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Ein  Verschieben  der  Impfung  bis  zum  nächsten  Jahre  wurde  nur  nöthig  in  einigen
Ortschaften  der  Reg.-Bezirke  Königsberg,  Danzig,  Marienwerder,  Potsdam,  Frankfurt,  Köslin,
Schleswig,  Koblenz,  Düsseldorf,  Aachen,  in  einer  Gemeinde  in  Bayern,  in  drei  Ortschaften
des  Bezirks  Tauberbischofsheim  in  Baden,  in  sechs  Bezirken  in  Mecklenburg-Schwerin,  in
einer  Gemeinde  in  Elsaß-Lothringen,  und  zwar  meist  infolge  von  Masern  und  Keuchhusten,
seltener  in  Folge  von  Scharlach  oder  Diphtherie.  Impetigo  verursachte  in  Hamburg  zahlreiche
  Impfaufschübe.

Wiederholt  sind  Kinder,  die  an  Masern  oder  Scharlach  litten,  entgegen  den  Vorschriften
zum  öffentlichen  Impftermin  gebracht  worden.  Indeß  ist  nirgends  eine  Weiterverbreitung
durch  die  Impfung  zweifellos  festgestelltt  nur  bei  einem  im  Reg.-Bez.  Wiesbaden
an  Scharlach  erkrankten  und  gestorbenen  Kinde  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  es  sich  im  Impftermine
  angesteckt  hat.  ·

Hinsichtlich  der  Impfoperationen  ist  zu  erwähnen,  daß  mittels  Rundschreibens  des
Reichskanzlers  (Reichsamt  des  Innern)  vom  5.  Februar  1896  den  Bundesregierungen  noch
vor  Beginn  der  öffentlichen  Impfungen  anheim  gestellt  worden  ist,  mit  Rücksicht  auf  die
zuverlässige  Wirksamkeit  der  Thierlymphe,  durch  welche  auch  bei  verhältnißmäßig  wenigen
Impfschnitten  die  Entwickelung  einer  zum  Schutz  gegen  die  Pocken  ausreichenden  Zahl  von
Schutzblattern  verbürgt  wird,  von  der  Bestimmung,  daß  die  Erstimpfung  auf  beiden  Armen
der  Kinder  vorzunehmen  ist,  in  Zukunft  abzusehen  und  die  Impfung  auf  nur  einem  Arme
zuzulassen.

Dementsprechend  ist  bei  den  öffentlichen  Impfungen  hauptsächlich  die  Einarmimpfung
angewendet  worden;  sie  fand  besonders  den  Beifall  der  Mütter.

Kreuzschnitte  sind  in  Preußen  nur  ganz  vereinzelt,  in  Bayern  häufiger  als  bisher  bei
Erst=  und  Wiederimpflingen,  in  Reuß  ä.  L.  im  Impfbezirk  Greiz  nur  bei  Wiederimpflingen
in  Rücksicht  auf  die  verminderte  Anzahl  der  Schnitte  zur  Erzielung  einer  besseren  Wirkung
gemacht  worden.  Aus  demselben  Grunde  wurden  in  einem  Bezirk  in  Schaumburg-Lippe
bei  Wiederimpflingen  vier  Doppelschnitte  angelegt.

Die  Anzahl  der  Schnitte  betrug  im  Allgemeinen  4—6;  einzelne  Aerzte  machten,  besonders
  bei  schwächlichen  Kindern,  nur  3,  andere  besonders  bei  Wiederimpfungen  bis  zu
zehn  Schnitte.

Von  Impfinstrumenten  wurden  verwandt:  Die  Impfmesser  von  Risel,  Döring,
Chalybaeus,  Kerstein,  Pfeiffer,  Weichardt,  das  Krückmann'sche  Instrument,  einfache  Lanzetten,
das  Impfskalpell  oder  die  Impffeder  u.  a.  Die  doppelspitzigen,  vernickelten,  sterilisirbaren
Instrumente  der  Firma  Wolff,  Knippenberg  u.  Co.  zu  Ichtershausen  wurden  mehrfach  im
Reg.-Bez.  Posen,  besonders  von  den  beamteten  Aerzten  benutzt.  Die  Platin-Iridium-Messer
von  Lindenborn  und  Dröll  fanden  mehr  und  mehr  Aufnahme.  Oefsters  wurde  indeß  darüber
geklagt,  daß  ihre  vorschriftsmäßige  Behandlung  bei  großen  Terminen  sehr  zeitraubend  ist.
Die  Benutzung  des  Impfschneppers  ist  untersagt  worden,  wenn  nicht  die  peinlichste  Desinfektion
  nach  jeder  Impfung  verbürgt  werden  kann.  Impfstiche  sind  nur  ganz  vereinzelt
gemacht  worden.

Der  Reinigung  und  Desinfektion  der  Impfinstrumente  wurde  offenbar  die  größtmögliche
  Sorgfalt  zugewendet;  nur  einem  Arzt  im  Reg.-Bez.  Posen  mußten  wegen  mangelhafter
  Technik  und  Reinhaltung  der  Instrumente  r2c.  die  Geschäfte  des  Impfarztes  wieder
abgenommen  werden.

1)  Vergl.  Veröff.  des  Kaiserl.  Gesundheitsamts  1896,  S.  378  und  1897,  S.  409.