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einigen  staatlichen  Anstalten  centrifugirte  und  verdünnte  Lymphe  zu  dem  öffentlichen  Impfgeschäft  ausgegeben.
  Alle  Berichterstatter  sind  darüber  einig,  daß  die  Reizerscheinungen  bei  ihrer  Anwendung  ganz
erheblich  geringer  waren,  als  bei  gewöhnlicher  Lymphe;  außerdem  war  die  dünnere  Lymphe  leichter  aufzutragen.
  Dagegen  waren  die  Wirkungen  der  verdünnten  Lymphe  meist  schwächer;  ja  selbst  in  den  Fällen,
wo  die  Gesammtwirkung  wesentlich  nicht  beeinträchtigt  war,  wie  im  Reg.-Bez.  Köln,  ist  doch  die  Entwickelung
der  Pusteln  etwas  zurückgeblieben.  Diese  Minderwirkung  scheint  hauptsächlich  ihren  Grund  darin  gehabt
zu  haben,  daß  die  Impfärzte  bei  veränderter  Lymphe  dieselbe  Impftechnik  beobachtet  haben.  Wenigstens
haben  die  Leiter  der  staatlichen  Anstalten  in  Berlin,  Köln  und  Stettin,  welche  zu  der  erwähnten  Ministerial-Kommission
  gehörten,  bei  ihren  Versuchen  mit  centrifugirter  und  verdünnter  Lymphe  gute  Impferfolge
aufzuweisen  gehabt.  Mit  dieser  Annahme  stimmt  übrigens  auch  die  Beobachtung  eines  Arztes  im  Reg.-Bez.
  Aachen  überein.  Derselbe  bezeichnet  die  verdünnte  Lymphe  als  ebenso  wirksam  wie  die  frühere  konzentrirte,
  doch  müßten  bei  den  Wiederimpflingen  mehr  Schnitte  gemacht  und  die  Lymyhe  nicht  zu  sparsam
benutzt  werden.

Der  Leiter  der  staatlichen  Anstalt  in  Halle  a.  S.  hat  in  einzelnen  Fällen  bei  Erstimpfungen  zum
Vergleich  mit  der  dem  staatlichen  Institute  entlehnten  Lymphe,  sogenannte  keimfreie  Lymphe  von  Dr.  Landmann-Frankfurt
  a.  M.  oder  von  Dr.  Merck-Darmstadt  oder  centrifugirte  Lymphe  aus  der  Staatsimpfanstalt
  zu  Hamburg  verwendet,  dabei  will  er  aber  2,1  0  personellen  Ausfall  und  11,1  %  Schnittausfall
für  seine  Gesammtimpfungen  gehabt  haben.  Er  machte  bei  sämmtlichen  von  ihm  ausgeführten  Impfungen
6  Schnitte.  Die  Mißerfolge  legte  er  lediglich  den  von  auswärts  bezogenen  Lymphesorten  zur  Last  und
nimmt  an,  daß  in  der  keimfreien  Lymphe  mit  den  übrigen  Mikroorganismen  auch  die  VacMcinekeime  abgetödtet
  gewesen  sind  und  daß  in  der  centrifugirten  Lymphe  die  Zahl  der  Keime,  die  offenbar  von  vornherein
  in  nur  geringer  Menge  vorhanden  gewesen  seien,  durch  das  mit  dem  Lagern  des  Präparates  regelmäßig
  erfolgende  Absterben  so  verringert  worden  sind,  daß  die  Lymphe  gute  Erfolge  zu  erzeugen  nicht
mehr  im  Stande  war.

Nach  diesen  Beobachtuugen  wird  bei  der  verdünnten  Lymphe  ein  sorfältiges  Einstreichen  einer
größeren  Menge  von  Lymphe  in  die  Impfschnitte  als  erforderlich  angesehen.

Zurückstellungen  von  der  Impfung  wegen  Krankheit  der  Impfpflichtigen  kamen  im
Allgemeinen  oft  vor.  Die  Ursachen  für  das  Unterlassen  der  Impfung  waren  hauptsichlich
Skrofulose,  Rachitis,  Tuberkulose,  auch  Syphilis,  sobald  die  Kinder  dadurch  stark  geschwächt
waren,  ferner  allgemeine  Körperschwäche  und  schlechter  Ernährungszustand,  Hautausschläge,
Darmkatarrh,  Keuchhusten  und  akute  Krankheitszustände.  In  Berlin  blieben  2  Erstimpflinge
wegen  Impetigo,  in  der  Ost=  und  Westprignitz  (Reg.-Bez.  Potsdam)  je  1  Kind  wegen  Lupus
des  Gesichts  und  der  Arme,  ungeimpft.  Tuberkulöse,  skrofulöse,  rhachitische  und  syphilitische
Kinder,  welche  weniger  angegriffen  waren,  wurden  öster  mit  Zustimmung  oder  auf  Wunsch
der  Mütter  unter  Beobachtung  der  nöthigen  Vorsicht  ohne  irgend  einen  Nachtheil  geimpft.

Widerstand  gegen  das  Impfgesetz.  Die  Umtriebe  der  Impfgegner,  die  sich  von
jeher  hauptsächlich  gegen  die  Erstimpfung  gewendet  haben,  scheinen  im  Allgemeinen  im
Berichtsjahre  weniger  umfangreich  gewesen  zu  sein  als  im  Jahre  1895;  das  Impfgeschäft
wurde  durch  sie  nur  wenig  gestört.  Die  vorschriftswidrigen  Entziehungen  von  der  Erstimpfung
  (vergl.  Abschn.  A),  sind  übrigens  nicht  als  Widerstand  gegen  das  Impfgesetz  aufzufassen.
  Vielmehr  ergeben  die  darüber  angestellten  Nachforschungen  weit  häufiger  Nachlässigkeit
  seitens  der  Eltern,  Irrthümer  in  den  Listenführungen  u.  s.  w.  als  wirklich  beabsichtigte
  Impfentziehungen.

Wiederholt  äußerte  sich  der  Widerstand  gegen  das  Impfgesetz  lediglich  durch  eine  erhebliche
  Zunahme  der  Privatimpfungen  (z.  B.  in  der  Stadt  Ulm).  Versuche,  die  Impfung
durch  Abwischen  der  Lymphe,  Auswaschen  der  Schnitte  mit  heißem  Wasser  und  durch  Aussaugen
  zu  entfernen,  wurden  in  den  Reg.-Bezirken  Wiesbaden  und  Koblenz  und  in  Bayern
beobachtet.

Einzelne  Fälle  von  Impfweigerung  kamen  in  sämmtlichen  bayerischen  Regierungsbezirken
  zur  Anzeige;  besonders  häufig  waren  sie  im  Reg.-Bez.  Mittelfranken;  fast  durch-