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Das  auf  diese  Weise  zusammengekommene  umfangreiche  Zählkartenmaterial  wurde  sodann
  im  Kaiserlichen  Gesundheitsamt  nach  den  durch  die  einzelnen  Fragestellungen  gegebenen
Gesichtspunkten  geordnet  und  in  einer  größeren  Anzahl  von  Tabellen  zusammengestellt.
Die  letzteren,  soweit  sie  sich  auf  die  Taubstummen  beziehen,  sind  der  nachstehenden  textlichen
  Bearbeitung  der  Erhebungsergebnisse  als  Anlagen  A  bis  H  beigefügt.

Auszählungen  der  Taubstummen  (und  der  übrigen  Gebrechlichen)  sind  bereits  bei  Gelegenheit
  früherer  Volkszählungen  wiederholt,  jedoch  niemals  in  allen  Bundesstaaten  vorgenommen
  worden;  auch  wurden  von  privater  fachmännischer  Seite  zu  verschiedenen  Malen
Sondererhebungen  der  Taubstummen  in  einzelnen  Gebietsteilen  des  Reichs  veranstaltet  und
statistisch  verwertet.  Durch  die  Volkszählung  von  1900  ist  es  erst  möglich  geworden,  ein
vollständiges  und  eingehendes  Bild  von  der  Verbreitung  der  Taubstummheit  in  dem  gesamten
  Reichsgebiete  zu  gewinnen.

Immerhin  ist  hierbei  folgendes  nicht  außer  acht  zu  lassen.  Die  Erhebungen  sind
fast  ausschließlich  von  Laien  vorgenommen  worden,  die  gewonnenen  Zahlenwerte  können
daher  auf  unbedingte  Genauigkeit  keinen  Anspruch  machen.  Es  gilt  dies  namentlich  für
die  jüngste  Altersklasse  der  Taubstummen,  in  welcher  die  sichere  Feststellung  des  Gebrechens
selbst  für  den  Fachmann  häufig  schwierig  oder  unmöglich  ist.  Da  ferner  bei  den  Angehörigen
  nicht  selten  die  Neigung  besteht,  körperliche  oder  geistige  Gebrechen  der  Familienmitglieder
  zu  verschweigen,  so  kann  mit  Sicherheit  angenommen  werden,  daß  die  Zahlenangaben
  durchweg  etwas  zu  niedrig  sind.  Inwieweit  dies  im  einzelnen  der  Fall  ist,
entzieht  sich  naturgemäß  jeder  Kontrolle.

Dazu  kommt,  daß  sich  bei  der  Sichtung  der  Zählkarten,  wie  dies  bei  jedem  derartigen
auf  vielen  Tausenden  von  Einzelerhebungen  beruhenden  Material  der  Fall  sein  wird,  ein
gewisser  Prozentsatz  der  Angaben  als  unklar  oder  unvollständig  erwies.  Da  eine  Richtigslellung
  in  der  Regel  nicht  möglich  war,  mußten  in  den  Tabellen  besondere  Spalten  „ohne
Angaben"  oder  „unbekannt“  angelegt  und  die  in  diese  eingetragenen  Zahlenwerte  bei  der
Einzelbetrachtung  der  übrigen  außer  Rechnung  gelassen  werden.

Anzahl  der  Taubstummen  nach  Ortsanwesenheit  und  Ortsgebürtigkeit.
Bgl.  hierzu  die  Tabellen  A,  B  und  die  Tafeln  I  und  II.
Bei  der  Volkszählung  von  1900  wurden  in  18  165  Gemeinden  des  Deutschen  Reichs
zusammen  48  750  taubstumme  Personen  ermittelt;  hiervon  lebten
31  448  oder  64,5%  in  Preußen,
5494  „  11),,%  in  Bayern,
2396  „  4,0%  im  Königreich  Sachsen,

2213  „  4,5%  in  Württemberg,
2147  „  4,4%  in  Baden,
1336  „  2,7%  in  Elsaß-Lothringen,

904  „  1,,0%/  in  Hessen;
alle  übrigen  Bundesstaaten  hatten  weniger  als  je  500,  9  Staaten  sogar  weniger  als  je
100  Taubstumme.
In  bezug  auf  die  Häufigkeit  der  Feststellung  zeigten  die  einzelnen  Staaten  und
größeren  Verwaltungsbezirke  des  Reichs  ein  äußerst  verschiedenes  Verhalten.  Wie  sich  aus  der
Betrachtung  der  vorletzten  Längsspalte  der  nachstehend  abgedruckten  tabellarischen  Übersicht!)

1)  Diese  enthält  zugleich  nähere  Angaben  über  die  später  zu  besprechende  Altersgliederung  und  das
Geschlecht  der  Taubstummen.