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)  Den  Ausgaben  stand  eine  Einnahme  von  4898,28  A  gegenüber.  )  Für  Fütterung  der  Kälber  588,24  M,
Lohn  für  den  Wärter,  für  Reinigungsarbeiten  und  sonst  für  Hilfskräfte  1675,56  AM  „)  Darunter  15,20  M
für  Abimpflinge.  0  Einschl.  für  Wasser  und  elektrische  Beleuchtung.  )  Davon  für  Verpflegung  der  Tiere
610  X,  für  Wartung  und  Hilfe  beim  Impfen  usw.  870  4.  9  Für  Heizung.  )  Durch  Verkauf  von
Impfstoff  an  Privatärzte  und  Niederlagen  wurde  eine  Einnahme  von  1505,08  4¾  erzielt.  7)  Für  verkauften
  Impfstoff  wurden  936  /,6  M  vereinnahmt.  Die  Kosten  zur  Herstellung  des  für  die  Rekrutenimpfungen
  erforderlichen  Impfstoffes  bestritten  die  Arzte  der  Anstalt.  Miete  für  das  Präparier=  und
Schreibzimmer.  :  Davon  für  Löhnung  des  Wärters  344  4.  )  Einschl.  Wäsche.  ½  Ausschl.  Wäsche.  ")  Die
Einnahme  aus  dem  Verkauf  von  Impfstoff  an  Privatärzte  betrug  1506,20  44  ½  Einschl.  Wasserverbrauch  und
Mitbenutzung  des  Kühlhauses.  1)  Davon  500  Wärterlohn  und  700  A  Streu=  und  Fütterungskosten.
½)  Ausschl.  Wasserverbrauch.  ½  Der  Verkauf  von  Impfstoff  zu  Privatimpfungen  ergab  eine  Einnahme
von  1469,80  C.  Desgleichen  2321  A.  :)  Für  Abgabe  von  Impfstoff  wurden  4109,/0  4¾  vereinnahmt.
)  Hiervon  wurden  4620  MA  nicht  aus  den  Betriebsmitteln  der  Anstalt  gedeckt.  7)  Durch  Verkauf  der
Impftiere  wurde  eine  Einnahme  von  4264,,6  erzielt.  7)  Einschl.  für  Eis  und  Fernsprecher.  Für
Hausgerät,  Hausarbeit,  Reinigung  und  Desinfektion.  ")  Instrumente,  Apparate,  Bücher,  Schreibgerät.
*)  Für  Miete  und  Grundsteuer.  Ernährung  der  Kälber,  Heizung  und  Beleuchtung,  Streu=  und  Berbandstoffe.
  ")  Für  Personal,  Tierärzte  und  Barbier.  Die  Einnahme  aus  verkauftem  Impfstoff  betrug
1629,08  A.  )  Für  das  Telephon.  7)  Davon  Lohn  des  Wärters  509  .  Für  verkauften  Impfstoff
wurden  250  A  vereinnahmt.  ")  Für  Abgabe  von  Impfstoff  an  das  14.  Armeekorps  wurden  1366,78  4,
an  Privatärzte  359  ¾,  zusammen  1725,/78  &amp;  vereinnahmt.  »)  Einschl.  Gehalt  für  den  Diener.  )  Sonstige
Betriebsunkosten.  7)  Für  Lieferung  von  Impfstoff  zu  Militärimpfungen  wurden  492,22  M  vereinnahmt.
Darunter  10  4  BVereinsbeitrag.  7)  Für  Medikamente.  ")  Mietsentschädigung  an  den  Dirigenten  für
2  Zimmer.  ")  Darunter  150  für  den  Heilgehilfen  und  100  A  für  Reinigung  des  Impfhauses.
½)  Für  Wäsche.  Darunter  18,/85  MA  für  Bücher  und  Zeitschriften.  ")  In  Hamburg  lassen  sich  die
Ausgaben  für  die  Lymphegewinnung  von  den  Ausgaben  für  die  öffentlichen  Impfungen  nicht  trennen,
weil  die  Staatsimpfanstalt  nicht  nur  zur  Lymphegewinnung,  sondern  auch  ganz  wesentlich  zur  Vornahme
der  öffentlichen  Impfung  dient,  und  weil  auch  die  Angestellten  beiden  Zwecken  zu  dienen  haben.  Die  staatlich
angestellten  Tierärzte  verrichteten  als  solche  ihre  Beihilfe.  “  Die  Schreibhilfe  wurde  seitens  der  Polizeibehörde
  gestellt.  7)  Das  Lokal  gehört  dem  Staate.  ")  Davon  Miete  für  45  Kälber  900  4,  1  Hammel
6  A,  2  Lämmer  47  J,  1  Schwein  18  4,  Kaninchen  4  A.  Davon  Gehalt  für  den  Gehilfen  der
Anstalt  1275  A,  für  2  Pförtner  1051,6  A,  für  Scheuerfrauen  787  A,  für  Milch,  Hafer,  Heu,  Grünfutter,
Kaninchenfutter,  Stroh,  Torfstreu  1399,,0  M.  Davon  Gehalt  des  Heizers  1288,10  4.

2.  Die  Impftiere.
Beschaffung  und  Einstellung.

In  Königsberg  i.  Pr.,  Berlin,  Stettin,  Oppeln,  Halle  a.  S.,  Hannover,
Cassel  und  Cöln  traten  Anderungen  in  der  Beschaffung  der  Impftiere  nicht  ein.  Die
Leihgebühr  betrug  in  Königsberg  i.  Pr.  10  J4,  in  Berlin  20  M,  in  Stettin  8  bis  12  -x,
in  Halle  a.  S.  und  Hannover  je  12  -“,  in  Cassel  in  2  Fällen  10  und  im  übrigen  7  M
für  jedes  Tier.  In  Oppeln  mußten  wiederum  trotz  aller  Bemühungen  sehr  junge  Kälber
benutzt  werden.

In  München  wurden  die  Tiere  durch  einen  städtischen  Tierarzt  auf  dem  Viehhofe
für  die  Impfanstalt  ausgewählt  und  nach  dem  Gewicht  gekauft.  Nach  der  Abimpfung  der
Kälber  wurden  sie  der  Sanitätsanstalt  zur  Schlachtung  überwiesen  und,  wenn  sie  einwandfreien
  Schlachtbefund  boten,  in  der  städtischen  Freibank  verkauft.  Die  Differenz  zwischen
Einkauf  und  Verkauf  stellte  sich  auf  24,41  M  für  jedes  Impftier.

In  Dresden  mußte  wegen  der  beträchtlichen  und  dauernden  Steigerung  der  Fleischpreise
  dem  Lieferanten  25  Leihgeld  für  jedes  Kalb,  statt  der  bisherigen  20  M,  gezahlt
werden.  Der  Lieferant  erhielt  außerdem  bei  den  meisten  Tieren  einige  Mark  Entschädigung
für  wertlos  gewordene  Fellstücke.  Die  Anstalt  muß  außerdem  den  Wert  des  Tieres  voll
ersetzen,  wenn  dieses  im  Stall  zugrunde  geht.  Es  haben  z.  B.  dem  Lieferanten  im  September
104  MA  für  ein  Kalb  erstattet  werden  müssen,  welches  am  Tage  nach  der  Impfung  früh