—  144  —

Stadt  Met  der  Kreisarzt,  in  den  übrigen  Impfbezirken  von  Elsaß-Lothringen  die  Kantonalärzte
  als  Impfärzte  tätig.

Von  Privatärzten  wurden  in  Bayern  im  Berichtsjahre  12  638  Impfungen  ausgeführt
  (gegen  13751  im  Vorjahre),  und  zwar  11  823  (11  478)  Erst=  und  815  (742)
Wiederimpfungen.  Die  Erfolge  dieser  Privatimpfungen  zeigten  eine  erhebliche  Besserung  gegenüber
  dem  Vorjahr;  erfolglos  waren  nur  1,  (i.  V.  2,/#2)  %  der  Erst-,  und  66  (8,#8)  %  der
Wiederimpfungen.  In  Württemberg  ist  mit  dem  Anwachsen  der  Zahl  der  Impfungen
überhaupt  auch  diejenige  der  privaten  größer  geworden,  sie  betrug  4  507  (gegen  4  421  i.  V.),
und  zwar  3996  (3914)  Erst=  und  511  (507)  Wiederimpfungen.  11  %  dieser  Impfungen
hatten  Wundärzte  ausgeführt.  In  Braunschweig  betrug  die  Zahl  der  von  Privatärzten
vorgenommenen  Erstimpfungen  951  (gegen  915  i.  V.),  die  der  Wiederimpfungen  85  (98).
In  Dessau  wurden  mehr  als  200  Kinder  privatim  geimpft.

Ülber  die  Führung  der  Impflisten  ist  im  Berichtsjahre  in  Preußen  mehr  als  bisher
Klage  geführt;  doch  wird  dies  auf  die  schärfere  Beaufsichtigung  des  Impfgeschäftes  durch  die
Medizinalbeamten  zurückgeführt.  In  einzelnen  Bezirken  Badens  ließ  die  Kontrolle  der
zugezogenen  Kinder  und  Schüler  auf  erfolgte  Impfung  seitens  der  Gemeindebehörden  zu
wünschen  übrig.  Sonst  werden  noch  als  häufiger  vorkommende  Mängel  bei  der  Aufstellung
der  Impflisten  das  Einstellen  der  im  Geburtsjahre  verstorbenen  Impflinge,  das  Fehlen  der
Unterschriften,  die  Vernachlässigung  der  Zugezogenen,  die  Aufstellung  der  Wiederimpfpflichtigen
nach  den  Geburtsregistern  erwähnt.  Im  allgemeinen  scheinen  die  Impflisten  aber  ordnungsmäßig
  geführt  zu  werden.

Bei  der  Ausführung  der  Impfung  bestand  die  Schnittführung  in  der  Regel
in  der  Anlegung  von  4  bis  6  einfachen  seichten  Einschnitten;  vielfach  wurden  auch  nur  3,
bisweilen  mehr  als  6  Schnitte  gemacht.  Mit  weniger  als  4  Schnitten  begnügten  sich  die
Impfärzte  meist  bei  besonders  zarten  Kindern.  Ein  bayerischer  Impfarzt  hat  sogar  ein
schwächliches  Kind,  welches  bereits  zurückgewiesen  worden  war,  auf  die  Bitten  der  Mutter
mit  nur  2  Schnitten  geimpft.  Der  Oberimpfarzt  hat,  wie  schon  früher,  sich  entschieden  gegen
ein  derartiges  Verfahren  ausgesprochen  und  dringend  empfohlen,  Kinder,  welche  für  die  Anlegung
  der  Mindestzahl  von  4  Impfschnitten  zu  schwach  erscheinen,  zurückzustellen  und  erst
nach  eingetretener  Erholung  und  Kräftigung  mit  der  vorgeschriebenen  Anzahl  von  4  Schnitten
zu  impfen.  Eine  größere  Schnittzahl,  vereinzelt  auch  7  bis  8,  ist  von  manchen  Impfärzten
bei  Wiederimpflingen  angewandt  worden.

Von  sonstigen  Schnittführungen  scheint  der  Kreuzschnitt  noch  bei  manchen  Arzten
beliebt  zu  sein.  Aus  Preußen  ist  seine  Anwendung  nur  von  einem  Impfarzt  bekannt  geworden.
  In  Bayern  wurde  er  bei  den  Wiederimpflingen  in  10  Amtsbezirken  ausschließlich,
in  2  bei  einem  Teil  der  Wiederimpflinge  ausgeführt.  Ein  Impfarzt  setzte  bei  Wiederimpflingen
  unter  4  einfache  Schnitte  je  2  Kreuzschnitte.  In  einem  Impfbezirke  wurden  die  Erstimpflinge
  mittels  Kreuzschnittes  geimpft,  in  einem  andern  nur  teilweise,  aber  stets  diejenigen
Kinder,  welche  im  Geburtsjahre  zur  Impfung  kamen.  4  Impfärzte  bedienten  sich  des  Kreuzschnittes
  neben  anderen  Schnittführungen,  einer  davon  regelmäßig  dann,  wenn  eine  erfolglose
Impfung  vorausgegangen  war.  In  5  Impfbezirken  wurde  ausschließlich  mittels  Kreuzschnitts
geimpft.  Aus  den  übrigen  Bundesstaaten  ist  nur  noch  aus  einem  bremischen  Impfbezirke
die  Anwendung  von  Kreuzschnitten  mitgeteilt.  Über  die  Ausführung  der  Impfung  durch
Stich  ist  nur  vereinzelt  aus  Preußen  und  Mecklenburg-Schwerin  berichtet.  In  Sachsen-Weimar
  zogen  einzelne  Impfärzte  noch  immer  Kritzelschnitte  vor.

Als  Impffeld  diente  überall  der  Oberarm,  in  der  Regel  bei  Erstimpflingen  der  rechte,