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In  Greiz,  Reuß  ä.  L.  und  im  sächsischen  Medizinalbezirk  Löbau  erkrankte  je  ein  Kind  19  Tage
nach  der  Impfung  an  Rose,  die  von  den  Impfstellen  ausging.  Der  Tod  trat  24  Tage  bezw.  in  der
7.  Woche  nach  der  Impfung  ein.

Im  Kreise  Wittgenstein,  Reg.-Bez.  Arnsberg,  entwickelte  sich  bei  einem  Kinde  14  Tage  nach  der
Impfung,  als  bereits  die  Borken  absielen,  am  geimpften  Arm  eine  Wanderrose,  die  sich  allmählich  auf  den
ganzen  Arm  erstreckte  und  auch  auf  den  Rücken  übergriff  und  der  das  Kind  erlag.

Im  Oberlahnkreis,  Reg.-Bez.  Wiesbaden  entwickelte  sich  bei  einem  Erstimpfling  13  Tage  nach  der
Impfung  von  der  Impfstelle  aus  Rose,  die  nach  drei  Wochen  unter  wiederholten  Nachschüben  und  fortwährendem
  Fieber  zum  Tode  führte.

In  diesen  Fällen  hat  es  sich  nach  Lage  der  Umstände  um  „Späterysipele“  gehandelt,
um  Rothlauferkrankungen,  die  durch  nachträgliche,  der  Impfung  selbst  nicht  zur  Last  zu
legende  Verunreinigungen  der  noch  offenen  Impfstellen  verursacht  waren.  Auch  in  den
beiden  nachstehend  berichteten  Todesfällen  kann  als  Ursache  der  spät  einsetzenden  Erkrankung
nur  eine  nachträgliche  Verunreinigung  der  Impfstellen  angenommen  werden.

Ein  Erstimpfling  (Alfred  Kurt  Hellberg)  zu  Marienberg,  Kreishauptmannsch.  Zwickau,  geimpft
am  2.  Juni  1896,  erkrankte  am  15.  Juni  an  Entzündung  und  Blasenbildung  in  der  Umgebung  der  Impfpusteln,
  die  sich  in  ein  Geschwür  verwandelten.  Obwohl  die  brandige  Entzündung  sich  nicht  wesentlich
ausbreitete,  starb  das  Kind  am  18.  Juni.  Wie  die  Erhebungen  ergaben,  war  das  Kind  schwächlich  beanlagt
  und  hatte  früher  an  Ohrenlaufen  gelitten;  ein  Berschulden  für  die  Erkrankung  lag  von  keiner  Seite
vor;  der  Tod  mußte  einer  bösartigen  Wundinfektion  zugeschrieben  werden.

In  Chemnigz  sollte  zufolge  einer  Mittheilung  in  einer  „impfgegnerischen  Zeitschrift“  ein  Erstimpfling
(Johanne  Linke)  in  Folge  der  Impfung  verstorben  sein.  Am  Tage  der  Nachschau  war  das  Kind  gesund
befunden  worden.  Acht  Tage  darauf  entzündete  sich  der  rechte  Arm,  die  Drüsen  der  rechten  Achselhöhle
begannen  anzuschwellen.  Nach  weiteren  4  Tagen  stellte  der  behandelnde  Arzt  eine  Zellgewebsentzündung
fest.  Im  Krankenhause,  wohin  das  Kind  gebracht  worden  war,  zeigten  sich  2  Geschwürsflächen  an  dem
verdickten  rechten  Arm.  Am  5.  Juli,  genau  1  Monat  nach  der  Impfung,  trat  der  Tod  ein.  Die  Leichenöffnung
  ergab  Entzündung  des  rechten  Arms  und  der  Achselhöhle;  in  der  Luftröhre  war  zäher  Eiter  enthalten;
  die  Eingeweide  waren  gesund.  Von  einer  erheblichen  Anzahl  zugleich  geimpfter  Kinder  erkrankte
keins.  Nach  der  Annahme  der  Staatsanwaltschaft  trifft  den  Impfarzt  irgend  ein  Verschulden  nicht.  Das
Königliche  Oberlandesgericht  zu  Dresden  verwarf  die  gegen  den  Bescheid  der  Staatsanwaltschaft  gerichtete
Beschwerde  unterm  17.  September  1896  als  unbegründet.

Angeblich  als  Impfschädigung  sind  von  impfgegnerischer  Seite  noch  10  Todesfälle
öffentlich  besprochen  worden,  von  denen  indeß  die  amtlichen  Nachforschungen  ergeben  haben,
daß  sie  entweder  mit  der  Impfung  überhaupt  außer  Zusammenhang  stehen  oder  daß  auch
ein  mittelbares  Verschulden  der  Impfung  ausgeschossen  werden  kann.

Marie  Anna  Welker  aus  Alsfeld,  Prov.  Oberhessen,  erkrankte  6  Stunden  nach  der  Impfung  an
Krämpfen;  Anhaltspunkte  dafür,  daß  der  19  Stunden  nach  der  Impfung  eingetretene  Tod  dieser  zur  Last
zu  legen  sei,  haben  die  genauen  amtlichen  Untersuchungen  nicht  ergeben;  es  wird  dies  auch  von  den  Eltern
selbst  nicht  behauptet.1)

Die  angeblich  infolge  der  Impfung  verstorbenen  Johannes  Kellers),  Josef  Gietze),  Johann  Becker)
sämmtlich  aus  Kaiserslautern,  erlagen  ohne  jeden  Zusammenhang  mit  der  Impfung  der  Eklampsie,  der
Diphtherie  (20  Tage  nach  der  Impfung),  einer  Brochitis  nach  Lungenentzündung  (3½  Monate  nach  der
Impfung).  Ebensowenig  kann  der  fünf  Monate  nach  der  Impfung  infolge  von  Abzehrung  erfolgte  Tod
des  Kindes  Georg  Kurt  Bäßler  aus  Chemnitz  mit  der  Impfung  in  Zusammenhang  gebracht  werden.

Laura  Aurelie  Rautenbach  aus  Eßlingen  erlag  10  Tage  nach  der  Impfung  wahrscheinlich  einer
Lungenentzündung.  Wilhelmine  Engel  aus  Hannover  starb  an  einer  Knochenhautentzündung  fünf  Wochen
nach  der  Impfung.

Katharina  Asel2)  aus  Kaiserslautern  hatte  am  1.  März  1896  eine  Einspritzung  von  Diyhtherieserum
  erhalten  und  starb  am  15.  April  1896  an  Lungenentzündung.  Sie  war  offenbar  überhaupt  nicht
geimpft  gewesen  als  der  Tod  eintrat.

1)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheilungen  aus  dem  Kaiserl.  Gesundheitsamt  Bd.  IV,  S.  158.
2)  Bezüglich  dieser  Fälle  ist  nachträglich  im  „Impfgegner“  zugestanden,  daß  sie  mit  der  Impfung
nicht  zusammenhängen,  desgleichen  bezügl.  zweier  auf  S.  236  und  eines  auf  S.  238  erwähnten  Falles.