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bei  Wiederimpflingen  der  linke;  nur  2  sächsische  Arzte  führten  aus  kosmetischen  Rücksichten
die  Impfung  am  Oderschenkel  aus.

Das  beliebteste  Impfinstrument  stellte  auch  im  Berichtsjahre  das  ausglühbare
Platin-Iridium-Messer  dar.  In  Bayern  war  es  in  62  Amtsbezirken  in  einer  mehr  oder
weniger  großen  Anzahl  von  Exemplaren  im  Gebrauche  der  Impfärzte,  bisweilen  wurde  es
neben  anderen  Impfinstrumenten  bei  solchen  Kindern  angewendet,  die  mit  unreiner  Haut
und  Ausschlägen  behaftet  waren.  Vielfach  wurden  auch  vernickelte  Stahllanzetten  in  kleinerer
oder  größerer  Anzahl  benutzt,  an  manchen  Orten  in  solcher  Weise,  daß  zu  jeder  einzelnen
Impfung  eine  neue  Lanzette  genommen  wurde;  diese  Lanzetten  wurden  in  sterilisiertem
Zustande  in  Salizyl-  oder  Verbandwatte  verpackt  zum  Impftermine  mitgebracht  und  sodann
nach  erfolgtem  Gebrauche  in  eine  desinfizierende  Lösung,  zumeist  aber  in  absoluten  Alkohol
gelegt.  Mehrere  bayerische  Impfärzte  bedienten  sich  der  Nickelin-Doppelspatel,  welche  zu
je  50  Stück  in  Metallbüchsen  verwahrt  und  mittels  eines  mit  Sprit  zu  heizenden  Sterilisators
im  Impftermine  selbst  keimfrei  gemacht  werden;  die  dabei  verwendete  Sodalösung  soll  jedoch
die  Messer  schlüpfrig  machen  und  die  Schärfe  der  Schneiden  beeinträchtigen.  Von  sonst
noch  in  manchen  Bezirken  benutzten  Impfinstrumenten  sind  diejenigen  nach  Chalybäus,  Frank,
Krückenmann,  Risel,  Weichhardt  zu  erwähnen.  Als  Desinfektionsmittel  waren  Lösungen
von  Karbol,  Kreolin,  Lysol,  Lysoform,  Seifenspiritus  in  Verwendung.  Aus  dem  Reg.-Bez.
Gumbinnen  wird  in  2  Fällen  die  Benutzung  nicht  sterilisierbarer  Impflanzetten  angeführt.
  Über  den  Gebrauch  von  Impffedern  wird  aus  Bayern,  Braunschweig,
Schwarzburg=  Rudolstadt,  Waldeck  und  Elsaß-Lothringen  berichtet;  ein  bayerischer
Impfarzt  verwandte  ausschließlich  Impffedern,  welche  er  vorher  mit  Sublimatlösung  keimfrei
  gemacht  hatte,  ein  anderer  impfte  mit  vorzüglichem  Erfolge  mit  Stenographiefedern,  die
in  einer  Spiritusflamme  abgebrannt  (nicht  ausgeglüht)  wurden.

Nach  den  in  Baden  gewonnenen  Erfahrungen  hat  sich  die  Anwendung  der  ausglühbaren
Platin-Iridium-Lanzetten  namentlich  für  kleinere  Termine  bewährt,  für  größere  jedoch  die
der  anderweitig  keimfrei  zu  machenden  Instrumente.  In  einigen  Impfbezirken  stieß  die
Benutzung  ausglühbarer  Instrumente  deshalb  auf  Schwierigkeiten,  weil  der  Zweck  des  Ausglühens
  von  dem  Publikum  nicht  verstanden  und  dies  als  eine  grausame  und  gefährliche
Neuerung  betrachtet  wurde.  Ein  bayerischer  Impfarzt  verzichtete  deshalb  auf  diese  Maßnahme,
  während  in  Württemberg  zu  einem  Termine  von  41  geladenen  Impflingen  nur  2,
zu  einem  anderen  von  121  nur  46  erschienen.  Hier  wie  an  einigen  anderen  Orten  gelang
es  erst  durch  ausführliche  Belehrung  die  Furcht  zu  zerstreuen  und  die  Impfungen  in  der
beabsichtigten  Weise  auszuführen.

Eine  Desinfektion  des  Impffeldes  hat  nur  vereinzelt  stattgefunden,  so  z.  B.  in
Heidelberg;  eine  Verschlechterung  der  Impferfolge  ist  dabei  nicht  beobachtet  worden.  Im
allgemeinen  wird  eine  Reinigung  mit  Wasser  und  Seife,  mit  verdünntem  oder  absolutem
Alkohol  oder  mit  Ather  vorgenommen.  Unsaubere  Kinder  werden,  namentlich  in  größeren
Terminen,  unter  entsprechender  Belehrung  zurückgewiesen;  eine  gründliche  Reinigung  im  Termine
selbst  ist  schon  wegen  des  Zeitaufwandes  selten  möglich.  Ein  bayerischer  Impfarzt  schritt  in
solchen  Fällen  zur  Abwaschung  mit  Sublimatlösung.

Hinsichtlich  der  Verwendung  von  Deckverbänden  steht  der  bayerische  Zentralimpfarzt
nach  wie  vor  auf  dem  Standpunkt,  daß  sie  unvorteilhaft  sind.  Nach  seiner  Mitteilung  verbinderten
  Kollodiumverbände  der  Impfstelle,  von  welchen  in  2  Bezirken  Gebrauch  gemacht
wurde,  zwar  das  vorzeitige  Platzen  und  das  Aufkratzen  der  Pusteln,  diese  wurden  aber  in
einigen  Fällen  außerordentlich  groß  und  verwandelten  sich  in  tiefgreifende  Geschwüre.  Das

bereits  früher  abgegebene  absprechende  Urteil  über  den  unter  dem  Namen  Impfschut  käuf-Mediz.--stat.
  Mitteil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte.  Bd.  IX.