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Erfreulicherweise  scheint  die  Zahl  der  erwerbstätigen  und  dadurch  zu  einer  besseren
Lebensstellung  befähigten  Taubstummen  neuerdings  entschieden  im  Wachsen  begriffen  zu
sein.  Für  das  Reich  ist  mangels  vergleichbarer  Daten  der  Beweis  hierfür  nicht  zu  erbringen,
  dagegen  waren  beispielsweise  in  Preußen  im  Jahre  1880  von  je  100  erwachsenen
Taubstummen  (von  je  100  Taubstummen  überhaupt)  nur  43,6  (62,0),  im  Jahre  1900  aber
70,2  (76,5)  in  einem  Berufe  beschäftigt.

Unter  den  34291  im  Jahre  1900  im  Reich  lebenden  erwachsenen  Taubstummen,  bei
denen  Angaben  über  die  zeitliche  Entstehung  des  Gebrechens  gemacht  sind,  befanden
sich  22  834  oder  66,,  %,  unter  den  27  962  seit  frühester  Jugend  Taubstummen  18567  oder
66,4%,  unter  den  6  329  später  taubstumm  Gewordenen  4267  oder  67,1%%  Berufstätige;
die  später  entstandene  Taubstummheit  bietet  demnach  den  von  ihr  betroffenen  Personen  anscheinend
  etwas  größere  Aussicht  auf  die  Erlernung  und  Ausübung  eines  Erwerbs,  als
das  angeborene  oder  während  der  beiden  ersten  Lebensjahre  erworbene  Gebrechen  (val.
S.  27).

Im  ganzen  werden,  wie  die  Betrachtung  der  nachstehenden  Üübersicht  zeigt,  der  Natur
der  Sache  nach  von  den  Taubstummen  diejenigen  Erwerbszweige  bevorzugt,  welche,  wie  die
Landwirtschaft  und  Gärtnerei,  die  häuslichen  Dienstleistungen  und  die  Bekleidungs=  sowie
die  Schnitzstoffindustrie  vielfach  die  wortlose  Arbeit  gestatten  und  eine  besondere,  schwer  anzueignende
  Kunstfertigkeit  nicht  erfordern.  Andererseits  sind  im  Staatsdienste  und  den  sogenannten
  freien  Berufsarten  sowie  im  Handel  und  Verkehr  und  in  ähnlichen  Berufsarten,
bei  deren  Ausübung  das  lebendige  Wort  kaum  entbehrt  werden  kann,  verhältnismäßig
wenige,  oder  wie  bei  dem  Versicherungsgewerbe  gar  keine  Taubstumme  tätig  gewesen.  Bei
den  letzteren  wird  eben  die  Wahl  und  Ausübung  eines  bestimmten  Berufes  von  vornherein
durch  das  Gebrechen  beeinflußt,  mit  anderen  Worten:  Bei  den  Taubstummen  ist,  abweichend
von  anderen  Gebrechlichen  oder  sonst  in  ihrer  Erwerbsfähigkeit  beschränkten  Personen,  der
Beruf  nicht  die  Ursache  sondern  durchweg  die  Folge  der  körperlichen  Schädigung.

Wesentlich  bestimmend  für  die  Berufswahl  der  Taubstummen  erscheint  auch  das  Geschlecht
  derselben.  Nach  dem  vorliegenden  Material  waren  die  meisten  weiblichen  Taubstummen
  (202,0  bezw.  157,6  von  je  1000)  in  der  Landwirtschaft  und  in  der  Bekleidungsund
  Reinigungsindustrie  tätig,  demnächst  bei  häuslichen  Dienstleistungen  aller  Art  (77),
in  der  Textilindustrie  (15,0)  und  als  Fabrikarbeiterinnen  2c.  (10,##).  Die  Mehrzahl  der
männlichen  Taubstummen  hatte  gleichfalls  in  der  Landwirtschaft  und  in  der  Bekleidungsindustrie
  Verwendung  gefunden  (263,6  bezw.  230,),  sodann  in  der  Industrie  der  Holzund
  Schnitzstoffe,  worunter  wohl  hauptsächlich  die  Korbmacherei  zu  verstehen  ist  (82,),  und
in  dem  Baugewerbe  (36,0);  darauf  folgen  die  polygraphischen  Gewerbe,  die  Metallverarbeitung
und  die  Industrie  der  Steine  und  Erden  mit  je  20  und  22  von  1000.

Im  Handelsgewerbe  waren  immerhin  noch  9,49/00  der  männlichen  —  aber  nur  2,7  %%
der  weiblichen  —  Taubstummen  beschäftigt  und  zwar  auffallend  viele,  nämlich  73,  unter
je  100,  in  selbständiger  (leitender)  Stellung.  Im  übrigen  sind  offenbar  die  Taubstummen
  durch  ihr  Gebrechen  hauptsächlich  auf  die  Stellung  als  Arbeitsgehilfen  angewiesen;
wie  aus  der  letzten  Längsspalte  der  folgenden  Übersicht  erhellt,  nahmen  von  sämtlichen
erwerbstätigen  Taubstummen,  bei  denen  bezügliche  Angaben  gemacht  sind,  durchschnittlich
nur  14,1#%  eine  selbständige  Berufsstellung  ein.  Erheblich  höhere  Ziffern  zeigten  neben
dem  Handelsgewerbe  nur  die  Berufsarten  „Beherbergung  und  Erquickung“  (38,6  %),  sowie
die  Bekleidungs=  und  Reinigungsindustrie;  unter  den  in  der  letzteren  beschäftigten  männlichen
  und  weiblichen  Taubstummen  übten  28,  bezw.  61,1%  die  Berufstätigkeit  „selbständig“
aus,  doch  ist  hierbei  zu  berücksichtigen,  daß  gerade  bei  dieser  Rubrik  die  Angabe  der