—  140  —

Lüneburg,  Oberfranken,  Unterfranken,  Schwaben,  Kreishauptmannschaften  Leipzig  und  Chemnitz,
in  den  4  Kreisen  Württembergs,  in  der  Provinz  Oberhessen,  in  Mecklenburg-Strelitz,  Sachsen-Meiningen,
  Anhalt,  Schwarzburg-Sondershausen,  Schwarzburg-Rudolstadt,  Waldeck  und
Hamburg.  Im  Fürstent.  Lübeck,  in  Sachsen-Altenburg  und  Lippe  kamen  überhaupt  keine
Entziehungen  vor.  Mehr  als  1,0/0  betrug  die  Verhältniszahl  nur  in  Berlin  (2,/0%)  und
Bremen  (3,50%).

IV.  Von  den  Wiederimpfungen  wurden  vollzogen  mit

Menschenlynp.  102
Tierlynphe  12384160
nicht  näher  bezeichneter  Lympophe  1467

zusammen  1  238  6641)

Menschenlymphe  kam  im  Berichtsjahre  nur  bei  einem  ganz  geringen  Teile  der
Wiederimpfungen  (0,vos%  gegen  0%  im  Vorjahre)  zur  Anwendung;  beteiligt  waren  der
Reg.-Bez.  Schleswig  (mit  0)04%  )  und  das  Herzogtum  Oldenburg  (1/#7%).

Wiederimpfungen  mit  Menschenlymphe  von  Arm  zu  Arm  fanden  in  2  Fällen  im
Reg.-Bez.  Schleswig  statt,  während  Glyzerin-Menschenlymphe  100  mal,  und  zwar  im  Herzogt.
Oldenburg  in  91,  im  Reg.-Bez.  Schleswig  in  9  Fällen  verwendet  wurde.

Tierlymphe  wurde  bei  99.99%  der  Wiedergeimpften  benutzt  (im  Vorjahre  gleichfalls
bei  99/,/69%).  Diese  Verhältsniszahl  überstieg  im  Berichtsjahre  wie  im  Vorjahre  um  0,08%
die  entsprechende  bei  den  Erstimpfungen.

Abgenommen  haben  die  Wiederimpfungen  mit  Tierlymphe  in  5  Bezirken,  während
sich  79mal  keine  ÄAnderung  der  Verhältniszahl  ergab.  Die  Abnahme  in  den  einzelnen  Bezirken
  war,  abgesehen  vom  Herzogt.  Oldenburg  (um  1,,7%),  nicht  bedeutend;  sie  betrug
in  Hamburg  0/5%,  Mecklenburg  =  Schwerin  0,13%  Anhalt  0,05%  und  im  Reg.-Bez.
Schleswig  0,0#4  %%  5).

In  79  Bezirken  (im  Vorjahre  81)  wurde  für  sämtliche  Wiederimpfungen  Tierlymphe
benutzt.  Nicht  ausschließlich  kam  sie  zur  Verwendung  in  5  Bezirken,  nämlich  im  Reg.-Bez.
Schleswig  (99,560%),  in  Mecklenburg-Schwerin  (99,84%),  Anhalt  (99,71/),  Hamburg  (99,89%)
und  im  Herzogt.  Oldenburg  (98,73%).  Mit  dieser  zuletzt  angegebenen  Verhältniszahl  ist
zugleich  der  niedrigste  überhaupt  vorgekommene  Prozentsatz  der  in  einem  Bezirke  usw.  mit
Tierlymphe  vorgenommenen  Wiederimpfungen  bezeichnet.  Von  den  Wiederimpfungen  mit
Tierlymphe  waren  Impfungen

im  Berichtsjahre  (im  Vorjahre)
mit  Glyzerin-Tierlymphe.  .  1  213  8441)  =  98%  (1197  383  =  97520%
mit  anders  aufbewahrter  Tierlymphe  24  5721)  =  1,//68%  (30  507  =  2),00½.

Wiederimpfungen  mit  Lymphe  unmittelbar  vom  Tier  haben  nicht  stattgefunden;  die
Wiederimpfungen  mit  Glyzerin-Tierlymphe  haben  zu-,  diejenigen  mit  anders  aufbewahrter
Tierlymphe  abgenommen.

Lymphe  unbekannter  Art  wurde  im  ganzen  bei  0,01%  der  Wiederimpfungen  verwandt.

1)  Einschließl.  von  2  128  Nichtwiederimpfpflichtigen,  welche  im  Königreich  Bayern  im  Berichtsjahre
wiedergeimpft  wurden.

2)  Davon  21  in  Mecklenburg--Schwerin  und  105  in  Hamburg;  in  20  von  den  146  Fällen  handelte
es  sich  um  Privatimpfungen  in  Anhalt.

5)  Vergl.  hierzu  Anmerkung  4  auf  Seite  136.