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seits  einige  dichtbevölkerte  Staaten  oder  Landesteile,  wie  Württemberg,  Baden  und  die
Bezirke  Oppeln  und  Ober-Elsaß,  relativ  hohe  Taubstummenziffern.  Im  ganzen  darf  es  jedoch
als  Regel  gelten,  daß  die  Häufigkeit  des  Vorkommens  der  Taubstummheit  in  umgekehrtem
Verhältnis  zu  der  Bevölkerungsdichtigkeit  steht.

Zu  demselben  Ergebnis  gelangt  man  bei  der  Betrachtung  der  4  letzten  Längsspalten
der  nachstehenden  tabellarischen  Übersicht,  welche  genauere  Angaben  über  das  verschiedenartige
  Vorkommen  der  Taubstummheit  in  Stadt  und  Land  enthalten;  mit  alleiniger  Ausnahme
  von  Hamburg  ergibt  sich  durchweg  eine  wesentlich  stärkere  Belastung  der  Landbewohner
  gegenüber  der  städtischen,  besonders  der  großstädtischen  Bevölkerung.

Die  Erklärung  dieser  auffallenden  Erscheinung  erscheint  nicht  leicht.  Wahrscheinlich
hängt  das  Vorwalten  der  Taubstummheit  auf  dem  spärlich  bewohnten  platten  Lande  damit
zusammen,  daß  die  Lebensbedingungen  und  die  hygienischen  Verhältnisse  hier  im  ganzen
ungünstiger  gestaltet  sind,  als  in  den  Städten  und  in  solchen  Gegenden,  welche  infolge
größerer  Fruchtbarkeit  oder  besserer  Erwerbsverhältnisse  eine  zahlreiche  Bevölkerung  zu  ernähren
  und  derselben  einen  besseren  gesundheitlichen  Schutz  zu  bieten  imstande  sind.  Das
nach  der  Bevölkerungsdichtigkeit  verschiedenartige  Auftreten  der  Taubstummheit  in  Deutschland
  würde  also  gleichfalls  einen  Beweis  für  den  Einfluß  sozialer  Ursachen  auf  die  Entstehung
  des  Gebrechens  liefern  (vgl.  S.  13).

(Vergleiche  die  Tabelle  auf  Seite  16  und  17.)

Geschlecht  und  Alter  der  Taubstummen.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  A.

Von  den  durch  die  Volkszählung  ermittelten  48750  Taubstummen  waren  26  368
oder  54,1  %  männlichen  und  nur  22  382  oder  45/  %  weiblichen  Geschlechts.  Auf  je
10  000  Einwohner  desselben  Geschlechts  kamen  durchschnittlich  9,“  männliche  und  76  weibliche
  Taubstumme.  Diese  größere  Gefährdung  des  männlichen  Geschlechts  ist  bereits  in
früheren  Statistiken  hervorgehoben  worden,  ohne  eine  ausreichende  Erklärung  gefunden  zu
haben,  und  erscheint  um  so  auffallender,  als  bekanntlich  unter  der  Gesamtbevölkerung  das
weibliche  Geschlecht  beinahe  überall  stärker  als  das  männliche  vertreten  ist.

Das  numerische  Uberwiegen  der  männlichen  Taubstummen  trat  bei  der  diesmaligen
Volkszählung  in  fast  allen  Bundesstaaten  und  größeren  Verwaltungsbezirken  zu  Tage;  nur
in  Mecklenburg-Strelitz,  Anhalt,  Reuß  ä.  L.,  Schaumburg-Lippe  und  Lippe,  sowie  in  den
Bezirken  Aurich,  Oberbayern,  Schwaben  und  Bautzen  waren  etwas  mehr  weibliche  als
männliche  Taubstumme  vorhanden.

Was  das  Lebensalter  der  Taubstummen  im  Reiche  betrifft,  so  entfiel  die  vergleichsweise
  höchste  Zahl  derselben  auf  die  Altersklasse  von  30  bis  40  Jahren.  Aus  der  Betrachtung
  der  tabellarischen  Übersicht  auf  S.  11  und  12  ergibt  sich  ferner,  daß  jede  der
Altersstufen  von  20  Jahren  aufwärts  relativ  mehr  Taubstumme  enthielt,  als  jede  der
jüngeren  Altersklassen.  Jedenfalls  kommt  in  dieser  stärkeren  Besetzung  der  Altersklassen  der
Erwachsenen  der  Einfluß  der  „später  entstandenen“  Taubstummheit  zum  Ausdruck.  Bei
weitem  die  wenigsten  Taubstummen  enthielt  im  Reich  und  in  fast  allen  Bundesstaaten  die
Altersstufe  bis  zu  5  Jahren,  doch  kann  dies  bei  dem  überwiegenden  Vorkommen  der  frühzeitig,
  d.  h.  bis  zum  2.  Lebensjahre  entstandenen  Taubstummheit  (vgl.  S.  21)  unmöglich
der  Wirklichkeit  entsprechen  und  nur  dadurch  erklärt  werden,  daß  das  Vorhandensein  des
Gebrechens  im  frühesten  Kindesalter  häufig  übersehen  und  erst  später  beim  Eintritt  in  das
schulpflichtige  Alter  sicher  erkannt  wird.

Abweichungen  von  der  durchschnittlich  höheren  Besetzung  der  Altersklasse  von  30  bis