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wohnenden  und  daselbst  beköstigten  Zöglinge  zu  verstehen,  nicht  aber  diejenigen,  welche  als
Externe  und  „Schulgänger“  an  dem  Taubstummenunterricht  teilgenommen  haben.  Diese  Zöglinge,
  welche  die  internen  Anstaltspfleglinge  an  Zahl  etwas  überragen  0,  sind  zweifellos  zum
überwiegenden  Teil  bei  Ziffer  8  der  Tabelle  E  (sremde  Pfleglinge,  Pensionäre  rc.),  zum
kleineren  Teil  auch  bei  den  Ziffern  4  und  5  mit  aufgeführt,  aber  von  den  übrigen  dort
verzeichneten  Taubstummen  nicht  zu  trennen.

Nach  Abrechnung  der  eigentlichen  Anstaltsinsassen  befanden  sich  in  den  Familien
24723  männliche  und  20  697  weibliche,  zusammen  45  420  Taubstumme.  Von  diesen
waren  4219  männliche  und  1015  weibliche  Personen  (zusammen  116%  %)  Haushaltungsvorstände
  und  15  männliche  und  2  097  weibliche  Personen  (zusammen  46,5  /0)
Ehegatten;  die  geringe  Zahl  der  männlichen  Ehegatten  erklärt  sich  daraus,  daß  dieselben
der  überwiegenden  Mehrzahl  nach  bereits  in  der  Gruppe  der  männlichen  Haushaltungsvorstände
  enthalten  sind.  Großeltern  oder  Eltern  bezw.  Kinder  oder  Enkel  der  Haushaltungsvorstände
  waren  204  und  16  560  (4  bezw.  364,,  /%),  sonstige  Verwandte
6  476  (142,,  %).  Als  Dienstboten  oder  als  Gewerbs=  und  Arbeitsgehilfen  der
Haushaltungsvorstände  lebten  in  den  Familien  5  700  (125,5  %0),  als  Aftermieter,
Schlafgänger,  fremde  Pfleglinge  oder  Pensionäre  8758  (192,,  %)  Taubstumme.


In  den  einzelnen  Bundesstaaten  waren  die  vorstehenden  Durchschnittsziffern  verschiedenen
  Abweichungen  unterworfen.  So  zählten  Preußen  und  das  Königreich  Sachsen
unter  ihren  Taubstummen  besonders  viele  Haushaltungsvorstände  und  Ehegatten  (124,1  und
193,  bezw.  49,  und  100,09/00);  für  Bayern  und  Württemberg,  die  relativ  wenige  verheiratete
  Taubstumme  aufwiesen  (vgl.  die  Übersicht  auf  S.  24  und  25),  stellten  sich  diese
Ziffern  entsprechend  niedrig,  nämlich  auf  72,,  und  82,  bezw.  auf  20,,  und  25/1  %.

Untersucht  man  an  der  Hand  der  nachstehenden  Üübersicht,  inwiefern  die  Stellung  der
Taubstummen  in  den  Familien  von  der  zeitlichen  Entstehung  des  Gebrechens  beeinflußt
  war,  so  zeigt  es  sich,  daß  unter  den  in  den  drei  ersten  Rubriken  aufgeführten
Taubstummen,  also  den  Haushaltungsvorständen,  Ehegatten,  Großeltern  und  Eltern,  die
später  entstandene  Taubstummheit  im  Vergleich  zu  der  frühzeitig  entstandenen  weit  stärker
vertreten  ist,  als  unter  den  übrigen  Gruppen.  Beispielsweise  hatten  unter  je  1000  männlichen
  Haushaltungsvorständen  149,6  das  Gebrechen  frühzeitig  und  259,1  später  erworben,
von  je  1000  weiblichen  Ehegatten  waren  88/4  in  frühester  Jugend  und  15486  erst  später
taubstumm  geworden;  andererseits  litten  von  je  1000  männlichen  „sonstigen  Verwandten“
und  „Arbeitsgehilfen“  124,  bezw.  100,7  an  angeborener  oder  frühzeitig  entstandener  und
nur  101,1  bezw.  96,  an  später  erworbener  Taubstummheit.  Noch  deutlicher  tritt  das
Überwiegen  der  später  entstandenen  Taubstummheit  bei  den  Angehörigen  der  drei  ersten
Rubriken  hervor,  wenn  man  die  Ziffern  aller  Gruppen  ohne  Berücksichtigung  des  Geschlechts
der  Taubstummen  in  bezug  auf  die  zeitliche  Entstehung  der  Taubstummheit  in  Vergleich
stellt.  Es  ergibt  sich  dann,  daß  von  sämtlichen  außerhalb  der  Anstalten  befindlichen  Taubstummen,
  bei  denen  Angaben  über  den  Beginn  des  Gebrechens  vorlagen,  durchschnittlich
82,7%  an  frühzeitig  und  17,8  1%  an  später  entstandener  Taubstummheit  litten;  die  letztgenannte
  Ziffer  betrug  bei  den  Kindern  und  Enkeln  der  Haushaltungsvorstände  14,,  bei

1)  Im  Sommer  1902  waren  von  6607  Schülern  der  deutschen  Taubstummenanstalten  3  156  Interne,
2732  Externe  und  719  Schulgänger  (Radomski,  Statist.  Nachrichten  über  die  Taubstummenanstalten
Deutschlands.  1903,  S.  18).  Fachmännischerseits  wird  in  neuerer  Zeit  aus  verschiedenen  Gründen  befürwortet,
  die  Taubstummeninternate  allmählich  ganz  in  Externate  umzuwandeln.