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lands.  Bemerkenswert  ist,  daß  außer  in  den  Orten  oder  Kreisen  mit  Taubstummenanstalten
auch  noch  in  den  in  der  übersicht  einzeln  aufgeführten  Großstädten  und  überhaupt  in
Gegenden  von  höherem  Wohlstand,  wie  in  den  sächsischen  Bezirken  Dresden  und  Leipzig,
oder  mit  regem  Fabrikbetrieb,  wie  im  rheinisch-westfälischen  Industriebezirk,  die  Ziffer  der
ortsanwesenden  Taubstummen  diejenige  der  ortsgebürtigen  bedeutend  überragte.  Es  deutet
dies  auf  einen  ständigen  Zufluß  der  taubstummen  Bevölkerung  aus  sozial  ungünstiger  gestellten
  Gegenden  nach  wohlhabenderen  und  eher  Gelegenheit  zum  Erwerb  bietenden  Orten
und  Bezirken  hin.  Hierfür  spricht  auch  der  Umstand,  daß  sich  die  „ortsgebürtigen“  Taubstummen
  des  Inlands  auf  24  992,  die  ortsanwesenden  Taubstummen  nur  auf  18  165  Gemeinden
  verteilten.  —

Die  Frage,  ob  im  Deutschen  Reiche  die  Taubstummheit  an  Häufigkeit  zu-  oder  abgenommen
  hat,  ist  dahin  zu  beantworten,  daß  zweifellos  in  der  Neuzeit  eine  Verminderung
des  Gebrechens  eingetreten  ist.  Wie  die  nachstehende  Übersicht  lehrt,  war  unter  22  Bundesstaaten
  einschließlich  Elsaß-Lothringen,  für  welche  ein  Vergleich  mit  früheren  Jahren  möglich
ist,  nur  in  4  —  nämlich  in  Braunschweig,  Reuß  j.  L.,  Lippe  und  Bremen  —  eine  Zunahme
  der  Taubstummenziffer  festzustellen;  in  den  übrigen  18  waren  im  Vergleich  mit  der
Bevölkerung  im  Jahre  1900  (zum  Teil  erheblich)  weniger  Taubstumme  als  früher  vorhanden.

Auf  je  10  000  Einwohner  kamen  ortsanwesende  Taubstumme:

im  Jahre  im  Jahre
1900  18711)  1900  18711)

Deutsches  Reich  8  992)  Sachsen-Coburg-Gota  6,  9,5
Preußßßen  9,1  9,68)  Anhalt..  .......  4.T  6,1
Bayhren:  8,0  99  Schwarzburg-Sondershauoser4  7,6
Sachsern  5,7  6,5  Schwarzburg-Rudolstat  8,6  110
Württemberreg  10,  11/1  (1861)]  Waldes  1———
Baden  113812,  Reuß  ä.  .....  4,  7,5
Hessen  8,  10,  (1867)  Reuß  i.  905050.  8,5  8,2
Mecklenburg-Schwerin.  8,  .  «Schaumbnrg-Lippe........  6,  .
Sachsen-Weimar......  8,412,q  sLippe...-.........  6,-  5,6
Mecklenburg-Strelitsz.  6,“  .  «Lübeck.............  5,  7,1
OldenbuSggg.  4,1  6,0  (1875),  Brmen  7,.3  6,
Braunschwiegeg  6,5  6,0  Hambucirrrrerergeg  8,0  .
Sachsen-Meininen  9  13,  (1875)  Elsaß-Lothringen  748  11/,
Sachsen-Altenburg  ..  .  ..  4,6,6

Die  Verteilung  der  Taubstummen  nach  der  Dichtigkeit  der  Bevölkerung.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  B*.

Die  Volkszählungsergebnisse  lassen  einen  Einfluß  der  Wohnungsdichtigkeit  auf  das
Zustandekommen  der  Taubstummheit  insofern  erkennen,  als  die  dichtbevölkerten  Reichsgebiete
im  allgemeinen  relativ  wenige  und  die  Distrikte  mit  dünngesäeter  Bevölkerung  viele  (ortsgebürtige)
  Taubstumme  aufzuweisen  hatten,  wenn  auch  Ausnahmen  hiervon  nicht  fehlten.
So  hatten  manche  wenig  bevölkerte  Gegenden,  beispielsweise  die  beiden  Großherzogtümer
Mecklenburg,  das  Großherzogtum  Oldenburg,  ein  Teil  der  Hannoverschen  Regierungsbezirke,
  sowie  die  Bezirke  Oberbayern  und  Lothringen  vergleichsweise  niedrige  und  anderer-10)

  Vergl.  XXXV.  Heft  der  Beiträge  zur  Statistik  des  Königreichs  Bayern.  —  In  denjenigen  Fällen,  in  welchen
die  Erhebungen  nicht  1871  stattfanden,  ist  das  Erhebungsjahr  in  Klammern  beigefügt.

2)  Ohne  Mecklenburg-Schwerin,  Mecklenburg-Strelitz,  Schaumburg-Lippe  und  Hamburg.

3)  Ohne  Lauenburg.