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1.  als  ein  5  Monate  altes  ungeimpftes  Kind  an  den  Windpocken  gestorben  war
(Kaninchen  Nr.  15);

2.  als  ein  Erwachsener  aus  Venezuela  schwer  an  Windpocken  erkrankt  war  (Kaninchen
Nr.  43  und  44);

3.  als  ein  8  jähriger  Knabe  an  schwerer,  zum  Teil  brandiger  Form  der  Windpocken
erkrankt  war  (Kaninchen  Nr.  84  und  85).

In  keinem  dieser  Fälle  ließ  sich  mit  dem  aus  den  Windpocken  entnommenen,  auf  die
Kaninchenhornhaut  übertragenen  Stoffe  die  der  Vakzine  und  Variola  eigenartige  Gewebsveränderung
  nachweisen;  ein  Vorhandensein  der  Pocken  war  also  nicht  anzunehmen.

In  einem  4.  Falle  handelte  es  sich  um  die  Entscheidung  der  Frage,  ob  ein  Fall  von
Pocken  oder  Windpocken  oder  generalisierte  Vakzine  oder  ein  akutes  Exzem  vakzinaler  Nachwirkung
  vorläge.  Bei  einem  12  jährigen  Knaben  entstanden  nach  der  Revakzination  vier
Knötchen  und  am  9.  Tage  nach  der  Revakzination  ein  im  Gesicht  konfluierender,  folgenden
Tages  auch  Arme  und  Beine  dicht  überziehender  Papeln=  und  Bläschenausschlag,  der  einzelne
gedellte  Pusteln  aufwies,  zumeist  aber  der  Form  nach  an  Windpocken  erinnert  haben  würde,
wenn  nicht  der  Rumpf  vorne  und  hinten  von  Ausschlag  so  gut  wie  gänzlich  frei  geblieben
wäre.  Der  Zweifel  an  der  Windpockennatur  des  Ausschlages  erwies  sich  nachher  als  berechtigt,
  weil  ein  8  jähriger  Bruder  des  Kranken,  der  bisher  die  Windpocken  nicht  gehabt
hatte,  auch  bei  dieser  Gelegenheit  verschont  blieb.  Das  Freibleiben  des  Rumpfes  vom
Ausschlage  sprach  für  Pocken,  aber  es  fand  sich  weit  und  breit  keine  Möglichkeit  zur  Ansteckung;
  es  konnte  sich  nach  Ansicht  des  Berichterstatters  daher  kaum  um  etwas  Anderes
als  um  generalisierte  Vakzine  handeln.  In  beiden  letzteren  Fällen  hätte  die  Hornhautimfung
  des  Kaninchens  Nr.  37  den  Ausweis  geben  müssen.  Es  zeigte  sich  jedoch  keine
charakteristische  Gewebsveränderung.  Möglicherweise  war  die  Menge  des  verimpften  Stoffes
zu  klein  gewesen.

Ein  anderer  Fall  betraf  ein  privatärztlich  geimpftes  Kind,  dessen  Impfpusteln  zerscheuert
  worden  waren.  Aus  diesen  Pusteln  und  im  Anschluß  hieran  auch  auf  anderen
Körperflächen  hatten  sich  linsengroße,  möglicherweise  vakzinale  Pusteln  entwickelt,  die  im  Laufe
von  4  Wochen  unter  Hinterlassung  pigmentierter  Narben  abheilten.  Der  Inhalt  der  Ausschlagsbläschen
  wurde  auf  die  Hornhaut  des  Kaninchens  Nr.  81  übertragen,  veranlaßte  jedoch
keine  vakzinalen  Zellenveränderungen.

5.  Kaninchen  und  Schafpockenstoff.

Den  Kaninchen  Nr.  84,  86,  89,  90  wurde  sehr  kräftiger  Schafpockenstoff  auf  die  Hornhaut
  verimpft,  jedoch  ohne  sichtbaren  Erfolg.  Die  mit  demselben  Stoffe  bestrichene,  vorher
rasierte  Rückenhaut  der  Tiere  bekam  weder  Rötung  noch  Papelausschlag  und  es  folgte  kaum
eine  Abschilferung.  Spritzte  man  den  Kaninchen  0,,  cem  von  dem  Stoffe  unter  die  Haut,
so  wurde  das  Eingespritzte  ohne  weitere  Nebenerscheinungen  aufgesogen.  Die  Tiere  blieben
dabei  gesund  und  ziemlich  empfänglich  für  die  Wirkung  der  nachträglich  auf  sie  übertragenen
Valzine.  Das  Kaninchen  ist  also  für  die  Ovine  beinahe  unempfänglich.

B.  Die  Hamburger  Variolavakzine  des  Jahres  1904  ist  das  erfreuliche  Hauptereignis
  des  Berichtsjahres.  Wie  im  Abschnitt  A  berichtet  ist,  schlug  wie  früher  so  oft
auch  in  diesem  Jahre  der  Versuch  fehl,  mittels  Pockenpustelinhalts  einen  neuen  Lymphestamm
von  Kälbern  zu  gewinnen.  Nicht  nur  der  Versuch  auf  dem  Umwege  über  das  Kaninchen,
sondern  auch  die  unmittelbare  Übertragung  der  Pockenlymphe  auf  das  Kalb  mißlang.  Wirksamer
  erwiesen  sich  die  Pockenborken.  An  solchen  standen  zur  Verfügung  die  von  Physikus
Pfeiffer  am  4.  März  aus  Flensburg  in  ziemlicher  Anzahl  bezogenen  und  bis  zum  Juli  auf-