Tabellen.

Die  Ursachen  der  Sterbefälle  des  Jahres  1895.

Vorbemerkungen,  zugleich  für  die  Tafeln.

In  Spalte  2  der  Tabellen  A  und  B  ist  unter  der  Gesammteinwohnerzahl  auch  die  Zahl  der  Lebenden
von  15—60  Jahren  eingetragen  und  mit  dem  Buchstaben  C  bezeichnet.  Dieselbe  ist  für  Preußen,
Sachsen,  Baden,  Hessen,  Braunschweig,  Sachsen-Coburg-Gotha,  Bremen,  Hamburg,  Elsaß-Lothringen
durch  Zählung  festgestellt,  für  die  übrigen  Staaten  nach  der  Altersgliederung  von  1890  bestimmt.

2.  Ein  "  vor  dem  Namen  des  Verwaltungsbezirks  bedeutet,  daß  derselbe  ausschließlich  städtische
Bevölkerung  hat.

3.  Die  Summe  aller  je  an  einer  Todesursache  Gestorbenen  ist  mit  fetten  Lettern  gedruckt.  Es  bezeichnet
  a.  die  im  ersten  Lebensjahre,  b.  die  im  Alter  von  1—15  Jahren,  c.  die  im  Alter  von
15—60  Jahren,  d.  die  im  Alter  von  60  und  mehr  Jahren  Gestorbenen.  Die  Differenz  zwischen  der
Summe  der  in  Spalte  a  bis  d  eingetragenen  Zahlen  und  der  fettgedruckten  Zahl  ergiebt  in  Tabelle  C
die  in  unbekanntem  Alter  Gestorbenen.  Es  starben  z.  B.  im  Kreise  Helmstedt  insgesammt  1632  Personen,
  von  diesen  entfielen  auf  die  vier  genannten  Altersklassen:  639  +  237—M  371  +  388  =  1630,
mithin  standen  2  der  Gestorbenen  in  unbekanntem  Alter.

4.  Aus  dem  Königreich  Sachsen  sind  Ausweise  für  jeden  der  41  Medizinalbezirke  eingegangen

und  in  Tabelle  C  gesondert  veröffentlicht  worden.

Für  die  Tafeln  jedoch  ist  aus  äußeren  Gründen  das  Königreich  Sachsen  nicht  in  Medizinalbezirke,
  sondern  in  Amtshauptmannschaften  eingetheilt.  Hierzu  konnten  die  aus  den  Medizinalbezirken
  vorliegenden  Ausweise  größtentheils  unverändert  benutzt  werden,  doch  ist  Folgendes  zu
beachten:  Die  beiden  Amtshauptmannschaften  Dresden-Altstadt  und  Dresden-Neustadt  sind,  da  sie
nur  einen  Medizinalbezirk  bilden,  zusammen  als  ein  Bezirk  bezeichnet.

Die  Zahlen  aus  dem  Med.-Bezirk  Hainichen-Stadt  sind  denjenigen  des  Med.-Bezirks  Döbeln
hinzugerechnet,  desgleichen  diejenigen

—

aus  dem  Med.-Bezirk  Großhennersdorf  (Erz.-Anstalt)  denen  des  Med.-Bezirks  Löbau,

„  „  „  „  Hohenstein  (Corr.-Anstalt)  „  „  „  „  Pirna,

„  „  „  „  Sonnenstein  (Heil=  u.  Pfleg-Anstalt)  „  „  „  „  Pirna,

„  „  „  „  ÖSochweitsschen  (Heil=  u.  Psieg-Anstalt.  ,  „  „  „  Pöbeln,
„  „  „  „  Wealdheim  (Strafanstalt)  „  „  „  „  Döbeln,
„  „  „  „  Hubertusburg  (Heil-  u.  Pfleg-Anstalt)  „  „  „  „  Otschatz,
„  „  „  „  Colditz  (Heil-  u.  Pfleg-Anstalt)  „  „  „  „  Grimma,
„„  „  „ZZischadraß  (Heil.  u.  Pfleg-Anstall  „  „  „  GErimmo,
„  „  „  b„f  Zmwickau  (Strafanstalt)  „  „  „  „  Zamickau,
„  „  „  „  Hoheneck  (Strafanstalt)  „  „  „  Chemniß,
„  „  6„  „  Sachsenburg  (Straf=  u.  Corr.-Anstalt)  „  „  „  „  Flhbha,

2  Untergölczsch  (Heil-  u.  Pfleg-Anstalt)  „  Auerbach.

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.  In  dem  perzogthum  Braunschweig  sind  aus  äußeren  Gründen  vorläufig  der  Stadt=  und  der
Landbezirk  Braunschweig  auf  den  Tafeln  zu  einem  Kreise  zusammengefaßt.

6.  Innerhalb  des  Herzogthums  Sachsen-Coburg-Gotha  sind  auf  den  Tafeln  fünf  Bezirke  unterschieden;

es  sind  nämlich  vereinigt:  Mit  dem  Landrathsamtsbezirk  Coburg  die  Stadtbezirke  Königsberg,

Neustadt,  Rodach,  und  ebenso  mit  dem  gleichnamigen  Landrathsamtsbezirk  jeder  der  Stadtbezirke

Gotha,  Waltershausen,  Ohrdruf.  Die  Stadt  Coburg  tritt  als  fünfster  Bezirk  ()  zu  den  vier

Landbezirken:  Coburg,  Gotha,  Waltershausen  und  Ohrdruf.

Mediz.-stat.  Mittheil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheltsamte.  Baud  V.