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kamen  in  demselben  Hause  2  weitere  Pockenerkrankungen  vor.  Betroffen  wurde  das  6  Monate
alte  ungeimpfte  Kind  eines  deutschen  Arbeiters,  welches  der  Krankheit  nach  schwerem  Verlaufe
am  21.  Oktober  erlag,  ferner  die  8jährige  Tochter  eines  russischen  Arbeiters,  welche  nach
Aussage  der  Eltern  im  1.  Lebensjahre  ohne  Erfolg  geimpft  war.  Bei  beiden  Kindern  hatte
die  am  14.  Oktober,  also  zu  spät  ausgeführte  Impfung  naturgemäß  den  Ausbruch  der  Pocken
nicht  mehr  zu  verhüten  vermocht;  das  letztgenannte  Mädchen  genas  jedoch  nach  ziemlich  schwerer
Erkrankung.  Nach  gründlicher  Desinfektion  der  Wohnungen  und  sämtlicher  Besitzstücke  der
Bewohner  kamen  weitere  Erkrankungen  nicht  vor.  Der  Regierungs-Präsident  bemerkt  hierzu:

„Die  beiden  russischen  Familien  waren  bereits  im  Herbst  1902  nach  Gut  Gaussen  zugezogen;  der
Nachweis  stattgehabter  Impfung  war  aber,  den  bisher  geltenden  Vorschriften  gemäß,  nur  für  die  Arbeiter
selbst  erfordert  worden.  Ich  habe  daher  am  30.  November  1903  eine  Verfügung  an  sämtliche  Landräte
erlassen,  wonach  den  bei  mir  zu  stellenden  Anträgen  auf  ausnahmsweise  Zulassung  von  Familien  ausländisch-polnischer
  Arbeiter,  denen  jedoch  schulpflichtige  Kinder  nicht  angehören  dürsen,  jedesmal  eine  von
elnem  inländischen  Arzt  ausgestellte  Bescheinigung  über  den  Gesundheits=  und  Impfzustand  sämtlicher
Familienmitglieder  beizufügen  ist.  Sollten  dieselben  nicht  nachweislich  innerhalb  der  letzten  10  Jahre  mit
Erfolg  geimpft  sein  oder  die  natürlichen  Blattern  überstanden  haben,  so  hat  sofort  eine  Impfung  zu  erfolgen.
Bei  Familienmitgliedern,  welche  bereits  ohne  den  erforderlichen  Impfungsnachweis  im  diesseitigen  Regierungsbezirk
  zugelassen  sind,  ist  die  Impfung  spätestens  in  den  nächsten  öffentlichen  Impfterminen  nachzuholen.“!1)

Im  Kreise  Heydekrug  wurden  im  Monat  Mai  in  2  nahe  der  Grenze  gelegenen
Ortschaften  10  Kinder  im  Alter  von  1  bis  12  Jahren  von  diskreten  Pocken  leicht  befallen.
Betroffen  waren  in  Klein-Grabuppen  3  Geschwister,  in  Gnieballen  in  einer  Familie
4  Kinder,  in  einer  andern  2  und  in  einer  dritten  ein  9jähriger  Knabe.  Alle  Kinder  waren
geimpft,  ein  12jähriges  Mädchen  auch  wiedergeimpft.  Die  Verbreitung  erfolgte  wahrscheinlich
durch  die  Schule,  denn  es  waren  fast  ausschließlich  schulpflichtige  Kinder  erkrankt.  In
Alxnupönen  (Kreis  Pillkallen)  wurden  die  Pocken  bei  einer  ungeimpften  55  jährigen
Frau  festgestellt  und  führten  am  6.  Juni  1903  zum  Tode.  Die  Seuche  war  durch  ein
russisches  Dienstmädchen  eingeschleppt,  welches  nach  ihrer  Erkrankung  an  den  Pocken  heimlich
wieder  die  Grenze  überschritt.

Im  Reg.-Bez.  Oppeln  kamen  im  Kreise  Kattowitz  14  Pockenfälle  vor  und  zwar  in
Myslowitz  7  mit  2  Todesfällen  am  9.  Februar  und  12.  März  1903,  in  Rosdzin  3
mit  einem  Todesfall  am  21.  April  1903,  in  Slupna  2  mit  einem  Todesfall  am
25.  März  1903,  in  Laurahütte  und  in  der  Kolonie  Ferrum,  Gemeinde  Bogutschütz
sowie  in  Alt-Zabrze  (Kreis  Zabrze)  je  1  Erkrankung.  Von  den  15  Betroffenen  waren
9  ungeimpft,  darunter  8  Kinder,  von  denen  3  starben;  außerdem  starb  eine  28jährige  Frau,
welche  angeblich  im  12.  Lebensjahre  wiedergeimpft  war.  Bezüglich  der  Ansteckung  ist
folgendes  zu  berichten:  Am  1.  Februar  1903  wurden  in  Myslowitz  in  einem  von  16
Familien  bewohnten  Arbeiterhause  die  Pocken  festgestellt.  Die  Erkrankung  betraf  den  in  der
Wohnung  eines  Berginvaliden  untergebrachten  2jährigen  Sohn  eines  in  Scielze  (Rußland)
ansässigen  Bergarbeiters  und  war  am  genannten  Tage  soweit  vorgeschritten,  daß  angenommen
werden  mußte,  sie  habe  vielleicht  schon  eine  Woche  zuvor,  wahrscheinlich  am  25.  Januar,
begonnen.  Wie  sich  ergab,  war  eine  verwitwete  Tochter  des  Invaliden  am  22.  Januar  mit
ihren  Kindern  aus  Scielze  (Rußland)  zu  ihrem  Vater  übergesiedelt,  nachdem  3  Wochen  zuvor
in  ihrer  Wohnung  zu  Scielze  ein  Mann,  mit  welchem  sie  zusammen  lebte,  an  Pocken  verstorben
  war.  In  dieser  Wohnung  hatte  aber  auch,  zuletzt  am  15.  Januar  1908,  ihr  Vater
verkehrt.  Außer  dem  genannten  Knaben  erkrankten  alsbald  4  mit  ihm  in  demselben  Hause
wohnende  Kinder  an  den  Pocken,  nämlich  am  1.  Februar  ein  10  Monate  alter  Knabe,  am

1)  Bergl.  auch  den  Erlaß  der  Minister  der  geistl.  usw.  Angel.  und  des  Innern  vom  12.  Oktober  1904
(Veröff.  1904  S.  1215).