Tabellen.

Die  Arsachen  der  Sterbefälle  des  Jahres  1896.

Vorbemerkungen,  zugleich  für  die  Tafeln.

1.  In  Spalte  2  der  Tabellen  A  und  B  ist  unter  der  Gesammteinwohnerzahl  auch  die  Zahl  der  Lebenden
von  1—15  Jahren  eingetragen  und  mit  dem  Buchstaben  3  bezeichnet.!)  Dieselbe  ist  für  Preußen,
Sachsen,  Baden,  Hessen,  Braunschweig,  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Coburg-Gotha,  Schwarzburg-Sondershausen,
  Reuß  ä.  L.,  Waldeck,  Lübeck,  Bremen,  Hamburg,  Elsaß-Lothringen  durch  Zählung
am  2.  Dezember  1895  festgestellt,  für  die  übrigen  Staaten,  also  für  Bayern,  Württemberg,  Mecklenburg-Schwerin,
  Anhalt,  Schaumburg-Lippe,  nach  der  Altersgliederung  von  1890  bestimmt.

2.  Ein  vor  dem  Namen  des  Verwaltungsbezirks  bedeutet,  daß  derselbe  ausschließlich  städtische  Bevölkerung
  hat.

3.  Die  Summe  aller  je  an  einer  Todesursache  Gestorbenen  ist  mit  fetten  Lettern  gedruckt.  Ein  u.  zu
Beginn  der  Linie  in  Tabelle  A  und  B  und  zu  Beginn  der  Spalte  in  Tabelle  C  bezeichnet  die
im  ersten  Lebensjahre,  ein  b.  die  im  Alter  von  1—  15  Jahren,  ein  c.  die  im  Alter  von  15—60  Jahren,
ein  d.  die  im  Alter  von  60  und  mehr  Jahren  Gestorbenen,  ein  e.  in  Tabelle  A  und  B  die  Gestorbenen
  unbekannten  Alters.

In  Tabelle  C  ergiebt  sich  die  Zahl  der  Gestorbenen  unbekannten  Alters  aus  der  Differenz
zwischen  der  Summe  der  in  Spalte  a  bis  d  eingetragenen  Zahlen  und  der  settgedruckten  Zahl.

4.  Aus  dem  Königreich  Sachsen  sind  Ausweise  für  jeden  der  41  Medizinalbezirke  eingegangen  und  in
Tabelle  C  gesondert  veröffentlicht  worden.  Für  die  Tafeln  ist  jedoch  aus  äußeren  Gründen  das
Königreich  Sachsen  nicht  in  Medizinalbezirke  sondern  in  Amtshauptmannschaften  eingetheilt.
Hierzu  konnten  die  aus  den  Medizinalbezirken  vorliegenden  Ausweise  größtentheils  unverändert  benntzt
werden,  doch  ist  Folgendes  zu  beachten:  Die  beiden  Amtshauptmannschaften  Dresden-Altstadt  und
Dresden,  Neustadt  sind,  da  sie  nur  einen  Medizinalbezirk  bilden,  zusammen  als  ein  Bezirk  bezeichnet.

Die  Zahlen  aus  dem  Med.-Bezirk  Hainichen-Stadt  sind  denjenigen  des  Med.-Bezirks  Döbeln
hinzugerechnet,  desgleichen  diejenigen

aus  dem  Med.-Bezirk  Großhennersdorf  (Erz.-Anstalt)  denen  des  Med.-Bezirks  Löbau,
„  „  „  „  Hohnstein  (Corr.-Anstalt)  „  „  „  Pirna,
"„  „  „  „  Sonnenstein  (Heil=  u.  Pfleg--Anstalt)  „  „  „  „  Doresden  L.,
„  „  „  „  Hochweitzschen  (Heil=  u.  Pfleg-Anstalt)  „  „  „  „  Döbeln,
„  „  „  „  Wealdheim  (Strafanstalt)  „  „  „  „  Döbeln,
„  „  „  Horbertusburg  (Heil--  u.  Pfleg-Anstalt)  „  „  „  „  Oschaz,
„  „  „  Colditz  (Heil--  u.  Pfleg-Anstalt)  „  „  „  Grimma,
„  „  ü„  Ztschadraß  (Heil=  u.  Pfleg-Anstalt)  „  „  „  „  Grimmoa,
„  "„  „  „  Zemwickau  (Strafanstalt)  „  „  „  „  Zumickau,
„  „  „  „  Hoheneck  (Strafanstalt)  „  „  „  „  Chemnigß,
„  „  „  „  Sachsenburg  (Straf=  u.  Corr.-Anstalt)  „  „  „  „  Flöha,
„  Untergöltzsch  (Heil-  u.  Pfleg-Anstalt)  »  Auerbach.

5.  Innerhalb  des  Herzogthums  Sachsen-Coburg-Gotha  sind  auf  den  Tafeln  fünf  Vezirke  unterschieden;
es  sind  nämlich  vereinigt:  Mit  dem  Landrathsamtsbezirkt  Coburg  die  Stadtbezirke  Königsberg,
Neustadt,  Rodach,  und  ebenso  mit  dem  gleichnamigen  Landrathsamtsbezirk  jeder  der  Stadtbezirke
Gotha,  Waltershausen,  Ohrdruf.  Der  Stadtbezirk  Coburg  tritt  als  fünfter  Bezirk  (*)  zu  den  vier
Londbezirken:  Coburg,  Gotha,  Waltershausen  und  Ohrdruf.

1!  Die  zahl  der  Lebenden  von  15—60  Jahren  ist  aus  den  Tabellen  des  Voriahres  zu  ersehen.  (Med.-stat.  Muthetl.
a.  d.  Kais.  Gesundheitsamte  Band  V  S.  2—24.)

Mediz.-stat.  Mittheil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte.  Band  V.  K