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tot  im  Stalle  gefunden  wurde;  die  Todesursache  war  der  Durchbruch  eines  Magengeschwürs.
Die  Impfanstalt  muß  auf  die  kostspieligen  Lieferungsbedingungen  eingehen,  weil  Kälber  von
6  bis  8  Wochen,  wie  sie  zur  Lympherzeugung  erforderlich  sind,  für  gewöhnlich  auf  dem
Viehhof  nicht  zu  haben  sind  und  nur  auf  besondere  Bestellung  aus  Norddeutschland  geliefert
werden.  Die  auf  den  Schlachthof  eingebrachten  12  bis  14  Tage  alten  Kälber  sind  zur
Impsstofferzeugung  nicht  tauglich;  sie  erkranken  leicht  an  Durchfall  und  erzeugen  dann  keine
brauchbaren  Pocken.

In  Leipzig  wurden  8  bis  10  Wochen  alte,  auf  dem  Schlachtviehhofe  vom  Tierarzte
ausgesuchte  Kälber  verwendet,  die  nach  der  Abimpfung  in  der  Sanitätsanstalt  des  Schlachthofes
  zur  Schlachtung  kamen  und  auf  der  Freibank  verwertet  wurden.  Die  Kälber  wurden
auch  in  diesem  Jahre  vor  der  Verbringung  in  die  Impfanstalt  jedesmal  eine  Woche  lang
in  dem  zu  diesem  Zwecke  ermieteten  Stalle  im  städtischen  Marstallgebäude  tierärztlich  beobachtet.

In  Stuttgart  wurden  74  junge  Rinder  in  die  Impfanstalt  aufgenommen,  nachdem
sie  zuvor  von  dem  Anstalts-Tierarzt  untersucht  und  für  hautrein  erklärt  worden  waren.
Ein  am  9.  September  zur  Besichtigung  vorgestelltes  Tier  wurde  wegen  eines  verdächtigen
Ausschlags  am  Kopfe  und  Halse  abgewiesen.  Unter  den  zugelassenenen  Tieren  ist  während
ihres  Aufenthalts  in  der  Stallung  der  Anstalt  keines  an  einer  Seuche  erkrankt.  Was  den
Vertrag  mit  dem  Tierlieferanten  betrifft,  so  hat  dieser  die  Verpflichtung  übernommen,  für
eine  Leihgebühr  von  35  „K  in  der  Zeit  von  Anfang  Februar  bis  Ende  Oktober  (mit  einer
Pause  im  Monat  August)  wöchentlich  etwa  3  Tiere  in  die  Anstalt  zu  bringen,  dort  die
Impfung  an  ihnen  vornehmen  zu  lassen  und  sie  nach  der  Abnahme  des  Impfstoffs  sofort
in  das  Schlachthaus  zu  führen;  dort  wird  unter  Aufsicht  des  Anstaltstierarztes  die  Sektion
vorgenommen;  die  Eingeweide  dürfen  von  dem  übrigen  Körper  nicht  eher  entfernt  werden,
als  bis  der  Tierarzt  sie  besichtigt  hat.  Der  Lieferant  kam  dieser  Verpflichtung  nach  und
ließ  die  Tiere  an  demselben  Tage,  an  welchem  sie  abgeimpft  worden  waren,  regelmäßig
durch  seine  Knechte  abholen.  ·

In  Cannstatt  wurde  die  Beschaffung  der  Impftiere  dem  vorjährigen  Lieferanten
gegen  eine  Leihgebühr  von  35  M  für  jedes  Stück  übertragen.

In  Karlsruhe  wurde  bei  Auswahl  und  Beschaffung  der  zur  Erzeugung  und  Fortpflanzung
  der  Lymphe  bestimmten  Tiere  nach  den  bisherigen  bewährten  Grundsätzen  verfahren.
  Nur  gesunde  Tiere  wurden  eingestellt,  und  zwar  Farren  in  einem  Alter  von
6  bis  18  Monaten,  größtenteils  Simmenthaler  Rasse,  die  von  dem  bisherigen  Lieferanten
zu  dem  alten  Mietpreise  von  40  M  für  das  Stück  geliefert  wurden;  diese  Tiere  wurden
geimpft,  nachdem  sie  mindestens  5,  meist  aber  8  oder  mehr  Tage  im  Quarantänestall  der
tierärztlichen  Untersuchung  und  Beaufsichtigung  unterzogen  waren;  auch  darin  fand  eine
Anderung  nicht  statt,  daß  die  Tiere  im  Quarantäne=  wie  im  Impfstalle  von  demselben  Diener
gepflegt  und  gefüttert  wurden.  Das  in  die  Zuverlässigkeit  des  Dieners  gesetzte  Vertrauen
hat  bis  jetzt  die  Probe  erst  insoweit  bestanden,  als  während  des  ganzen  Jahres  nur  infektionsfreie
  Tiere  eingestellt  wurden  und  Gelegenheit  zur  Verschleppung  der  Infektion  durch  einen
weniger  gewissenhaften  Diener  demnach  nicht  geboten  war;  allein  der  Vorstand  glaubte  sich
eher  dieser  Gefahr  aussetzen,  als  die  mit  Kosten  und  Verdrießlichkeiten  verknüpfte  Anstellung
eines  zweiten  Dieners  und  gar  noch  die  Beschaffung  eines  weiteren  Beobachtungsstalles  auf
sich  nehmen  zu  sollen.  Das  Verfahren  hat  sich  bisher  bewährt  und  soll  auch  künftig  beibehalten
  werden.  .

In  Darmstadt  fanden  nur  über  1  bis  2  Jahre  alte  Fasel  Einstellung  in  den  Impfstall.
  Das  fast  völlige  Erlöschen  der  Maul=  und  Klauenseuche  in  einem  großen  Teile  des
westlichen  Deutschlands  war  für  die  Anstalt  insofern  günstig,  als  die  Beschaffung  der  Impf-