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Ein  Vergleich  mit  dem  Vorjahre  ergibt,  daß  bei  der  ersten  Gruppe  im  Berichtsjahre
das  Fürstent.  Birkenfeld  weggefallen,  dagegen  die  Reg.-Bezirke  Potsdam,  Stettin,  Aurich,
Cassel  und  Sigmaringen,  die  Kreishauptmannsch.  Bautzen,  die  Landeskommissariatsbezirke
Konstanz,  Freiburg  und  Karlsruhe,  sowie  Sachsen-Meiningen  neu  hinzugetreten  sind.  Bei
der  zweiten  Gruppe  kamen  die  Reg.-Bezirke  Stade  und  Osnabrück,  die  Kreishauptmannsch.
Leipzig,  der  Landeskommissariatsbez.  Konstanz,  Sachsen-Weimar,  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Coburg-Gotha,
  Schwarzburg-Sondershausen,  Schwarzburg-Rudolstadt  und  der  Bez.  Lothringen
in  Wegfall,  während  der  Reg.-Bez.  Gumbinnen,  Mecklenburg-Schwerin,  Mecklenburg-Strelitz
und  Braunschweig  in  Zugang  traten.

Zu  Ue:  Nicht  zur  Nachschau  erschienen  waren  0,16%  der  Wiederimpfpflichtigen.

III.  Es  blieben  ungeimpft:

a)  weil  auf  Grund  ärztlicher  Zeugnisse  vorläufig  zurückgestellt.  17  460
b)  wegen  Aufhörens  des  Besuches  einer  die  Impfpflicht  bedingenden  Lehranstalt
  ’  6464t2

e)  weil  nicht  aufzufinden  oder  zufällig  ortsabwesend.  2942
d)  weil  vorschriftswidrig  der  Impfung  entzogen  52354

zusammen  32  298

—  2),650%  der  Wiederimpfpflichtigen  (gegen  2,09%  im  Vorjahre).

Zu  III  a:  Auf  Grund  ärztlicher  Zeugnisse  wurden  zurückgestellt  1,38  der  Wiederimpfpflichtigen
  (im  Vorjahre  1,84%).  Gegen  das  Vorjahr  zeigten  43  Bezirke  eine  Zunahme,
davon  um  mehr  als  0„10%%  Fürstent.  Lübeck  (0,410/0),  Landeskommissariatsbez.  Karlsruhe
(Oß#3⅝%),  Reuß  ä.  L.  (0,/4%),  die  Reg.-Bezirke  Düsseldorf  (0,580),  Potsdam  (0,510%);  eine
Abnahme  fand  statt  in  40  Bezirken,  davon  um  mehr  als  0,/0%  im  Reg.-Bez.  Aurich
(0,420/0),  in  Schwarzburg-Rudolstadt  (0„#%%),  Schaumburg-Lippe  (0,64%),  im  Bez.  Unterelsaß
  (0,710%),  Reg.-Bez.  Oberpfalz  (053⅝%).  Im  Schwarzwaldkreise  trat  gegen  das  Vorjahr
eine  Veränderung  nicht  ein.  Die  meisten  vorläufigen  Befreiungen  kamen  vor  in  Hamburg
(4/9%),  im  Reg.-Bez.  Düsseldorf  (2,/89%),  Neckarkreise  (2,70%),  in  den  Reg.-Bezirken
Potsdam  (2  /e5%)  und  Schleswig  (2,120/),  in  der  Provinz  Oberhessen  (2/00%),  die  wenigsten
in  den  Reg.-Bezirken  Niederbayern  (O/93%)  und  Oberfranken  (0,/6%),  in  Bremen  (0,18%),
im  Reg.-Bez.  Oberpfalz  (0,62½).

Zu  IIIh  und  c:  Wegen  Aufhörens  des  Besuches  einer  die  Impfpflicht
bedingenden  Lehranstalt  blieben  6  642,  weil  nicht  aufzufinden  oder  ortsabwesend
2942  ungeimpft,  mithin  1  732  weniger  bezw.  254  mehr  als  im  Vorjahre.

Zu  III  4:  Im  ganzen  wurden  der  Impfung  vorschriftswidrig  entzogen  0,1%
der  Wiederimpfpflichtigen  (gegen  0,/#7%  im  Vorjahre).  Vermehrt  haben  sich  die  vorschriftswidrigen
  Entziehungen  in  26,  vermindert  in  52  Bezirken,  in  6  blieb  die  Verhältniszahl
gegen  das  Vorjahr  unverändert.  Die  stärkste  Vermehrung  erfuhren  die  Entziehungen  in
den  Reg.-Bezirken  Bromberg  (um  0/683%)  und  Danzig  (O0,/7%),  im  Fürstent.  Birkenfeld
(0,219/0),  Bez.  Lothringen  (0,16⅝%),  in  den  Reg.-Bezirken  Gumbinnen  (0,14%),  Wiesbaden
(0,1800),  Mittelfranken  (0,/12),  die  stärkste  Verminderung  im  Reg.-Bez.  Potsdam  (um
0,76%),  in  Lippe  (Ot#u%),  im  Herzogt.  Oldenburg  (0,683%),  Bez.  Unterelsaß  (O/16½),
Reg.-Bez.  Cöln  (0,//2⅝%),  in  Bremen  (0,1%),  in  den  Reg.-Bezirken  Sigmaringen  (0,89%),
Pfalz  (0,/9%),  im  Landeskommissariatsbez.  Freiburg  (O,e8⅝%),  in  Schwarzburg-Sondershausen
(0,260/0),  im  Reg.-Bez.  Köslin  und  in  Lübeck  (je  0,23%%),  in  Reuß  j.  L.  (0,22/%,  im  Reg.-Bez.
Königsberg  (0,1%).  Weniger  als  0,10%  der  Wiederimpfpflichtigen  wurden  der  Impfung
in  folgenden  19  (im  Vorjahre  10)  Bezirken  usw.  entzogen:  in  den  Reg.-Bezirken  Merseburg,