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endeten  2.  bis  zum  vollendeten  7.  Lebensjahre  taubstumm  gewordenen  □  1572),

welche  unter  den  gleichen  Voraussetzungen  für  die  2  ersten  Lebensjahre  zusammen  3144  beträgt,
  von  den  37693  in  frühester  Jugend  entstandenen  Fällen  von  Taubstummheit  in
Abzug  bringt  und  den  7  861  später  entstandenen  Fällen  zurechnet.  Die  gewonnenen  Ziffern
(34549  und  11.005)  würden  dann  die  Zahl  der  wirklich  „angeborenen“  bezw.  der  „erworbenen“
  Fälle  darstellen  und  die  ersteren  rund  drei  Viertel  (75,6/),  die  letzteren  etwa
ein  Viertel  (24,,  %)  der  Fälle  von  Taubstummheit,  bei  welchen  Angaben  über  die  zeitliche
Entstehung  des  Gebrechens  vorlagen,  ausmachen.  Selbstverständlich  kann  es  sich  hierbei
schon  aus  dem  Grunde  nur  um  ungefähre  Ziffern  handeln,  weil  es  unbekannt  ist,  ob  die
Ursachen,  welche  für  die  Entstehung  der  Taubstummheit  vom  3.  Lebensjahre  ab  bestimmend
gewesen  sind,  in  gleichem  Maße  auch  während  der  beiden  ersten  Lebensjahre  eingewirkt  haben.

Auf  jeden  Fall  muß  es  nach  den  Ergebnissen  der  Volkszählung  von  1900  als  erwiesen
  gelten,  daß,  entgegen  der  fachmännischerseits  früher  mehrfach  vertretenen  Ansicht,  der
weitaus  überwiegende  Teil  aller  Taubstummen  von  Geburt  an  taubstumm  ist  oder  doch  von  der
Ertaubung,  welche  zur  Taubstummheit  geführt  hat,  bald  nach  der  Geburt  befallen
worden  ist.

Die  Taubstummen  nach  dem  Religionsbekenntnis.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  D.
Die  Unterscheidung  nach  der  Religion  oder  Konfession  ergab  als
taubstumm  29  168  (59,,%  der  Gesamtzahl)  evangelische  Christen  —  Unierte,  Lutheraner,
Reformierte,  andere  Protestanten  —,
18  670  (38  %  „  „  )katholische  Christen,

797  1,6  %  n  n  )  Juden,

115  (O#nr?  „  „  )  Angehörige  anderer  Konfessionen  oder  ohne

Angabe  des  Religionsbekenntnisses.

Auf  je  10  000  Glaubensgenossen  kamen  bei  den
evangelischen  Christen  durchschnittlich  8,,
katholischen  Christen  „  9,
Juden  2  13,,  Taubstumme.
Das  Überwiegen  der  Taubstummheit  bei  den  Israeliten  ist  bereits  früher  beobachtet
und  mit  der  Häufigkeit  der  Ehen  von  Blutsverwandten  unter  ihnen  in  Verbindung  gebracht
worden.  Für  die  Richtigkeit  dieser  Ansicht  würde  die  Tatsache  sprechen,  daß  unter  den
Juden  die  angeborene  Taubstummheit  relativ  häufiger  als  bei  den  Angehörigen  anderer
Glaubensgemeinschaften  zu  sein  scheint;  nach  der  Volkszählung  von  1900  waren
von  je  100  taubstummen  evangelischen  Christen  77,8,
„  „  100  „  katholischen  Christen  77%,
?%  „  100  ½%  Juden  79,

von  Geburt  oder  frühester  Jugend  taubstumm.

Das  Verhältnis  der  Taubstummenziffern  der  beiden  christlichen  Konfessionen  (s.  o.)
war  in  den  verschiedenen  Bundesstaaten  einigen  Schwankungen  unterworfen.  Einige  zumeist
kleinere  Staaten  mit  so  gut  wie  ausschließlich  evangelischer  Bevölkerung  (Mecklenburg-Strelitz,
Schwarzburg-Rudolstadt,  Waldeck,  Reuß  ä.  L.,  Schaumburg-Lippe  und  Lübeck)  hatten  überhaupt
  keine  Taubstummen  katholischer  Konfession;  in  der  Mehrzahl  der  übrigen  waren  die
letzteren  dem  Reichsdurchschnitt  entsprechend  überwiegend  vertreten,  doch  zählten,  wie  die
folgende  ÜMbersicht  zeigt,  gerade  einige  der  größeren  Bundesstaaten  relativ  mehr  Taubstumme
unter  der  evangelischen  Bevölkerung  als  unter  ihren  katholischen  Einwohnern.