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5.  Februar  2  Knaben  im  Alter  von  1  bezw.  11  Jahren  und  ein  7jähriges  Mädchen.  Zu
diesen  Erkrankungen  gesellten  sich  am  5.  bezw.  19.  Februar  diejenige  eines  40jährigen  Kaufmannes
  und  seiner  30jährigen  Ehefrau,  deren  Wohnung  am  Markt,  an  der  verkehrreichsten
Stelle  der  Stadt  liegt.  Beide  sind  dort  in  ihrem  von  einem  zahlreichen  Publikum  besuchten
Schnapsausschanke  beschäftigt.  Hinsichtlich  ihres  Impfzustandes  ist  zu  erwähnen,  daß  der
Kaufmann  und  seine  Ehefrau  im  1.  Lebensjahre  geimpft  und  im  12.  Lebensjahre  wiedergeimpft
  waren,  daß  aber  nur  die  Erstimpfung  des  Mannes  nachweisbar  von  Erfolg  gewesen
war.  Die  erkranlten  Kinder  waren  am  1.  Februar  noch  sämtlich  ungeimpft,  das  ersterkrankte,
weil  die  Impfung  aus  Gesundheitsrücksichten  verschoben  wurde,  zwei  Kinder,  weil  sie  sich  noch
nicht  im  impfpflichtigen  Alter  befanden,  die  beiden  übrigen  lediglich  infolge  eines  Versehens.
Bei  ihrer  Aufnahme  in  die  Schule  war  es  unterlassen  worden,  von  den  Eltern  den  Nachweis
der  gesetzlich  vorgeschriebenen  Impfung  zu  verlangen.

In  Rosdzin  erkrankte  am  13.  April  1903  ein  10  Wochen  altes  nicht  geimpftes
Kind,  welches  am  achten  Krankheitstage  starb;  am  29.  April  zeigten  sich  die  Pocken  bei
einem  33jährigen  Hüttenarbeiter,  welcher  als  Bruder  der  Mutter  des  vorgenannten  Kindes
in  letzter  Zeit  häufig  in  deren  Wohnung  verkehrt  hatte.  In  diesem  Hause  erkrankte  noch
am  7.  Mai  ein  11  Monate  alter,  erst  am  3.  Mai,  also  verspätet  geimpfter  Knabe.  Wie
die  Ermittelungen  ergaben,  fuhr  eine  in  dem  Hause  wohnende  Fleischerswitwe  wöchentlich
mehrmals  zu  dem  von  zahlreichen  Ortschaften  der  Umgebung  aus  besuchten  Markte  zu
Sosnowice  (Rußland).  Da  in  dem  fraglichen  russischen  Grenzbezirk  Erkrankungen  an  Pocken
seit  Monaten  in  erheblicher  Ausdehnung  vorgekommen  waren,  handelte  es  sich  bei  den  in
Rede  stehenden  Krankheitsfällen  augenscheinlich  um  eine  von  dort  erfolgte  Einschleppung,  wie
solche  zweifellos  auch  den  in  Myslowitz  beobachteten  Pockenerkrankungen  zugrunde  liegt.

Bei  den  in  Slupna  festgestellten  2  Erkrankungen  handelte  es  sich  um  einen  einzigen,
örtlich  eng  begrenzten  Krankheitsherd,  bei  dessen  Entstehung  jedoch  neben  unmittelbarer  Einschleppung
  aus  Rußland  die  Möglichkeit  ursächlicher  Beziehungen  zu  den  in  Myslowitz  aufgetretenen
  Pockenfällen  vorliegt,  ohne  daß  eine  dieser  Entstehungsweisen  als  die  wahrscheinlichere
bezeichnet  werden  könnte.  Betroffen  wurde  die  wiedergeimpfte  Ehefrau  eines  Weichenstellers,
welche  nach  5tägiger  Krankheit  am  25.  März  1903  verstarb,  sowie  am  16.  Mai  ein  zuletzt
als  Knabe  mit  Erfolg  geimpfter,  38jähriger  Lehrer  der  Gemeindeschule.  Diese  Schule  liegt
etwa  100  m  von  der  Wohnung  der  Ersterkrankten  entfernt  an  einer  im  übrigen  nicht  bebauten
  Abzweigung  der  von  Myslowitz  nach  Brzenskowitz  führenden  Landstraße.

Wie  der  Regierungspräsident  mitteilt,  hat  der  außerordentlich  lebhafte  Grenzverkehr
an  dem  Grenzübergange  bei  Myslowitz  zur  Folge,  daß  dergleichen  vereinzelte  Erkrankungen
sich  wiederholen,  so  bald  die  Krankheit  eine  erheblichere  Ausdehnung  in  dem  angrenzenden
russischen  Gouvernement  gewinnt.

Im  Reg.-Bez.  Trier  kamen  in  2  an  der  luxemburgischen  Grenze  gelegenen  Ortschaften
je  2  Pockenfälle  ver.  In  Gemünd  (Kreis  Bitburg)  erkrankte  im  Monat  Mai  ein  aus
Luxemburg  zugezogener  21  jähriger  Müllerknecht  nach  dem  Besuch  eines  pockenkranken  Kindes
in  Stolzenburg  (Luxemburg);  bald  darauf  erkrankte  auch  die  59jährige  Ehefrau  seines
Arbeitgebers.  In  beiden  Fällen  zeigten  sich  diskrete  Pusteln  bei  leichtem  Verlauf  der  Krankheit,
  der  Impfzustand  beider  blieb  unbekannt.  In  Dasburg  (Kreis  Prüm)  erkrankte
etwa  2  Wochen  nach  ihrer  Entbindung  eine  32jährige  wiedergeimpfte  Frau  und  mit  ihr
das  neugeborene  Kind.  Die  Frau  war  kurz  vorher  von  einem  Mädchen  aus  dem  luxemburgischen
  Dorfe  Rodershausen  besucht  worden;  das  Mädchen  selbst  war  zwar  nicht  krank,
hatte  aber  wahrscheinlich  die  Ubertragung  der  Krankheit  vermittelt,  da  nach  ihrer  Angabe
bei  ihrem  Nachbar  unter  den  Kindern  die  „Wasserpocken“  herrschten.