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ergibt,  sind  die  Bundesstaaten  hinsichtlich  der  Höhe  der  auf  je  10000  Einwohner  berechneten
Ziffer  der  ortsanwesenden  Taubstummen  wie  folgt  zu  ordnen

Baden  .  .  1I5,,
Württembeerrr10,,
Sachsen-Meiningen  9,,
Preußgeen  99,
Bayren  834;

in  den  übrigen  Bundesstaaten,  sowie  in  den  Reichslanden  blieb  die  entsprechende  Verhältniszahl
  unter  dem  Reichsdurchschnitt  von  86.

Hierzu  Tabellen  auf  Seite  11  und  12.

Ein  genaueres  Bild  von  der  geographischen  Verbreitung  der  Taubstummheit  in
Deutschland,  als  es  die  Zählung  nach  den  oft  zufälligen  Aufenthaltsorten  gewährt,  ist  zu
gewinnen,  wenn  es  sich  ermöglichen  läßt,  die  Taubstummen  nach  dem  Orte,  an  welchem
das  Gebrechen  erworben  wurde  bezw.  nach  Geburtsgegenden  (Geburtsorten)  zu  gruppieren;
die  Grundlage  hierfür  war,  wenigstens  was  den  letztgenannten  Punkt  betrifft,  durch  die
Fragestellung  10  der  Zählkarten  „Geburtsort  und  Bezirk“  gegeben.

Ordnet  man  die  Bundesstaaten  nach  der  gleichfalls  für  je  10  000  Einwohner  berechneten
  Ziffer  ihrer  ortsgebürtigen  Taubstummen?),  so  ergibt  sich  die  nachstehende  von

ir  früheren  etwas  abweichende  Reihenfolge  (vgl.  die  letzte  Längsspalte  der  nachstehenden
bersicht):

Baden  ..  .  .  1115,,
Sachsen-Meiningen  9o9o8,
Württemberg..  .  986,
Waldcck  —?9,8,
Scmmiberg-mdosfr.  .  .  ?  pP,,
Preußen  .9D90o0,
Bayhen  868.

Alle  anderen  Bundesstaaten  hatten  geringere  Taubstummenquoten  als  das  Reich;  auffallend
  niedrige  Ziffern  zeigten  das  Königreich  Sachsen,  Sachsen-Altenburg,  Anhalt,  Oldenburg
  und  die  Hansestädte.

Unter  den  größeren  Verwaltungsbezirken  hatten  die  nachstehenden  höhere  Ziffern  der
ortsgebürtigen  Taubstummen  als  der  Reichsdurchschnitt  von  8,4  beträgt:

Preußen.  Reg.-Bez.  Gumbinnen  218°  (besonders  hohe  Ziffern  hatten  hier  die
Kreise  Johannisburg,  Sensburg,  Oletzko,  Angerburg,  Tilsit  Land),

Reg.-Bez.  Marienwerder  19,7  (Kreise  Schlochau,  Flatow,  Tuchel,  Konitz,
Graudenz  Land),

Reg.-Bez.  Königsberg  19%  (Kreise  Labiau,  Wehlau,  Friedland,  Gerdauen,  Heilsberg,
  Neidenburg,  Ortelsburg),

Reg.-Bez.  Posen  17,0  (Kreise  Schrimm,  Koschmin,  Wreschen,  Pleschen),

Reg.-Bez.  Bromberg  16,6  (Kreise  Witkowo,  Wongrowitz,  Wirrsitz),

Reg.-Bez.  Danzig  16),  (Kreise  Karthaus,  Berent),

Reg.-Bez.  Köslin  15,6  (Kreise  Bütow,  Rummelsburg,  Neustettin),

1)  Die  absolute  Zahl  der  „ortsgebürtigen“  d.  h.  in  Gemeinden  des  Inlandes  geborenen  Taubstummen
  betrug  47  612;  außerhalb  des  Deutschen  Reichs  waren  586  Taubstumme  geboren,  bei  552  Taubstummen
  war  der  Geburtsort  nicht  ermittelt.