—  142  —

daß  in  ersterer  Anstalt  241  und  in  letzterer  85  Impfungen  von  Erfolg  waren,  5  Häftlinge
kamen  wegen  Krankheit  nicht  zur  Impfung.

In  Anhalt  gab  im  März  1902  in  Dessau  ein  Pockenfall  Veranlassung  zur  Impfung
sämtlicher  Bewohner  des  betreffenden  Hauses.  Außerdem  wurden  1372  ausländische  Arbeiter
geimpft,  davon  1055  mit  Erfolg.

B.  Besondere  Mitteilungen.

Dauer  des  Impfgeschäftes.  Die  öffentlichen  Impfungen  wurden  wie  in  den  Vorjahren
  zum  größeren  Teile  während  der  Monate  Mai,  Juni  und  September,  zum  kleineren
im  April  und  Oktober  ausgeführt;  in  den  heißen  Monaten  Juli  und  August  wurde  fast
überall  das  Impfgeschäft  unterbrochen.  In  den  ersten  und  letzten  Monaten  des  Jahres  fanden
nur  ausnahmsweise  Impfungen  statt.  In  Hessen  entfielen  z.  B.  auf  die  4  ersten  und  die
3  letzten  Jahresmonate  nur  4,20%  dagegen  auf  die  Monate  Mai,  Juni  und  Juli  84,8%
sämtlicher  Impfungen.  In  einzelnen  Städten  Badens  wurden  die  Schülerimpfungen  der
Volksschulen  schon  im  März  ausgeführt,  weil  die  mit  dem  Schlusse  des  Schuljahres  zu  Ostern
stattfindende  anderweitige  Verteilung  der  Schüler  erfahrungsgemäß  die  Impflisten  unbrauchbar
macht.  Dagegen  wurde  in  den  hochgelegenen  Schwarzwaldorten  eine  weitere  Hinausschiebung
der  Termine  in  die  wärmere  Jahreszeit  erforderlich.

Räumlichkeiten.  Zur  Abhaltung  der  Impftermine  wurden  in  der  Regel  Räume  in
Schulen,  Gasthäusern,  Rathäusern,  seltener  in  den  Wohnungen  von  Gemeindebeamten  oder
Arzten  benutzt.  In  Sachsen-Weimar  hatte  man  in  einem  Gasthof  durch  eine  Bretterwand
ein  besonderes  Impfzimmer  hergerichtet.  In  Hessen  wurden  von  den  Impfterminen
abgehalten  in  Rathäusern  und  sonstigen  von  der  Gemeinde  gestellten  Räumen  48,8%
(gegen  41  %  im  Jahre  1901),  in  Schulen  33,1%%  (38,/1%  ),  in  Wirtshäusern  6,5  %  (8,8  0(0),
in  Privatwohnungen  11868  %  (12,200).  Es  scheint  demnach  eine  Neigung  zur  Vermeidung
von  Wirtshausräumen  und  zur  Bevorzugung  der  Rathäuser  gegenüber  den  Schulen  zu  bestehen.
  Bei  der  Benutzung  von  Turnsälen,  die  hinsichtlich  ihrer  Belichtung  und  Lüftung
besonders  zweckmäßig  erscheinen,  hat  sich  das  Fehlen  von  passenden  Sitzgelegenheiten  fühlbar
gemacht,  die  wegen  des  Vorkommens  von  Ohnmachtsanfällen  bei  geimpften  und  nichtgeimpften
Kindern  erforderlich  sind.  Die  Überfüllung  der  Impftermine  ist  in  Preußen  weit  weniger
häufig  gewesen  als  im  Vorjahre,  da  die  vorgenommenen  amtsärztlichen  Revisionen  eine
Vermehrung  der  Impftermine  zur  Folge  gehabt  haben.  In  Schwarzburg-Rudolstadt
wurde  in  Schulstuben  nur  an  solchen  Orten  geimpft,  wo  kein  anderer  passender  Raum  zu
finden  war.

Besondere  Warteräume  standen  in  der  Regel  nur  in  größeren  Gemeinden,  selten  auf
dem  Lande  zur  Verfügung  und  waren  hier  wegen  der  kleineren  Zahl  der  Impflinge  auch
meist  entbehrlich.  Ein  größeres  Bedürfnis  nach  solchen  Nebenräumen  scheint  nicht  vorzuliegen.
Über  die  Reinhaltung  und  Lüftung  der  Räume  sind  Klagen  nicht  bekannt  geworden.  In
Hamburg  fand  in  der  alten  Impfanstalt  am  Pferdemarkt  die  letzte  Impfung  am  26.  März
statt;  am  2.  April  wurde  die  erste  Sitzung  in  der  neuen  Anstalt,  Bremerstraße  81,  abgehalten.

Witterungseinflüsse  haben  den  Gang  des  Impfgeschäftes  wenig  beeinträchtigt.  In
Preußen  mußten  in  den  Kreisen  Neiße,  Solingen  und  Wittgenstein  und  in  den  Bezirken
Schleswig  und  Aurich  Impftermine  wegen  ungünstiger  Witterung  verlegt  werden.  In
Württemberg  kamen  im  Mai  infolge  der  kalten  und  stürmischen  Witterung  Störungen
ziemlich  häufig  vor.  In  einem  Schwarzwaldbezirke  Badens  wurde  die  Nachschau  durch