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Ueber  die  Häufigkeit  des  Auftretens  enthalten  die  Berichte  meist  nur  unbestimmte
Angaben  „vereinzelt“  „einigemal“.  So  weit  genaue  Zahlenangaben  vorliegen,  ist  ersichtlich,
daß  es  sich  mit  Ausnahme  einzelner  Bezirke  fast  immer  um  wenige  Fälle  gehandelt  hat.

So  sind  in  der  Stadt  Berlin  bei  32  349  Erstimpfungen  167  (im  Vorjahre  267)  und  bei  28  111
Wiederimpfungen  213  (886)  Fälle,  in  Mecklenburg-Schwerin  unter  14  585  Erst=  und  13  105  Wiederimpfungen
  131  bezw.  188  Fälle,  in  Sachsen-Altenburg  unter  5  304  Erst=  und  8  832  Wiederimpfungen  28
bezw.  29  Fälle  gesehen  worden.  Im  Reg.-Bez.  Köslin  hat  ein  Impfarzt  diese  sogenannten  Randentzündungen
  angeblich  bei  8%%,  ein  anderer  bei  250%  aller  Geimpften  beobachtet.  In  einem  Kreise  des
Reg.-Bezirks  Hannover  soll  mehr  als  ein  Drittel  der  Impflinge  hiervon  befallen  gewesen  sein.

Vielfach  wurden  diese  leichten  Entzündungen  von  impfgegnerischer  Seite  als  schwere

Erkrankungen  und  Schädigungen  der  Kinder  hingestellt.

So  sollten  die  Wiederimpflinge  Paul  Baarsch  aus  Berlin  und  Margarethe  Günther  aus  Rothenbach
  b.  Lauf  in  Mittelfranken  nach  der  Impfung  erkrankt  sein;  doch  ergaben  die  amtlichen  Erhebungen,  daß
die  Kinder  nur  an  einer  ungefährlichen  stärkeren  Randentzündung,  mit  welcher  eine  Anschwellung
des  Armes  verbunden  war,  gelitten  hatten.  Paul  Baarsch  hatte  den  Schulbesuch  nur  2  bis  3  Tage  ausgesetzt;
  bei  Margarethe  Günther  war  nicht  einmal  der  Rath  des  Impfarztes,  den  Arm  in  der  Binde  zu
tragen,  befolgt  worden,  wodurch  die  Abschwellung  des  Armes  verzögert  wurde.

Die  Anschwellungen  der  in  der  Nähe  der  Impfstellen  gelegenen  Lymphdrüsen,
welche  im  Ganzen  nur  vereinzelt  vorgekommen  sind,  traten  wie  früher  meist  im  Zusammenhang
  mit  Randentzündungen  auf,  mit  welchen  sie  eine  gemeinsame  Ursache  haben.  Bestimmte
  Zahlenangaben  sind  nur  in  wenigen  Berichten  mitgetheilt.

In  Berlin  wurde  Anschwellung  und  Entzündung  benachbarter  Lymphdrüsen  bei  27  Erstimpflingen
(im  Vorjahre  16)  und  bei  27  Wiederimpflingen  (48)  gezählt.  Im  Impfbezirk  Kremmen,  Reg.-Bez.  Potsdam,
  kamen  19  Fälle  vor,  in  einem  Kreise  des  Reg.-Bezirks  Kassel  21,  in  einem  anderen  9,  in  Württemberg,
  soweit  bekannt  geworden,  5,  in  Mecklenburg-Schwerin  20  bei  Erstgeimpften  und  50  bei  Wiedergeimpsten,
  im  Impfbezirk  Heldburg  (Sachsen-Meiningen)  7.  In  zwei  Fällen  in  Elsaß-Lothringen,  die  4
bezw.  5  Monate  alte  Erstimpflinge  betrafen,  wurden  dabei  eklamptische  Anfälle  beobachtet.

Auch  solche  einfachen,  fast  stets  in  kurzer  Zeit  vorübergehenden  Anschwellungen  sind
von  impfgegnerischer  Seite  mehrfach  als  angebliche  Impfbeschädigung  verwerthet  worden.

So  sollte  bei  dem  Erstimpfling  Kurt  Otto  Ettelt  aus  Chemnitz  Drüsenanschwellung,  Schwellung  des
linken  Arms  und  Ausschlag  bestanden  haben.  Es  wurde  indeß  weder  bei  der  Nachschau  etwas  Krankhaftes
bemerkt,  noch  überhaupt  ein  Arzt  hinzugezogen.  Im  Januar  1897  war  er,  wie  eine  ärztliche  Untersuchung
  auswies,  bis  auf  eine  ganz  kleine  grünliche,  dem  Abfallen  nahe  Borke  am  Kopf  vollständig  gesund.

Nur  in  seltenen  Fällen  ist  Vereiterung  der  entzündeten  Lymphdrüsen  beobachtet

  worden.

Je  ein  derartiger  Fall  wurde  berichtet  aus  Königsberg  i.  P.  bei  einem  Erstimpfling,  der  sich  die
Pocken  abgekratzt  hatte,  aus  dem  Reg.-Bez.  Merseburg,  aus  Greding  in  Bayern,  aus  Chemnitz,  aus
Anhalt,  Schaumburg-Lippe  und  Lippe,  je  zwei  aus  den  Reg.-Bezirken  Schleswig,  Kassel  und  Koblenz,  viermal
  bei  Erstimpflingen  aus  Hessen.  Ueber  einen  Todesfall  ist  bereits  auf  S.  229  berichtet.  In  allen
anderen  Fällen  erfolgte  nach  Entleerung  des  Eiters  Heilung  ohne  dauernde  Störung.

Auch  solche  Fälle  versuchten  die  Impfgegner  für  ihre  Zwecke  auszunutzen.

So  soll  der  Bater  des  in  Chemnitz  an  Vereiterung  der  rechten  Achseldrüsen  erkrankten  Knaben.
Neßler  eine  Entschädigungsklage  angestrengt  haben.  Die  amtlichen  Erhebungen  erwiesen,  daß  es  sich  um
ein  jedenfalls  durch  eine  Verletzung  der  Pusteln  bedingtes  Späterysipel  gehandelt  hatte,  in  dessen  Verlauf
die  Achseldrüsen  geschwollen  und  vereitert  waren.  Eine  fünf  Monate  nach  der  Impfung  vorgenommene
Untersuchung  erwies,  daß  das  Kind  vollständig  gesund  war  und  eine  in  der  rechten  Achselhöhle  zurückgebliebene
  Narbe  die  Bewegungen  des  Armes  in  keiner  Weise  störte.

Stärkere  Entzündung  oder  Entzündung  und  Vereiterung  des  Unterhautgewebes
  ist  beobachtet  in  Aachen  zehnmal,  in  den  Reg.-Bezirken  Erfurt  und  Trier
je  dreimal,  in  Berlin  und  im  Reg.-Bez.  Stralsund  je  zweimal,  im  Reg.-Bez.  Wiesbaden
einmal,  (hier  war  als  Krankheitsursache  mit  ziemlicher  Sicherheit  Verunreinigung  an-