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Von  ansteckenden  Hautkrankheiten  ist  mehrfach  über  Impetigo  kontagiosa  berichtet.
  An  drei  Orten  ist  sie  im  Jahre  1896  seuchenartig  aufgetreten,  doch  ist  hier  nach
amtlichen  Erhebungen  mit  Sicherheit  jeder  Zusammenhang  mit  der  Impfung  und  jede
Weiterverbreitung  durch  die  Impfung  auszuschließen.

Im  Dorfe  Wusterwitz,  Reg.-Bez.  Frankfurt,  sollte  nach  der  Impfung  eine  ansteckende  Ausschlagskrankheit
  aufgetreten  sein.  Die  amtliche  Untersuchung  stellte  fest,  daß  Impetigo  kontagiosa  vorlag,  welche
schon  seit  Dezember  1895  in  dem  Dorfe  herrschte.  —  In  Altenwalde,  Kreis  Neustettin,  Reg.-Bez.  Köslin,
entstand  im  Spätsommer  des  Berichtsjahres  eine  Epidemie  von  Impetigo  kontagiosa,  in  deren  Verlauf  bis
in  den  Winter  von  den  680  Bewohnern  des  Dorfes  64  Kinder  und  7  Erwachsene  erkrankten.  Unter  den
Kindern  der  ärmlichen  Bevölkerung  im  nördlichen  Theile  des  Kreises  Neustettin  herrscht  überhaupt  der
Ausschlag  seit  Jahren  und  nimmt  zeitweise  größere  Verbreitung  an.  —  In  Eibau,  Kreishauptmannsch.
Bautzen,  erkrankte  ein  Mädchen  (Frieda  Grünewald)  14  Tage  nach  der  anscheinend  sehr  schwach  ausgefallenen
Wiederimpfung  an  einer  Impetigo,  welche  nach  und  nach  auf  6  zur  Zeit  nicht  geimpfte  Kinder  und  eine
erwachsene  Person  derselben  Familie  und  3  nicht  geimpfte  Nachbarskinder  übertragen  wurde.  Späterhin
wurden  noch  2  Nachbarskinder  befallen;  auch  erschienen  bei  zwei  Erstimpflingen  (einmal  angeblich  bald
nach  der  Impfung)  impetigoähnliche  Pusteln  am  Körper.  82  audere  Schulkinder  und  etwa  80  kleine  Kinder,
welche  sämmtlich  mit  derselben  Lymphe  geimpft  waren,  blieben  frei  von  dem  Ausschlag  .

Außerdem  ist  Impetigo  und  Impetigo  kontagiosa  noch  vereinzelt  ausgetreten;  auch
hier  war  ein  Zusammenhang  mit  der  Impfung  auszuschließen  oder  wenigstens  unwahrscheinlich.
  Es  kamen  vor  in  Berlin  1  Fall,  in  den  Reg.-Bezirken  Schleswig  5  Fälle  (in
3  Orten  1  bezw.  2  und  2  Fälle),  Osnabrück  1  Fall,  in  Württemberg  1  Fall  gewöhnlicher
  Impetigo,  welcher  am  12.  Tage  nach  der  Impfung  mit  Fieber  auftrat  und  nach  8
Tagen  mit  Genesung  endigte.  In  Hamburg  wurden  7  Erstimpflinge  und  1  Wiederimpfling
von  der  Krankheit  befallen.  6  der  ersteren  waren,  soweit  festgestellt  werden  konnte,  schon
vor  der  Impfung  ekzematös  oder  impetiginös  erkrankt  gewesen  oder  unabhängig  von  der
Impfung  durch  die  in  Hamburg  im  Jahre  1896  auch  sonst  oft  vorkommende  Krankheit
infizirt.

Von  impfgegnerischer  Seite  sind  dann  noch  einzelne  andere  Krankheiten  öffentlich
als  Folge  der  Impfung  bezeichnet  worden.  Hierzu  gilt  ebenfalls  die  bereits  S.  231  gemachte
  Bemerkung,  daß  natürlich  Kinder,  die  eben  geimpft  sind,  den  dem  Kindesalter  überhaupt
  eigenthümlichen  Krankheiten  in  derselben  Weise  ausgesetzt  sind,  wie  andere  noch  nicht
oder  schon  vor  längerer  Zeit  geimpfte.  Einzelne  hierdurch  herbeigeführte  Todesfälle  sind
an  derselben  Stelle  besprochen.  Ueber  die  bekannt  gewordenen  Krankheitsfälle  haben  die
amtlichen  Nachforschungen  Folgendes  ergeben:

Paul  Heller  aus  Röthenbach  bei  Lauf  in  Mittelfranken  erkrankte  12  Tage  nach  der  Nachschan  an

Darmkatarrh,  die  Ursache  war  aber  nicht  die  Impfung,  sondern  der  Gebrauch  eines  mit  Zuckerbrei  gefüllten
Saugpfropfens.

Auguste  Börsig')  aus  Kaiserslautern  erkrankte  an  Furunkulose;  ein  Zusammenhang  mit  der  Impfung
war  nicht  nachweisbar.

Martha  Bach  aus  Hohenkirchen,  Kreishauptmannsch.  Leipzig,  war  angeblich  infolge  der  Impfung
erblindet.  Als  Ursache  erwies  sich  weit  vorgeschrittene  Sehnervenatrophie  (sog.  schwarzer  Staar);  sie  mußte
schon  lange  vor  der  Impfung  begonnen  haben.  Der  Bericht  weist  darauf  hin,  daß  allmähliche  Abnahme
des  Sehvermögens  bei  kleinen  Kindern  sehr  leicht  auch  von  den  Angehörigen  übersehen  wird,  sodaß  die
Angaben  über  den  Beginn  der  Erkrankung  leicht  unrichtig  werden.

Johanna  Prumbach  aus  Mülheim  a.  Rh.,  Reg.-Bez.  Köln,  sollte  am  Impfrothlanf,  dann  infolge
der  Impfung  an  zahlreichen  Geschwmren  am  ganzen  Körper,  die  zuletzt  die  Augen  ergriffen  und  fast  völlige
Erblindung  herbeigeführt  hätten,  erkrankt  sein.  Erwiesen  war,  daß  sich  au  die  Impfung  eine  unbedentende
Randentzündung  angeschlossen  hatte.  Außerdem  war  es  zum  Wundsein  des  Gesäßes  gekommen,  wie  es  bei

1)  Vergl.  mediz.  statist.  Mittheil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte  Bd.  IV,  S.  158.
2)  Bergl.  Anm.  2,  S.  230.