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Ein  Arzt  beobachtete  das  Auftreten  von  Windpocken  nach  der  Impfung;  ein  ähnlicher
Fall  kam  bei  einem  Kinde  vor,  das  der  Anstaltsvorsteher  geimpft  hatte,  und  bei  welchem
der  behandelnde  Arzt  die  Diagnose  auf  generalisierte  Vakzine  stellte.

Außer  diesen  Erkrankungen  sind  in  den  Bezirken  der  Anstaltsärzte  noch  zur  Beobachtung
gelangt  ein  Fall  von  Autoinokulation,  ein  Fall  von  Achseldrüsenschwellung;  bei  einem  Erstimpflinge
  zeigten  sich  Kratzpocken  an  verschiedenen  Körperstellen,  welche  sich  in  Geschwüre
verwandelten,  aber  nach  Jodoformbehandlung  heilten;  bei  einem  anderen  Kinde  entstand  ein
ausgedehntes  Geschwür  an  der  Impfstelle;  ein  weiteres  erkrankte  zuerst  an  einem  Abszeß
einer  Pocke  und,  als  dieser  abgelaufen  war,  an  Blutgeschwüren  der  Schulter  und  des  Nackens;
ein  Impfling,  welcher  wegen  innerer  Krankheit  in  eine  Krankenanstalt  gebracht  wurde,  soll
einige  Tage  nach  der  Impfung  an  einer  Schwellung  des  geimpften  Armes  erkrankt  gewesen  sein.

Bei  Wiederimpfungen  wurde  Schwellung  des  geimpften  Armes  in  einem  Falle,  ferner
Schwellung  und  Rötung  des  Armes  und  Achseldrüsenschwellung  mit  starken  Schmerzen  in
mehreren  Fällen  bei  Insassen  einer  Irrenanstalt  beobachtet.  In  einem  Impfbezirke  Berlins
erschien  zur  Nachschau  ein  Wiederimpfling,  bei  welchem  sich  Impetigo  contagiosa  zeigte;
aus  dem  Bezirke  des  Anstaltsvorstehers  erkrankte  ein  Wiederimpfling  nach  der  Nachschau
an  derselben  Krankheit.  Ein  Zusammenhang  mit  der  Impfung  ist  in  beiden  Fällen  nicht
nachgewiesen.

Nach  Stettin  sind  von  den  Impfärzten  keinerlei  krankhafte  Begleiterscheinungen  der
Impfung  mitgeteilt  worden.

Dem  Vorstande  der  Anstalt  wurde  aus  seinem  Impfbezirke  ein  Fall  von  angeblicher
Geschwürsbildung  in  der  Umgebung  der  Impfpusteln  gemeldet.  Bei  der  Besichtigung  stellte
sich  indes  heraus,  daß  die  Pusteln  regelrecht  abgeheilt  waren  —  es  waren  gerade  21  Tage
seit  der  Impfung  verflossen  —  und  daß  in  der  Umgebung  der  Imnpfstelle  sowie  an  der
entsprechenden  Halsseite  mehrfach  kleinere  Knötchen  und  Bläschen,  augenscheinlich  durch  wundreiben
  der  Haut  mit  dem  Hemdkragen  oder  Ärmel  erzeugt,  zu  bemerken  waren.  Eine  Impfschädigung
  lag  somit  nicht  vor.

In  Oppeln  sind  Nachkrankheiten  nicht  bekannt  geworden.

In  Halle  a.  S.  wurde  an  einem  kräftigen,  im  öffentlichen  Termine  geimpften  Kinde
bei  der  Nachschau  1  von  6  Impfpusteln  pemphigusartig  verändert  angetroffen.  In  ihrer
Umgebung  war  die  Oberhaut  in  Markstückgröße  von  der  roten  feuchten  Lederhaut  abgehoben
und  der  Grund  der  Pustel,  die  wesentlich  größer  erschien  als  ihre  Nachbaren,  von  mißfarbigem
Aussehen.  Die  übrigen  Pusteln  zeigten  nichts  Ungewöhnliches  und  das  ganze  Impffeld  nur
eine  dem  Höhestadium  der  Pustelentwickelung  entsprechende  Rötung  und  Anschwellung  bei
entsprechendem  Fieber.  Infolge  Nachlässigkeit  der  Mutter  des  Impflings  kam  das  Kind
erst  2  Tage  später  dem  Impfarzt  wieder  zu  Gesicht,  als  der  Prozeß  bereits  auf  die  benachbarte
zweite  Pustel  übergegangen  war.  Eine  etwa  talergroße  Stelle  war  mit  einem  grauweißlichen
feuchten,  etwa  2  mm  dicken  Belage  bedeckt,  ihr  Grund  beträchtlich  angeschwollen  und  ihre
Umgebung  stark  gerötet.  Am  nächsten  Tage  hatte  sich  der  Belag  seitlich  von  den  beiden
befallenen  Impfpusteln  ausgedehnt,  die  vier  übrigen  aber  unverändert  gelassen.  Er  hatte
Fünfmarkstückgröße  erreicht,  war  dicker  und  die  Reizerscheinungen  in  seiner  Umgebung  waren
stärker  geworden.  Eine  Atzung  mit  dem  Höllensteinstifte  führte  schnell  zur  Abstoßung  des
Belages,  die  2  Tage  später  bei  wesentlicher  Abnahme  der  Reizerscheinungen  vollendet  war,
und  die  befallene  Fläche  nur  noch  etwas  mißfarbig  erscheinen  ließ.  Die  völlige  Heilung
vollzog  sich  schnell  und  glatt.

Außerdem  sind  nur  einige  Fälle  von  verzögerter  Abheilung  der  Impfpusteln  zur
Beobachtung  gekommen,  die  durch  andauernde  mechanische  Reizung,  namentlich  Ankleben