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ohne  weitere  Folgen,  auch  Narben  blieben  nicht  zurück.  Im  Amtsbezirke  Regen  sind  bei
einem  Erstimpfling  mehrere  Tage  nach  der  Impfung  auf  Kopf,  Hals  und  Brust  zerstreute
kleine  Knötchen  beobachtet,  die  sich  zu  ausgesprochenen  Pusteln  „identisch  mit  denen  der
Blattern  am  Arme“  entwickelten.  Der  Krankheitsprozeß  kam  allmählich  zur  Heilung,  auch
das  Allgemeinbefinden  besserte  sich  wieder,  dann  aber  führte  eine  hinzutretende  Darmerkrankung
6  Wochen  nach  der  Impfung  den  Tod  des  Kindes  herbei.  Ob  es  sich  in  diesem  Falle  um
eine  Vakzineerkrankung  oder  eine  anderweitige  Hautkrankheit  gehandelt  hat,  ist  aus  der
Mitteilung  nicht  klar  ersichtlich.  Daß  bisweilen  die  Bildung  zahlreicher  Vakzinepusteln  den
Gesundheitszustand  der  Impflinge  wenig  beeinträchtigt,  ergibt  ein  im  Amtsbezirke  Burgau
beobachteter  Fall,  bei  dem  mehr  als  50  Bläschen  vorhanden,  das  Allgemeinbefinden  aber
nicht  gestört  war.  Schließlich  ist  noch  in  Rochlitz  (Sachsen)  bei  einem  2  ½/  jährigen,  bisher
wegen  Ekzems  von  der  Impfung  befreiten,  nach  dessen  fast  völliger  Abheilung  aber  nunmehr
geimpften  Knaben  eine  „Lgeneralisierte  Vakzine“"  mäßiger  Schwere  vorgekommen,  die  von  den
Resten  des  Ekzems  am  linken  Arm  ausging  und  sich  auf  das  Gesicht,  den  Hals  und  die
rechten  Gliedmaßen  erstreckte.  Auch  in  diesem  Falle  war  das  Allgemeinbefinden  befriedigend.
In  Hamburg  hat  von  2  geimpften  Kindern,  die  von  ihren  an  Ekzem  erkrankten  Geschwistern
nicht  getrennt  worden  waren,  eine  Übertragung  von  Vakzine  auf  diese  stattgefunden;  in  beiden
Fällen  trat  Heilung  ein  ohne  irgendwelche  Folgen.  Bei  der  außerordentlichen  Verbreitung
des  Ekzems  unter  den  Kindern  im  impfpflichtigen  Alter  zeigt  die  geringe  Zahl  der  vorgekommenen
  Fälle  von  Vakzineerkrankung,  daß  die  Erkrankungsgefahr  verhältnismäßig  gering
ist;  die  trotzdem  vorgekommenen  Krankheitsfälle  ergeben  jedoch  als  unabweisliches  Erfordernis,
daß  je  nach  der  Art,  insbesondere  dem  Sitze  und  der  Ausdehnung  des  Ekzems  und  nach  den
sonstigen  äußeren  Umständen  von  Fall  zu  Fall  durch  den  Arzt  festgestellt  wird,  ob  ein  damit
behaftetes  Kind  geimpft  werden  kann.  Wird  die  Impfung  als  zulässig  erachtet  und  ausgeführt,
so  ist  es  weiterhin  erforderlich,  daß  die  Impflinge  bezw.  ihre  Angehörigen  auf  die  Gefahr
der  Übertragung  der  Vakzine  und  die  zu  ihrer  Vermeidung  erforderlichen  Maßnahmen  ausführlich
  belehrt  werden.  Dies  gilt  in  gleicher  Weise  für  die  mit  Ekzem  behafteten  Personen
aus  der  Umgebung  der  Impflinge,  namentlich  soweit  jene  noch  nicht  geimpft  sind.

Furunkelbildung  ist  aus  Baden  und  Sachsen  in  je  1  Fall,  aus  Hamburg  in
4  Fällen  berichtet.

Die  Erkrankung  eines  Kindes  an  einem  Karbunkel  der  Haut  über  der  Lendenwirbelsäule
  lag  einem  Falle  zugrunde,  der  von  impfgegnerischer  Seite  als  Impfschädigung  veröffentlicht
  wurde  0.

Der  Impfling,  bei  dem  ein  ziemlich  stark  wirkender  Impfstoff  zur  Verwendung  gekommen  war,
hatte  zunächst  einen  wahrscheinlich  dadurch  bedingten  Hautausschlag  bekommen;  der  Karbunkel  war  jedoch

auf  eine  durch  Unreinlichkeit  hervorgerufene  Infektion  der  Hautstelle  von  außen  zurückzuführen.  Nach
Abstoßung  des  Gewebes  trat  unter  größerer  Narbenbildung  in  einigen  Wochen  Heilung  ein.

Über  Erkrankungen  an  Impetigo  contagiosa  wird  aus  Preußen,  Sachsen  und
Hamburg  berichtet.  Der  in  Preußen  (in  Cöln)  vorgekommene  Fall,  welcher  von  impfgegnerischer
  Seite  als  Folge  der  Impfung  dargestellt  wurde  ),  betraf  einen  Impfling,  der
sich  an  2  anderen  Kindern  aus  demselben  Hause  angesteckt  hatte.  Auch  einige  in  Sachsen
beobachtete  Fälle  wurden  auf  Ansteckung  aus  der  Umgebung  zurückgeführt.  In  Hamburg
kamen  8  Fälle  vor,  von  denen  nur  bei  einem  die  Erkrankung  von  einer  zerkratzten  Impfpustel,
  sonst  von  anderen  Körperstellen  ausging;  bei  mindestens  3  Kindern  hatte  die  Ansteckung
  schon  vor  der  Impfung  stattgefunden.  Alle  Fälle  gingen  in  Heilung  aus.

1)  In  der  Zeitschrift  „Der  Impfgegner“  1902,  Nr.  12.
2)  Ebenda  1902,  Nr.  9.