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a)  Menschenlymnphe  149
b)  Tierlymnphe  15855779
e)  Lymphe  nicht  näher  bezeichneter  Art  5902)

zusammen  1  586  1811)
Erstimpfungen  ausgeführt  worden  sind.

Menschenlymphe  kam  in  Berlin,  im  Reg.-Bez.  Mittelfranken  und  im  Bezirk
Lothringen  zur  Anwendung.  In  Berlin  benutzte  ein  Arzt  in  3  Fällen  Menscheulymphe,
welche  von  einem  allen  Anforderungen  genügenden  Erstimpfling  stammte  und  mit  Elyzerin
vermischt  war.  Im  Reg.-Bez.  Mittelfranken  wurden  7  Erstimpflinge  von  einem  Privatarzt
mit  Menschenlymphe  von  Körper  zu  Körper  geimpft.  Im  Kreise  Diedenhofen-West  (Bez.
Lothringen)  wurden  4  Erstimpflinge  im  Nachschautermin  nur  deshalb  mit  Menschenlymphe
von  Körper  zu  Körper  geimpft,  weil  Tierlymphe  nicht  zur  Stelle  war.

Mit  Tierlymphe  wurden  1  585  5771)  =  99/#6  %  sämtlicher  Erstimpfungen  vollzogen
(im  Vorjahre  gleichfalls  99/96  %),  darunter

von  Körper  zu  Kördern  0
mit  Glyzerin-Tierlynpfiiie  135556175
mit  anders  aufbewahrter  Tierlymnphe  29960

zusammen  1  585  57775).

Impfungen  vom  Tierkörper  auf  den  Arm  wurden  demnach  nicht  vorgenommen.  Ausschließlich
  Tierlymphe  wurde  in  78  Bezirken  (im  Vorjahre  gleichfalls  78)  verwendet;  es  sind
dies  —  mit  Ausnahme  von  Berlin  und  Mittelfranken  —  die  sämtlichen  preußischen  und
bayerischen  Regierungsbezirke,  die  5  sächsischen  Kreishauptmannschaften,  die  4  württembergischen
Kreise,  die  4  badischen  Landeskommissariatsbezirke,  die  3  hessischen  Provinzen,  Sachsen-Weimar,
Mecklenburg-Strelitz,  die  3  oldenburgischen  Landesteile,  Braunschweig,  Sachsen-Meiningen,
Sachsen-Altenburg,  Sachsen-Coburg-Gotha,  Schwarzburg.  Sondershausen,  Schwarzburg-Rudolstadt,
  Waldeck,  Reuß  ä.  L.,  Reuß  j.  L.,  Schaumburg-Lippe,  Lippe,  Lübeck,  Bremen,  von
Elsaß  Lothringen  die  Bezirke  Unterelsaß  und  Oberelsaß.  Auf  diese  Gebietsteile  entfielen  von
den  überhaupt  vorgenommenen  1  586  1818)  Erstimpfungen  1  473016  —  922  %.

In  den  übrigen  Bezirken  betrug  die  Verhältniszahl  der  mit  Tierlymphe  geimpften  Erstimpflinge
  99//%  und  mehr.  Eine  Ausnahme  machten  Hamburg  und  Anhalt  mit  98,
bezw.  96/78  %4).

Zugenommen  haben  die  Impfungen  mit  Tierlymphe  in  4  Bezirken,  und  zwar  in
Anhalt  (um  0,35%/%),  Schwarzburg-Sondershausen  (O,o#  %),  Mecklenburg--Schwerin  (O,os  %),
Sachsen-Weimar  (0,05  %),  abgenommen  4  mal,  und  zwar  in  Hamburg  (um  0,20%),  im
Reg.-Bez.  Mittelfranken  und  Bez.  Lothringen  (je  O,os  0/0),  in  Berlin  (0,01  %%).  In  den  noch
verbleibenden  76  Bezirken  trat  eine  Veränderung  gegen  das  Vorjahr  nicht  ein.

Bei  ausschließlicher  Verwendung  von  Tierlymphe  ergaben  sich  die  besten  Impferfolge
im  Fürstentum  Birkenfeld  (99,67%%),  die  schlechtesten  in  Reuß  ä.  L.  (87,11%).

Nicht  näher  bezeichnet  war  die  Lymphe,  welche  bei  0,041  %  der  im  Reiche  ausgeführten

1)  Einschließlich  von  13397  Nichtpflichtigen,  welche  im  Königreich  Bayern  im  Berichtsjahre  gegeimpft
  wurden.

2)  Darunter  256  Privatimpfungen.

3)  Einschl.  der  im  Königreich  Bayern  geimpften  Nichtpflichtigen.

4)  Es  handelt  sich  offenbar  nur  um  eine  scheinbare  Ausnahme,  da  wohl  anzunehmen  ist,  daß  die

aus  beiden  Gebieten  in  größerer  Zahl  mitgeteilten  Impfungen  mit  „Lymphe  nicht  näher  bezeichneter  Art“
sämtlich  oder  doch  in  der  Mehrzahl  mit  Tierlymphe  ausgeführt  sind.