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Reg.-Bez.  Oppeln  13„  (Kreise  Pleß,  Lublinitz,  Rosenberg,  Kosel),

Reg.-Bez.  Frankfurt  11p,  (Landkreise  Landsberg  und  Kottbus,  Kreis  Lübben),

Reg.-Bez.  Stettin  10,4  (Kreise  Kammin,  Greifenhagen,  Greifenberg,  Regenwalde),

Reg.-Bez.  Kassel  10,  (Kreise  Gersfeld,  Hersfeld,  Rotenburg,  Melsungen,  Fritzlar),

Reg.-Bez.  Hildesheim  8,  (Kreise  Gronau,  Einbeck,  Münden);

Bayern.  Reg.-Bez.  Oberfranken  13/6  (Bezirksämter  Bayreuth,  Pegnitz,  Stadtsteinach,
  Ebermannstadt),

Reg.-Bez.  Oberpfalz  10,  (Bezirksämter  Eschenbach,  Kemnath,  Vohenstrauß,  Waldmünchen),


Reg.-Bez.  Niederbayern  9),,  (Bezirksämter  Wegscheid,  Wolfstein,  Grafenan,  Kötzting,
Bogen,  Viechtach),

Reg.-Bez.  Unterfranken  9,1  (Bezirksämter  Aschaffenburg,  Neustadt  a./S.,  Ochsenfurt,
  Kissingen,  Gerolzhofen,  Königshofen):

Württemberg.  Schwarzwaldkreis  12,,  (Oberämter  Freudenstadt,  Sulz,  Calw,
Neuenbürg,  Nagold),

Jagstkreis  11,6  (Oberämter  Gaildorf,  Crailsheim,  Welzheim);

Elsaß-Lothringen.  Bezirk  Ober-Elsaß  9,  (Kreise  Rappoltsweiler,  Gebweiler).

Die  weitaus  höchsten  Taubstummenziffern  im  Deutschen  Reiche  wurden  hiernach  in
den  östlichsten  preußischen  Regierungsbezirken  beobachtet,  welche  sämtlich  der  norddeutschen
Tiefebene  angehören.  Diese  Tatsache  steht  in  Widerspruch  mit  den  von  verschiedenen  Fachmännern
  vertretenen  und  in  früherer  Zeit  fast  allgemein  als  feststehend  betrachteten  Ansicht,
daß  die  Taubstummheit  in  Gebirgsgegenden,  ganz  besonders  in  Alpenländern,  durchweg
häufiger  als  im  Flachlande  auftritt.  Zwar  zählten  auch  nach  den  Ergebnissen  der  Volkszählung
  von  1900  manche  Gebietsteile  von  wesentlich  gebirgigem  Charakter  unter  ihren
Bewohnern  relativ  mehr  Taubstumme  als  andere,  vorzugsweise  in  der  Ebene  belegenen
Gegenden  desselben  Staates  oder  Landesteiles;  so  die  preußischen  Regierungsbezirke  Hildesheim
  und  Cassel,  der  Schwarzwaldkreis  in  Württemberg,  die  Regierungsbezirke  Oberpfalz
und  Oberfranken  in  Bayern.  Auf  der  anderen  Seite  hatten  aber  wieder  der  zum  guten
Teil  dem  Hochgebirge  angehörende  Regierungsbezirk  Oberbayern  und  der  weitans  größte
Teil  des  westlich  der  Oder  gelegenen  norddeutschen  Tieflandes  vergleichsweise  niedrige  Taubstummenquoten.
  Es  kann  daher  nicht  für  erwiesen  gelten,  daß  die  Höhenlage  oder  andere
mit  der  Bodenbeschaffenheit  in  Zusammenhang  stehende  —  beispielsweise  die  Trinkwasser-—
Verhältnisse  von  irgendwie  erheblichem  Einfluß  auf  die  Entstehung  und  Verbreitung  des
Gebrechens  sind.  Eher  wird  das  Vorwiegen  der  Taubstummheit  im  Nordosten  und  in
manchen  Gebirgen  Deutschlands  auf  ungünstige  soziale  Verhältnisse  in  diesen  Gegenden,
vielleicht  auch  auf  den  hiermit  in  Verbindung  stehenden  relativen  Mangel  an  ärztlichem
Beistand  zurückzuführen  sein.

Stellt  man  an  der  Hand  der  beiden  letzten  Längsspalten  der  auf  S.  11  und  12  abgedruckten
tabellarischen  Übersicht  die  Ziffern  der  ortsanwesenden  mit  denen  der  ortsgebürtigen  Taubstummen
  in  Vergleich,  so  ergibt  sich  zunächst,  daß  in  28  der  56  verzeichneten  Verwaltungsbezirke
  und  in  8  der  21  einzeln  aufgeführten  Bundesstaaten  zur  Zeit  der  Volkszählung
mehr  taubstumme  Personen  anwesend  waren,  als  dort  geboren  sind;  in  4  Verwaltungsbezirken
  waren  im  Vergleich  mit  der  Bevölkerung  ebensoviele  Taubstumme  ortsanwesend  als
ortsgebürtig:  Reg.-Bez.  Magdeburg  je  6,6  %00  der  Einwohner,  Reg.-Bez.  Aurich  7,5,
Reg.-Bez.  Pfalz  8,1,  Jagstkreis  11/.  Überwiegend  waren  die  ortsgebürtigen  Taubstummen
u.  a.  in  der  Mehrzahl  der  preußischen  ostelbischen  Landesteile,  in  den  bayerischen  Bezirken
Oberpfalz  und  Obersranken  und  in  beinahe  allen  Staaten  Thüringens  und  Mitteldeutsch-