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Die  Taubstummen  in  den  Taubstummenanstalten.
Val.  hierzu  die  Tabellen  G  und  H.

Nachweise  über  taubstumme  Pfleglinge  sind  im  ganzen  3380  aus  53  Taubstummenanstalten
  eingegangen.  Wie  bereits  auf  S.  26  ausgeführt  ist,  handelt  es  sich  hierbei  nur
um  die  wirklichen  Anstaltsinsassen  (Interne),  nicht  aber  um  die  mindestens  ebenso  zahlreichen
Anstaltszöglinge,  welche  zur  Zeit  der  Volkszählung  in  der  eigenen  Familie  lebten  oder  als
Pensionäre  in  anderen  Familien  untergebracht  waren  und  in  diesen  gezählt  worden  sind.
Das  eingegangene  Material  kann  daher  zu  Untersuchungen  über  den  Stand  des  deutschen
Taubstummenunterrichts  im  Jahre  1900  nicht  verwendet  und  hier  nur  seinem  Hauptinhalte
nach  kurz  besprochen  werden.

Von  den  3  330  in  Betracht  kommenden  taubstummen  Anstaltspfleglingen  waren  1645
männlichen  und  ungefähr  ebensoviele,  nämlich  1685,  weiblichen  Geschlechts.  Dem  Religionsbekenntnis
  nach  waren  1553  evangelischer,  1717  katholischer  Konfession  und  60  Juden.
Angaben  über  die  zeitliche  Entstehung  des  Gebrechens  lagen  bei  3  283  Pfleglingen  vor;
von  diesen  litten  die  weitaus  meisten  (2739  —  83,%  )  an  angeborener  oder  in  frühester
Jugend  entstandener  Taubstummheit,  während  nur  bei  544  —  16,6  %  das  Gebrechen  später
entstanden  war.  Das  Verhältnis  zwischen  diesen  beiden  Gruppen  der  Taubstummheit  war
also  in  den  Anstalten  ziemlich  das  gleiche,  wie  unter  den  Taubstummen  überhaupt,  bei
denen  die  entsprechenden  Ziffern  82,  bezw.  17,  betrugen  (vgl.  die  Übersicht  auf  S.  20).
Was  die  Altersgliederung  der  Anstaltspfleglinge  betrifft,  so  standen  mehr  als  dreiviertel
derselben  im  schulpflichtigen  Alter  der  Vollsinnigen,  74  waren  bis  zu  5  Jahre,  365  zwischen
15  und  20  Jahre  alt.  Von  den  318  Pfleglingen  der  höheren  Altersklassen  von  mehr  als
20  Jahren  entfielen  die  meisten  (266)  allein  auf  die  bayerischen  und  württembergischen
Taubstummenanstalten.  Auffallenderweise  waren  die  Anstaltsinsassen  dieser  höheren  Altersstufen
  sowie  diejenigen  der  sehr  schwach  besetzten  jüngsten  Altersklasse  zum  allergrößten
Teil  weiblichen  Geschlechts  (386  von  insgesamt  392);  es  mag  sich  dies  daraus  erklären,
daß  die  erwachsenen  weiblichen  Zöglinge  sowie  die  taubstummen  Mädchen  von  weniger  als
5  Jahren  besser  im  Internate  der  Anstalten  aufgehoben  sind,  als  in  fremden  Familien  des
Anstaltsorts.

Schlußwort.

An  der  Hand  des  Volkszählungsmaterials  von  1900  ist  es  möglich  geworden,  das
Verhältnis  der  angeborenen  oder  frühzeitig  entstandenen  Taubstummheit  zu  der  später
erworbenen  mit  genügender  Sicherheit  klar  zu  stellen.  Es  hat  sich  gezeigt,  daß  der  weitaus
größte  Teil  der  vorhandenen  Taubstummen  mindestens  seit  frühester  Kindheit,  sehr  wahrscheinlich
  aber  schon  von  Geburt  an  taubstumm  gewesen  ist.  Dagegen  dürfte  die  Bedeutung
gewisser  Krankheiten  für  die  Entstehung  des  Gebrechens  im  späteren  (Kindes-)  Alter  geringer
anzuschlagen  sein,  als  bisher  meistens  angenommen  wurde.  Es  liegt  nahe,  das  häufige
Vorkommen  der  angeborenen  Taubstummheit  bezw.  der  fötal  entstandenen  Taubheit  auf
pathologische  Belastung  von  seiten  der  betreffenden  Eltern  zurückzuführen,  doch  war  der
zahlenmäßige  Beweis  hierfür  aus  dem  vorliegenden  Material  nicht  zu  erbringen.

Das  Vorwiegen  der  Taubstummheit  unter  der  männlichen  Bevölkerung,  sowie  unter
der  semitischen  Rasse  und  in  den  Landesteilen  mit  zahlreicher  slavischer  Bevölkerung,  auf
welches  schon  früher  fachmännischerseits  aufmerksam  gemacht  worden  ist,  wurde  durch  die
diesseitigen  Untersuchungen  bestätigt.  Unter  den  Reichsangehörigen  slavischen  Sprachstamms
scheint  auch  die  „später“  (durch  Krankheit  re.)  entstandene  Taubstummheit  und  im  Zusammenhang
  damit  das  Vorkommen  des  Gebrechens  bei  nur  einem  Mitgliede  derselben  Familie