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weg  handelte  es  sich  um  Kinder  von  Impfgegnern,  von  denen  ein  Theil  schon  in  den  Vorjahren
  der  Impfung  entzogen  worden  war.  In  Kaiferslautern  weigerten  sich  6  Eltern,
ihre  schon  einmal  erfolglos  geimpften  Kinder  nochmals  impfen  zu  lassen,  als  während  der
Impfzeit  abschreckende  Abbildungen  angeblicher  Impfschädigungen  verbreitet  worden  waren.
In  Württemberg  blieb  ein  deshalb  bereits  bestrafter  Mann  bei  seiner  Widersetzlichkeit.  Die
in  Ulm  wiederholt  ausgesprochene  Weigerung  einiger  Eltern,  die  Impfung  vollziehen  zu
lassen,  konnte  meist  auf  Einwirkung  Frankfurter  sogenannter  Naturärzte  zurückgeführt
werden.

Im  Uebrigen  sind  nur  ganz  vereinzelte  Fälle  von  Impfweigerung  berichtet.  Mehrfach
haben  frühere  Impfgegner  infolge  des  Zuspruchs  der  Impfärzte  und  auf  Grund  von  impffreundlichen
  Vorträgen  den  Widerstand  gegen  das  Impfgesetz  aufgegeben  (Erfurt,  Ellwangen,
Künzelsau);  oft  gelang  es  den  Impfärzten,  die  Besorgnisse  der  durch  Impfgegner  aufgestachelten
  Mütter  zu  beschwichtigen.

Todesfälle,  welche  längere  oder  kürzere  Zeit  nach  der  Impfung  auftraten,  mit  der
Impfung  selbst  in  Beziehung  gebracht  und  als  Impfschädigungen  angesehen  wurden,  sind
im  Ganzen  3  bekannt  geworden.

Aus  Sachsen  wird  berichtet,  daß  in  Leipzig  ein  Kind  an  Impfrothlauf  gestorben  sei;  nähere  Angaben
  hierüber  fehlen.

In  Wronke,  Reg.-Bez.  Posen,  entwickelte  sich  bei  einem  Kinde,  das  bei  der  Nachschau  nichts
Abweichendes  gezeigt  hatte,  am  Tage  darauf  in  der  Achselhöhle  des  geimpften  Armes  eine  entzündliche
Schwellung,  die  in  Eiterung  überging  und  eröffnet  werden  mußte.  Das  Fieber  blieb  bestehen  und  nach
2  Wochen  erlag  das  Kind.  Die  Leichenöffnung  ergab  einen  Erweichungsherd  im  Gehirn,  der  möglicherweise
  durch  Einschleppung  entzündlicher  Massen  von  der  Achselhöhle  her  verursacht  war.

In  St.  Ilgen,  Bezirk  Heidelberg,  erkrankte  ein  sonst  gesunder  und  kräftiger  Erstimpfling,  der  nur
leicht  an  Ekzem  litt,  fünf  Tage  nach  der  Impfung  unter  hohem  Fieber  an  Unterleibsstörungen  und  Hirnhautentzündung,
  gleichzeitig  breitete  sich  das  Ekzem  aus,  drei  Wochen  später  erfolgte  der  Tod.

Die  sonst  beobachteten  Todesfälle  sind,  wie  die  Nachforschungen  ergeben  haben,  nicht
der  Impfung  selbst  zur  Last  zu  legen.

In  Altenweddingen,  Reg.-Bez.  Magdeburg,  starb  ein  Kind,  das  bei  der  Nachschau  regelrechte  Pusteln
hatte,  vierzehn  Tage  nach  derselben  aber  dem  Arzte  mit  einem  thalergroßen  Geschwür  an  Stelle  der  Pusteln
wieder  vorgeführt  wurde,  nach  weiteren  14  Tagen  infolge  von  weiterer  Verbreitung  der  Verschwärung
in  die  Tiefe.

Es  hat  sich  hier,  soweit  aus  dem  Berichte  hervorgeht,  offenbar  um  eine  nachträgliche
  Verunreinigung  der  Impfstellen  gehandelt.

In  Reinfeld,  Reg.-Bez.  Schleswig,  traten  bei  einem  11  Monate  alten  Kinde,  das  am  Tage  der
Nachschau  (12.  Juni)  vollkommen  gesund  befunden  worden  war,  und  bei  dem  sich  auch  nach  Aussage  der
Mutter  noch  bis  zum  26.  Juni  keinerlei  Entzündung  an  den  Pocken  gezeigt  hatte,  am  23.  Juni  Krämpfe
auf.  Am  26.  Juni  entwickelte  sich  von  den  fast  vernarbten  Pusteln  aus  Rothlauf,  dem  das  Kind  am
6.  Juli  erlag.  Der  Arzt  hatte  bei  seiner  Ankunft  die  Impfstelle  mit  einem  der  Haut  fest  anhaftenden
grünen  Pflanzenblatt  bedeckt  gefunden.

In  Domnitz,  Reg.-Bez.  Merseburg,  wurde  ein  Mädchen  (Anna  Hermann)  am  29.  Mai  1896  geimpft.
  Die  Nachschau  am  5.  Juni  ergab  ein  ganz  gesundes  Kind  mit  4  bis  5  regelrecht  entwickelten  Pusteln
ohne  entzündliche  Röthung.  Am  9.  Juni  schwoll  der  Arm  an  und  war  entzündlich  geröthet.  Die  Röthe
dehnte  sich  nach  und  nach  bis  zur  Hand,  sodann  auf  die  linke  Brustseite  und  die  linke  Rückenhälfte  aus.
Nach  2=  bis  3tägigen  heftigen  Durchfällen  röthete  sich  auch  die  rechte  Hälfte  des  Oberkörpers  und  das  Gesicht.
  Schließlich  schwoll  der  ganze  Körper  an.  Am  29.  Juni  starb  das  Kind  unter  Krämpfen.

In  Depenbrock,  Kreis  Herford,  Reg.-Bez.  Minden,  sollte  angeblich  ein  Erstimpfling  an  den  Folgen
der  Impfung  verstorben  sein.  Wie  ermittelt,  war  der  Tod  durch  eiterige  Entzündung  des  Hüftgelenks
herbeigeführt  worden;  diese  hatte  sich  im  Anschluß  an  ein,  erst  acht  Wochen  nach  der  Impfung  aufgetretenes,
  von  den  stets  von  Neuem  abgekratzten,  noch  nicht  geheilten  Impfwunden  ausgegangenes

Späterysipel  entwickelt.
Mediz.-stat.  Mitthell.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte.  Band  V.  17