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In  Darmstadt  hat  sich  hinsichtlich  der  Verpackung  und  Versendung  nichts  geändert.
Je  1  g  Lymphe  wurde  für  100  Impflinge  für  ausreichend  gehalten.  Die  Tuben  für  je
10,  20,  50,  100  und  200  Portionen  wurden  mit  Korken  geschlossen,  die  wie  die  Gläschen
selbst  vorher  in  heißer  Luft  sterilisiert  worden  waren.  Der  Verschluß  wurde  mit  Paraffinwachs
  abgedichtet.  Die  Gläschen  wurden  in  Holzbüchsen  gesteckt,  deren  Mündung  mit  Watte
verstopft  wurde.  Die  Versendung  dieser  Büchsen  fand  in  starken  Papierumschlägen  statt.
Mißstände  haben  sich  aus  der  Art  der  Verpackung  auch  im  Berichtsjahre  nicht  ergeben.

In  Schwerin  geschah  die  Versendung  wie  früher  in  Holzbüchsen;  nennenswerte
Beschädigungen  sind  dabei  nicht  bekannt  geworden.

Auch  in  Weimar  und  Bernburg  hat  sich  die  Art  der  Verpackung  und  Versendung
gegen  früher  nicht  geändert.

In  Straßburg  i.  E.  geschah  die  Versendung  des  Impfstoffes  in  zylindrischen  mit
paraffinierten  Korken  verschlossenen  Glasröhrchen  von  6  mm  Durchmesser  und  von  verschiedener
  Länge.  Sie  werden  einzeln  oder  zu  mehreren  in  ein  passend  gebohrtes  Holzrohr
gebracht.  Nur  von  einem  Impfarzt  wurde  mitgeteilt,  daß  2  Gläschen  beschädigt  angekommen
  waren.

In  Metz  dienten  zum  Versand  enge  und  weite  Kapillaren  zu  10  und  20  Portionen;

für  kleinere  Portionen  wurden  sie  entsprechend  gekürzt.  Zum  Verschluß  wurde  Siegellack
verwendet.

Beigabe  von  Zählkarten.

Über  die  Beigabe  von  Zählkarten  zu  den  Impfstoffsendungen  enthalten  die  Berichte
im  wesentlichen  Angaben  derselben  Art,  wie  sie  in  früheren  Jahren  an  dieser  Stelle  wiedergegeben
  wurden.  Am  vollzähligsten  erstatteten  die  öffentlichen  Impfärzte  die  Erfolgsanzeigen;
doch  ließen  auch  sie  betreffs  der  Zahl  der  zurückgegebenen  Zählkarten  viel  zu  wünschen  übrig,
außerdem  erfolgte  die  Rückgabe  mitunter  recht  verspätet  und  teilweise  erst  nach  erfolgter
Mahnung.  Am  häufigsten  unterließen  wiederum  die  Privatärzte  die  Berichterstattung.  Es
wird  als  besonders  erwünscht  bezeichnet,  daß  die  Impfärzte  den  Impferfolg  der  übersandten
Lymphe  möglichst  bald  melden,  da  es  von  größter  Wichtigkeit  für  den  geregelten  Fortgang
der  öffentlichen  Impfungen  ist,  schwach  gewordenen  Impfstoff  baldigst  zurückstellen  zu  können.
Einzelnen  Berichten  ist  folgendes  zu  entnehmen:

Nach  Halle  a.  S.  gelangten  von  1931  Zählkarten  1388  an  die  Anstalt  zurück,  eine
große  Anzahl  erst  auf  Mahnung,  die  zuweilen  sogar  wiederholt  werden  mußte.  Davon
berichteten  über  die  Impferfolge  bei  den  gewöhnlichen  öffentlichen  Impsungen  637  (nach  664
Sendungen),  bei  den  Privatimpfungen  444  (nach  915  Sendungen),  bei  den  Impfungen  ausländischer
  Arbeiter  307  (nach  308  Sendungen).

Von  einer  Mahnung  der  Privatärzte  wegen  Nichteinsendung  der  Zählkarten  ist,  als
vollkommen  aussichtslos,  von  vornherein  abgesehen  worden,  da  die  Anstalt  ihnen  gegenüber
keinen  Zwang  irgend  welcher  Art  geltend  machen  kann,  während  dies  bei  den  öffentlichen
Impfärzten  durch  die  Anweisung  des  Kreisausschusses  immerhin  möglich  ist.

Aus  Dresden  wurde  mitgeteilt,  daß  die  Privatärzte  höchst  selten  und  die  öffentlichen
Impfärzte  nicht  vollständig  über  ihre  Impferfolge  berichteten.  Es  gingen  über  1  319
Sendungen  nur  713  Zählkarten  ein.  Nur  die  Berichte  der  Militärärzte  waren  vollständig.
Die  Berichterstattung  erfolgte  im  übrigen  vielfach  sehr  verspätet;  noch  im  Dezember  trafen
Berichte  über  Impfungen  ein,  die  im  Mai  gemacht  waren.  Teilweise  waren  die  Angaben
ungenau,  es  fehlte  z.  B.  trotz  des  Vordrucks  die  Angabe  des  Datums  der  Impfung,  oder
es  war  nur  ungefähr  die  Anzahl  der  Impfungen  angegeben,  oder  es  waren  mehrere  ver-