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12/3  Tage  vorher  eine  schnell  vorübergehende,  erst  rote,  dann  bläuliche  Verfärbung  des  geimpften
  Armes  sich  gezeigt  hatte.  Ob  die  auf  der  Aussage  der  Mutter  beruhende  Angabe
der  Todesursache  richtig  war,  muß  dahingestellt  bleiben.  Ein  Verschulden  des  Impfarztes
kommt  jedoch  nach  den  amtlichen  Ermittelungen  ebensowenig  in  Frage,  wie  eine  regelwidrige
Beschaffenheit  des  verwendeten  Impfstoffes.  Über  schwere,  aber  in  Genesung  ausgegangene  Rotlauferkrankungen
  sind  in  den  Berichten  von  10  bayrischen  Impfärzten  Mitteilungen  enthalten;
bei  5  dieser  Beobachtungen  handelte  es  sich  um  größere,  manchmal  über  den  ganzen  Arm  und
dessen  nähere  Umgebung  fortschreitende  Entzündungen;  in  einem  im  Amtsbezirke  Vohenstrauß
beobachteten  Falle  erstreckte  sich  die  Entzündung  auf  die  ganze  rechte  Brustseite  und  darüber
hinaus;  im  Amtsbezirk  Thurnau  befiel  der  Rotlauf  bei  einem  im  Geburtsjahre  geimpften
Kinde  den  ganzen  Körper;  in  diesen  wie  in  den  übrigen  mitgeteilten  Fällen  trat  Heilung  ein.
Aus  Sachsen  sind  2  in  Genesung  endigende  Fälle  berichtet,  in  denen  der  geimpfte  Arm
bezw.  außerdem  noch  die  angrenzenden  Körperteile  vom  Rotlauf  befallen  waren.  In  Baden
dehnte  sich  in  1  Falle  die  Entzündung  bis  über  die  Brust  und  die  Schulter  aus.  In
Hessen  wurde  bei  2  Impflingen  eine  von  der  Impfstelle  bis  zu  den  Fingern  reichende
Rötung  und  Schwellung  beobachtet.  Ferner  sind  aus  Württemberg  4  Fälle,  aus  Mecklenburg-Schwerin,
  Mecklenburg-Strelitz  und  Schwarzburg-Sondershausen  je  1  Fall  von  Rotlauf
  berichtet.  Es  ist  bemerkenswert,  daß  es  sich  in  allen  derartigen  Fällen  um  sog.  Späteryfipele
  handelte,  deren  Entstehung  sich  fast  stets  auf  Verunreinigung  der  aufgekratzten  oder
sonst  verletzten  Impfpusteln  zurückführen  ließ,  daß  dagegen  kein  einziger  Fall  einer  regelwidrigen
  Beschaffenheit  des  Impfstoffs  oder  einer  unrichtigen  Ausführung  der  Impfung  durch
die  Impfärzte  zur  Last  fällt.  Früherysipel  ist  nach  den  Mitteilungen  aus  Sachsen  in  den
Berichten  von  2  Impfärzten  erwähnt  und  soll  außerdem  in  Schwarzburg-Rudolstadt
insgesamt  in  25  Fällen  vorgekommen  sein.  Der  günstige  Verlauf,  der  für  letztere  ausdrücklich
  mitgeteilt  und  auch  für  die  in  Sachsen  vorgekommenen  Fälle  nicht  zweifelhaft  ist,
macht  es  wahrscheinlich,  daß  es  sich  dabei  nicht  um  wirkliche  Rotlauferkrankungen,  sondern
um  Erscheinungen  entzündlicher  Reizung  gehandelt  hat,  die,  wie  der  bayrische  Zentralimpfarzt
berichtet,  als  „Rotlauf“  bezeichnet  zu  werden  pflegen,  obwohl  sie  mit  Rotlauf  ganz  und  gar
nichts  zu  tun  haben.  Die  Geringfügigkeit  der  Krankheitserscheinungen  erhellt  schon  daraus,
daß  22  bayrische  Impfärzte  über  solche  Vorkommnisse  berichten,  ohne  auf  einen  der  Krankheitsfälle
  näher  einzugehen.

Die  Hautausschläge,  welche  bei  geimpften  Kindern  zur  Beobachtung  gelangten,
waren  meist  vorübergehender  Art  und  der  Form  nach  einfache  Erytheme,  masern=  oder  rötelnartige,
  groß=  oder  kleinfleckige  Exantheme.

Das  Vorkommen  von  Ekzem,  zumeist  in  papulöser  Form,  ist  in  Hamburg  in  38
Fällen  beobachtet,  von  denen  es  sich  in  11  um  Vermehrung  älteren  Ekzems  handelte.  Bei
einigen  derartigen  Erkrankungsfällen  erwies  es  sich  als  wahrscheinlich,  daß  die  Impfung  zwar
nicht  die  Ursache  des  Hautausschlags  bildete,  aber,  wie  es  auch  andere  Hautverletzungen  tun,
seine  Entstehung  oder  sein  Wiederauftreten  ausgelöst  hatte.

Ein  solcher  in  Diemarden  (Reg.-Bez.  Hildesheim)  vorgekommener  Fall  wurde  in  der
Tagespresse  !1)  unter  dem  Stichworte  „Vergistung  infolge  Impfung“  mitgeteilt.

Es  handelte  sich  um  ein  1  ½¼  jähriges  Kind,  das  vor  der  Impfung  an  einem  nässenden  Ausschlage
im  Gesicht  gelitten,  bei  der  Impfung  jedoch  nur  noch  einige  Krusten  gezeigt  hatte  und  auch  bei  der  Nachschau
  gesund  befunden  war.  Bald  darauf  trat  der  Ausschlag  von  neuem  auf,  zuerst  im  Gesicht,  das  gleichzeitig

  stark  anschwoll,  sodann  im  Nacken  und  am  rechten  Arm.  Auch  auf  die  Mutter  des  Kindes,  welche
es  selbst  nährte,  übertrug  sich  der  Ausschlag.  Die  Erkrankungen  verliefen  ohne  schädliche  Folgen;  bereits

1)  Göttinger  Tageblatt  Nr.  130.