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Zweifel,  daß  es  sich  um  eine  nachträgliche  Infektion  der  Impfstelle  gehandelt  hat,  die  durch
Unreinlichkeit  und  mangelhafte  Pflege  des  Impflings  begünstigt  wurde.

Auf  welche  Weise  derartige  Erkrankungen  zustande  kommen,  zeigt  ein  in  Altjonsdorf,
Bez.  Zittau,  vorgekommener  Fall:  Die  durch  Abkratzen  der  Schorfe  verletzten  Impfstellen
waren  von  den  Eltern,  —  trotzdem  ihnen  die  „Verhaltungsmaßregeln“  mitgeteilt  waren  —
mit  Kartoffelmehl  behandelt,  in  der  Folge  kam  es,  3  Wochen  nach  der  Impfung,  zu  einer
Wundrose,  gegen  die  nun  Umschläge  von  Lehm  und  Essig  angewandt  wurden,  erst  nach
weiteren  2  Tagen  wurde  der  Impfarzt  benachrichtigt,  durch  dessen  Behandlung  die  Heilung
erfolgte.  In  den  sonst  noch  bekannt  gewordenen  Fällen  von  geschwüriger  Veränderung  der
Impfpusteln  trat  Heilung  ein.  Ein  Fall  von  knotenartiger  Verhärtung  der  Impfnarben
ist  in  Dresden  beobachtet,  eine  Benachteiligung  des  Gesundheitszustandes  war  damit  nicht
verbunden.

Über  weitergehende  Eiterungen  des  Unterhautzellgewebes  ist  aus  Preußen
21,  aus  Sachsen  8  mal  berichtet;  vereinzelte  Fälle  mit  Ausgang  in  Heilung  sind  ferner  in
Württemberg,  Sachsen-Meinigen,  Reuß  ä.  L.  und  Hamburg  vorgekommen.  Von  den
in  Preußen  festgestellten  Fällen  endigten  6  tödlich,  teils  durch  Hinzutreten  von  Rotlauf,  teils
durch  Blutvergistung;  wenn  die  Erkrankungen  auch  augenscheinlich  von  den  Impfstellen  ihren
Ausgang  genommen  hatten,  so  waren  sie  nach  dem  Ergebnis  der  amtlichen  Ermittelungen
doch  sämtlich  auf  Vernachlässigung  der  Pflege  und  fehlerhafte  Behandlung  der  Impflinge
zurückzuführen.  Dasselbe  gilt  für  einen  in  Oppau  (Reg.-Bez.  Pfalz)  beobachteten  Todesfall;
der  einjährige  Impfling,  dessen  Pusteln  bei  der  Nachschau  regelrecht  entwickelt  waren,  erkrankte
5  Tage  später,  also  12  Tage  nach  der  Impfung,  fieberhaft  mit  einer  entzündlichen  Anschwellung
des  Oberarms  und  starb  nach  Zunahme  der  Krankheitserscheinungen  am  20.  Tage  nach  der
Impfung  infolge  Zellgewebsentzündung  und  Wundrose.  Ein  ähnlicher  schwerer,  aber  zur
Heilung  gelangter  Krankheitsfall  hat  sich  in  Baden  im  Bezirke  Lörrach  ereignet.  Es
handelte  sich  bei  dem  erkrankten  Kinde  um  langdauernde  Eiterungen  am  Oberschenkel  und
an  der  linken  Schulter.  Etwas  leichter  verlief  eine  an  einen  Bläschenausschlag  sich  anschließende
  phlegmonöse  Entzündung  des  Armes  bei  einem  Erstimpfling  in  Leipzig.  Beide
Fälle  waren  nach  den  eingehenden  amtlichen  Ermittlungen  auf  die  Verunreinigung  einer
Impfwunde  zurückzuführen,  die  benutzte  Lymphe  war  sowohl  in  diesen  wie  in  den  vorerwähnten
  Fällen  unverdächtig.  Im  braunschweigischen  Bezirke  Schöppenstedt  erkrankte
ein  Erstimpfling  etwa  14  Tage  nach  der  Impfung  an  mehreren  tuberkulösen  Abszessen  der
Oberschenkel  und  sodann  an  einem  gleichen  Abszeß  im  Grunde  der  beiden  Impfpusteln,
welcher  längere  Zeit  zur  Heilung  bedurfte.  Eine  Infektion  der  Impfwunden  mit  Tuberkelbazillen,
  die  offenbar  von  dem  mit  Tuberkulose  behafteten,  stark  auswerfenden  Vater  ausging,
lag  serner  der  Erkrankung  eines  Erstimpflings  im  Düsseldorfer  Bezirke  zugrunde,  welche  zunächst
  eine  Reihe  tuberkulöser  Hautabszesse  in  der  Umgebung  der  Impfstellen,  weiterhin
Vereiterung  der  benachbarten  Lymphdrüsen  und  allgemeine  Tuberkulose  zur  Folge  hatte;
ein  gleichzeitig  geimpftes  Zwillingskind  blieb  gesund.

Rotlauf  hat  außer  den  vorerwähnten  Fällen,  in  welchen  er  zu  anderen  Erkrankungen
nachträglich  hinzutrat,  noch  in  einem  Falle  in  Chemnitz  zum  Tode  eines  Erstimpflings
geführt,  auch  hier  handelte  es  sich  um  ein  sog.  Späterysipel,  das  sich  erst  am  10.  Tage
nach  der  Impfung  einstellte  und  offenbar  von  den  Impfpusteln  seinen  Ausgang  nahm.  Mit
derselben  Lymphe  waren  noch  viele  andere  Kinder  ohne  schädliche  Folgen  geimpft.  Bei  einem
in  Möhrendorf  (Bayern)  vorgekommenen  Todesfalle  eines  Impflings  war  auf  dem  Leichenschauscheine
  „Rotlauf  bezw.  Septikämie“  als  Todesursache  angegeben;  das  Kind  war  nach
völlig  regelrechtem  Verlaufe  der  Impfung,  14  Tage  nach  dieser,  plötzlich  gestorben,  nachdem