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Hiernach  ist,  wenn  man  zunächst  von  Preußen  absieht,  das  Auftreten  des  Gebrechens
bei  mehreren  Mitgliedern  einer  und  derselben  Familie  oder  Haushaltung  in  Württemberg,
Hessen,  Mecklenburg-Schwerin,  Braunschweig,  Reuß  j.  L.,  Lippe  und  den  Hansestädten
häufiger  als  in  den  übrigen  Bundesstaaten  in  Erscheinung  getreten.  Von  den  preußischen
Landesteilen  zeigten  die  Regierungsbezirke  der  westelbischen  Provinzen  mit  wenigen  Ausnahmen
  auffallend  viele  Fälle  von  mehrfachem  Vorkommen  der  Taubstummheit  1);  wie  oben
S.  20  erwähnt,  war  in  diesen  Landesteilen  (sowie  in  Württemberg,  Hessen  und  Lippe)
auch  die  seit  frühester  Jugend  bestehende  Taubstummheit  besonders  stark  vertreten.  Der
Einfluß,  welcher  im  fötalen  Leben  für  die  Entstehung  des  Gebrechens  maßgebend  gewesen  ist,
scheint  sich  also  hier  nicht  selten  bei  mehreren  Abkömmlingen  derselben  Familie,  d.  h.  bei  Geschwistern,
  ebenmäßig  geltend  gemacht  zu  haben.  Leider  kann  an  der  Hand  des  vorliegenden
Materials  nicht  näher  untersucht  werden,  ob  dieser  Einfluß  in  einer  pathologischen  Belastung
der  betreffenden  Familien,  etwa  in  dem  Vorhandensein  von  Taubstummheit  bei  den  Eltern,
zu  finden  ist.  Für  die  Möglichkeit  einer  unmittelbaren  Vererbung  des  Gebrechens  in  diesen
Fällen  würde  der  Umstand  sprechen,  daß  gerade  in  den  letztgenannten  Gebietsteilen  des
Reichs  außer  in  Württemberg  die  Zahl  der  verheirateten  (oder  verwitweten)  Taubstummen
eine  besonders  hohe  war  (val.  die  Übersicht  auf  S.  24  und  25).

Verhältnismäßig  viele  Familien  oder  Haushaltungen  mit  nur  je  1  taubstummen
Mitgliede  zählten  u.  a.  Bayern,  das  Königreich  Sachsen,  Baden,  Mecklenburg-Strelitz,
Oldenburg,  Elsaß-Lothringen,  fast  alle  thüringischen  Staaten  und  10  der  15  östlich  der
Elbe  gelegenen  preußischen  Regierungsbezirke.  In  der  überwiegenden  Mehrzahl  dieser  Gebiete
  war  auch  die  „später  entstandene“  Taubstummheit  relativ  häufig.

Familienstaud  der  Taubstummen.
Bal.  hierzu  die  Tabelle  C.

Die  Betrachtung  des  Zivilstands  der  bei  der  Volkszählung  von  1900  ermittelten
Taubstummen  läßt  erkennen,  in  wie  hohem  Maße  das  Gebrechen  die  von  ihm  Heimgesuchten
von  der  Ehe  ausschließt.  Unter  je  100  Taubstummen  männlichen  Geschlechts  befanden  sich
nur  155,  unter  je  100  weiblichen  Taubstummen  nur  12/  Verheiratete,  Verwitwete  oder
Geschiedene,  während  von  je  100  männlichen  Personen  der  Gesamtbevölkerung  des  Reichs
38,,  von  je  100  weiblichen  Personen  42),6  verheiratet  oder  verheiratet  gewesen  waren.:)  Von
sämtlichen  Taubstummen,  bei  denen  der  Familienstand  angegeben  ist  (48  682),  waren  nicht
weniger  als  85,  (bei  Nichtberücksichtigung  der  taubstummen  Kinder  unter  15  Jahren  819)
Prozent  ledigen  Standes.

Immerhin  geht  aus  dem  Vergleiche  mit  den  Ziffern  der  früheren  Jahre  hervor,  daß
unter  der  taubstummen  Bevölkerung  gerade  einiger  der  größten  Bundesstaaten  Eheschließungen
neuerdings  entschieden  häufiger  als  früher  stattgefunden  haben.  So  stellte  sich  in  Bayern
der  Prozentsatz  der  unverheirateten  Taubstummen  im  Jahre  1871  auf  96,1,  im  Jahre  1900
auf  93,1;  noch  erheblicher  war  der  Unterschied  in  Preußen,  indem  die  ledigen  Taubstummen
hier  im  Jahre  1871  91/6%,  im  Jahre  1880  92,%%,  im  Jahre  1900  aber  nur  noch
84  %  aller  Taubstummen  ausmachten.  Die  Erklärung  dafür  wird  darin  zu  finden  sein,
daß  die  Taubstummen,  sei  es  durch  die  Verbesserung  des  Taubstummenunterrichts,  sei  es

1)  Der  Prozentsatz  der  Familien  mit  je  2  und  mehr  Taubstummen  betrug  für  das  gesamte  Preußen
10,,  dagegen  in  den  Regierungsbezirken  Magdeburg  18,,  Merseburg  18,0,  Erfurt  14,2,  Schleswig  14,v,
Hannover  18,,,  Hildesheim  12,,  Stade  11,,,  Osnabrück  23,",  Aurich  16,,,  Münster  14,1,  Minden  216,
Cassel  12,,,  Wiesbaden  12,,,  Düsseldorf  13,.  .Z

2)  Statistik  des  Deutschen  Reichs.  Band  150,  S.  937.