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zunehmen),  mehrfach  in  zwei  Kreisen  des  Reg.«Bezirks  Kassel  und  in  einem  des  Reg.-Bezirks
Merseburg,  ferner  viermal  in  Mecklenburg-Schwerin,  je  einmal  in  Sachsen-Meiningen  und
Lübeck,  vereinzelt  in  sechs  sächsischen  Bezirken.  So  weit  sich  aus  den  Berichten  ersehen
läßt,  waren  wahrscheinlich  fast  immer  Verunreinigungen  und  Beschädigungen  des  Impfseldes
  oder  der  Impfpusteln  die  Ursachen  der  Erkrankung.  Ein  infolge  einer  Zellgewebsentzündung
  erfolgter,  von  impfgegnerischer  Seite  als  Impfschädigung  hingestellter  Todesfall
(Johanne  Linke,  Chemnitz)  ist  auf  S.  230  angeführt.

Hinsichtlich  der  als  Rose,  Impfrose,  Rothlauf,  rosenähnliche  Erkrankung  bezeichneten
  Fälle  ist  zu  unterscheiden  zwischen  solchen,  die  sich  unmittelbar  an  die  Impfung
selbst  anschließen,  und  solchen,  die  später  während  der  Bildung  und  Abheilung  der  Pusteln
eintreten.  Die  letzteren,  die  sogenannten  Späterysipele,  sind  im  Allgemeinen  auf  nachträgliche
Verunreinigungen  der  Impfpusteln  zurückzuführen  und  dürfen  daher  nicht  der  Impfung
selbst  zur  Last  gelegt  werden.

Von  den  ersteren  ist,  wie  aus  den  Berichten  hervorgeht,  bei  Weitem  der  größte  Theil
gar  nicht  als  echte  Rose  (Erysipelas)  anzusehen,  sondern  es  hat  sich  nur  um  stärkere  rosenartige
Randentzündungen  in  der  Umgebung  der  Impfpusteln  gehandelt.  Gar  keinen  Zusammenhang
  mit  der  Impfung  haben  diejenigen  Erkrankungen  an  Rose,  die  erst  einen  oder  mehrere

Monate  nach  der  Impfung  aufgetreten  sind.

Leichte  in  den  ersten  Tagen  nach  der  Impfung  aufgetretene  Fälle  von  sogenanntem  Rothlauf  sind
berichtet  aus  den  Reg.-Bezirken  Frankfurt  einmal,  Münster  mehrfach,  Köln  häusiger  (hier  besonders  bei
Wiedergeimpften),  Trier  siebenmal,  Aachen  sechsmal,  aus  Regensburg  einmal,  Württemberg  zweimal,  Bremen
sehr  wenig,  ferner  in  Berlin  fünfundsechszigmal  bei  Wiederimpflingen,  einmal  im  Reg.-Bez.  Stettin,
zweimal  in  Köln,  vereinzelt  in  Stralsund,  fünfmal  zusammen  in  4  sächsischen  Medizinalbezirken,  nur
einzelne  Fälle  in  zwei  anderen  sächsischen  Medizinalbezirken,  je  einmal  in  Mecklenburg--Schwerin  und
Schwarzburg-Rudolstadt  und  dreimal  in  Waldeck.  Alle  diese  Fälle  sind,  wie  die  Berichte  ergeben,  ohne
dauernde  Gesundheitsschädigung  geheilt.

Ein  schwerer,  mit  dem  Tode  endigender  Fall  aus  Leipzig  ist  bereits  auf  S.  229  angeführt.

Es  sind  ferner  auch  Erkrankungen  an  Rothlauf,  doch  ohne  Angabe  der  Zeit  des  ersten  Auftretens
berichtet  aus  Berlin  8,  den  Reg.-Bezirken  Schleswig,  Münster,  Arnsberg,  Koblenz,  Trier  je  1,  Köln  2,
Sigmaringen  3,  Kafsel  16  und  aus  3  Kreisen  einige,  Köslin,  Stralsund,  Magdeburg,  Merseburg,  Wiesbaden
je  „einige“,  aus  Hessen  u.  zw.  aus  Viernheim  ein  Fall  (Wiederimpfling),  aus  Friedberg  mehrere,  aus  Oldenburg
  1  und  Elsaß-Lothringen  2  (Wiederimpflinge).  Bei  einem  weiteren,  im  Amtsbezirk  Regensburg  beobachteten
  Fall  wurde  ein  Theil  der  Haut  der  rechten  Schulter  oberflächlich  brandig.  Besonders  zu  erwähnen
  ist,  daß  sich  bei  einem  der  in  Friedberg  beobachteten  Fälle  die  rosenartige  Röthung  während  der
Feldarbeit  entwickelte.  Dauernde  Gesundheitsschädigungen  sind  auch  bei  diesen  Fällen  nicht  berichtet.

Sogenannte  Späterysipele  sind  berichtet  aus  den  Reg.-Bezirken  Posen,  Köln,  Lüneburg,  Merseburg,
aus  dem  bayerischen  Amtsbezirk  Kusel,  aus  2  sächsischen  Medizinalbezirken,  aus  Mecklenburg-Strelitz,  Anhalt
und  Reuß  ä.  L.  in  je  1  Fall,  aus  3  sächsischen  Medizinalbezirken  und  aus  Mecklenburg-Schwerin  in  je  2  Fällen,
aus  dem  Reg.-Bez.  Minden  in  3,  aus  Sachsen-Altenburg  in  4  Fällen;  „wenige“,  veinige",  „einzelne“
Späterysipele  wurden  noch  beobachtet  in  den  Reg.-Bezirken  Köslin,  Koblenz  (in  1  Kreise),  in  Lippe  sowie  in
3  sächsischen  Medizinalbezirken,  in  3  anderen  sächsischen  Bezirken  mehrfache  Fälle.  In  einzelnen  dieser
Fälle  ist  die  Entstehung  durch  nachträgliche  Berunreinigung  der  Impfstellen  sicher  nachgewiesen;  so  muß
in  einem  Falle  in  Celle  die  Erkrankung  auf  das  Bestreichen  der  Impfwunden  mit  ungereinigtem  in  einem
Krämerladen  gekauften  Kammöl  zurückgeführt  werden.  In  dem  aus  dem  bayerischen  Amtsbezirke  Kusel
berichteten  Falle  hat  das  20  Tage  nach  der  Impfung  aufgetretene  Rothlauf  wahrscheinlich  von  einer  bereits
eingetrockneten,  mit  unreinen  Nägeln  aufgekratzten  Pustel  seinen  Ausgang  genommen.

Ueber  die  infolge  von  Späterysipel  eingetretenen  7  Todesfälle  ist  bereits  auf  S.  229  und  230  berichtet.  In
allen  andern  Fällen  sind  dauernde  Gesundheitsschädigungen  nach  Ausweis  der  Berichte  nicht  zurückgeblieben.

Einzelne  dieser  Späterysipele  sind  von  Impfgegnern  öffentlich  besprochen  und  zu
Agitationszwecken  verwendet  worden.  Ihr  Verlauf,  wie  er  nach  den  amtlichen  Ermittelungen
festgestellt  ist,  war  der  nachstehend  angegebene: