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Paul  Bohlius,  am  8.  Juni  1898  in  Markranstädt,  Kreishauptmannsch.  Leipzig,  zum  ersten  Mal
geimpft,  erkrankte  am  29.  Juni  an  Impfrose,  die  von  dem  nässenden  Untergrunde  einer  Impfpustel  ausging;
der  Schorf  war  augeblich  von  selbst  abgefallen.  Die  Rose  verbreitete  sich  über  den  ganzen  Körper;  in
ihrem  Verlauf  trat  Nierenentzündung  auf  und  es  bildete  sich  eine  von  der  Knochenhaut  ausgehende  Eiteransammlung
  am  linken  Oberarm,  die  durch  Schnitte  entleert  wurde;  nachdem  der  Knabe  sich  bereits  auf
dem  Wege  der  Besserung  befand,  erfolgte  noch  ein  Rückfall  der  Wanderrose.  Erst  Ende  September  war
vollständige  Genesung  ohne  jede  zurückbleibende  Schädigung  der  Gesundbeit  eingetreten.

Hildegard  Martin  aus  Deuben,  Kreishauptmannsch.  Dresden,  nicht  öffentlich  geimpft  am  17.  Oktober
1896,  war  bei  der  Nachschau  gesund  befunden  worden.  Nach  dieser  soll  sie  nach  einander  an  Vereiterung
der  Impfstellen,  Röthung  und  Schwellung  unterhalb  der  Impfgegend  und  der  rechten  Brust,  hohem  Fieber,
Lähmung  des  rechten  Arms,  Starre  des  Nackens  und  des  ganzen  Körpers  und  Lähmung  des  linken  Arms
erkrankt  sein;  ärztliche  Behandlung  hatte  bis  zum  17.  November  nicht  stattgefunden.  Am  18.  November
stellte  der  Bezirksarzt  noch  eine  Halblähmung  des  linken  Arms  und  eine  Verschwärung  dreier  Impfstellen
feft.  Er  führt  die  Erkrankung  auf  eine  Spätinfektion  durch  die  aufgekratzten  Impfpusteln  zurück,  die  zunächst
  zu  einem  Späterysipel,  und  in  dessen  Verlauf  zu  den  geschilderten  schweren  Erscheinungen  führte.

Fritz  Schöne  aus  Chemnitz,  Erstimpfling,  geimpft  am  30.  Juni  1896,  erkrankte  nach  Anzeige  des
Baters  vom  30.  November  etwa  14  Tage  nach  der  Impfung.  Der  rechte  Arm  soll  von  der  Impfstelle
ausgehend  angeschwollen  und  entzündet  gewesen  sein.  Im  November  haben  sich  angeblich  am  ganzen
Körper  kleine  gelbe  Bläschen  sowie  beiderseitiger  Ohrenfluß  gezeigt  und  Athembeschwerden  eingestellt.  Bei
der  durch  den  Bezirksarzt  vorgenommenen  Untersuchung  war  der  Kuabe  gesund,  die  Bläschen  waren  verschwunden
  und  nur  noch  einzelne  stärker  gefärbte  Stellen  zu  sehen,  außerdem  im  Nacken  geschwollene
Lymphdrüsen  zu  sühlen.  Es  hat  sich  um  ein  Späterysipel  gehandelt,  das  ohne  jeden  Nachtheil  geheilt  war;
die  andern,  erst  lange  Zeit  nach  der  Impfung  aufgetretenen  Erkrankungen  sind  mit  dieser  nicht  in  Zusammenhang
  zu  bringen.

Eine  besondere  Stellung  nimmt  ein  in  Greiz  beobachteter,  übrigens  günstig  verlaufener
  Fall  ein,  in  dem  bei  einem  weiblichen  Erstimpfling  10  Tage  nach  der  Impfung
Rose  an  den  äußeren  Geschlechtstheilen  auftrat,  von  hier  auf  den  Unterleib  und  die  Oberschenkel
  überging.  Hier  kann  jeder  Zusammenhang  mit  der  Impfung  ausgeschlossen  werden.

Ein  auffällig  langsames  Abheilen  der  Impfpusteln,  wobei  in  einzelnen  Fällen
ihr  Grund  stärkere,  bisweilen  eiterige  Absonderung  zeigte,  ist  mehrfach  dann  beobachtet  worden,
wenn  ein  etwa  angelegter  Schutzverband  das  Impffeld  luftdicht  abschloß  (z.  B.  unter
Anwendung  eines  mit  Vaseline  bestrichenen  Läppchens).  Solche  Fälle  heilten  schnell,  sobald
ein  austrocknender  Verband  angewendet  wurde.

Verschwärung  oder  brandige  Beschaffenheit  der  Impfstellen  hat  sich,  soweit
aus  den  Berichten  zu  ersehen  ist,  fast  stets  auf  nachträgliche  Verunreinigung  der  Impfpusteln
  zurückführen  lassen  und  ist  dann  ebenso  zu  beurtheilen,  wie  das  Späterysipel.  In
einigen  andern  Fällen  hat  vielleicht  eine  skrofulöse  oder  schwächliche  Beschaffenheit  der  Kinder
begünstigend  gewirkt.  In  einem  in  Württemberg  beobachteten  Fall  kamen  am  Tage  nach
der  Nachschau  die  Masern  zum  Ausbruch  und  erst  im  Anschluß  hieran  vereiterten  die
Impfstellen.  In  zwei  bereits  auf  Seite  229  und  230  angeführten  Fällen  führte  die  Krankheit
zum  Tode,  in  allen  andern  Fällen  trat  Heilung  ohne  zurückbleibende  Gesundheitsschädigung
ein.  Die  ungünstige  Veränderung  der  Pusteln  wurde  in  Berlin  bei  12,  in  den  Reg.-Bezirken
  Schleswig  bei  9,  Aachen  bei  6,  in  7  anderen  preußischen  Regierungsbezirken  bei  zusammen
  11,  in  den  Reg.-Bezirken  Hannover  und  Münster  bei  mehreren  Impflingen  festgestellt.
  2  im  Reg.-Bez.  Koblenz  beobachtete  Fälle  gingen  mit  Vereiterung  der  benachbarten
Lymphdrüsen  einher.  Aus  Bayern  wurden  11  derartige,  in  7  Amtsbezirken  vorgekommene
Fälle  gemeldet;  in  2  hiervon  kam  es  ebenfalls  zur  Drüsenvereiterung.  Aus  Sachsen  sind
für  je  einen  Bezirk  5,  3  und  2,  für  je  2  Bezirke  je  1  bezw.  4  Fälle,  für  6  Bezirke  vereinzelte
  Fälle,  aus  Württemberg  2,  aus  Hessen  und  Mecklenburg-Schwerin  je  2,  aus
Braunschweig  5,  Anhalt  3,  Schwarzburg-Rudolstadt  1  —  gleichzeitig  mit  Impetigo  in