Die  Blinden  im  Deutschen  Reiche  nach  den  Ergebnissen  der
Volkszählung  von  1900.

Berichterstatter:  Regierungsrat  Dr.  Engelmann.

Nach  den  durch  Erlaß  des  Reichskanzlers  vom  26.  März  1900  bekannt  gegebenen
Bestimmungen  für  die  Vornahme  einer  Volkszählung  am  1.  Dezember  1900  waren  die
Erhebungen  auf  die  Feststellung  der  an  diesem  Tage  im  Gebiete  des  Deutschen  Reichs
lebenden  Blinden  und  Taubstummen  auszudehnen;  die  hierüber  gesammelten  Personalnachrichten
  waren  von  den  Bundesregierungen  bis  zum  1.  Oktober  1901  unter  Verwendung
des  nachstehend  abgedruckten  Zählkartenformulars  dem  Kaiserlichen  Gesundheitsamte  einzusenden
  und  sodann  von  diesem  statistisch  zu  verwerten.

BVolkszählung  1900.  —  Statistik  der  Blinden  und  Taubstummen.

Staat:
Verwaltungsbezirk  (Preußen:  Kreise,  Bayern:  Bezirksämter  crc.):
Laufende  Nr.  der  Karte  für  den  Verwaltungsbezir:
Gemeinde:  Zählbezir:
Nr.  der  Liste  oder  des  Zählbriefs:

Vor=  und  Familienname:
Blind  auf  beiden  Augen:  seit  frühester  Jugend?  oder  später  entstanden?
Taubstumm:  seit  frühester  Jugend?  oder  später  entstanden?
Verwandtschaft  oder  sonstige  Stellung  zum  Haushaltungsvorstande:
Wenn  Anstaltspflegling:  Adresse  der  Anstalltttt
Wenn  noch  ein  oder  mehr  Gebrechliche  derselben  gewöhnlichen  Haushaltung  (nicht  Anstalt)  angehören:
Angabe  der  betreffenden  laufenden  Nummerkn)  der  Karteln)  für  den  Verwaltungsbezir:
Familienstand:
Geschlecht:  männlich,  weiblich
—S2————  NN  OD  DM„LQI  J-J-*J.,;.
Geburtsort  und  -Bezirk:  (für  außerhalb  Deutschlands  Geborene  auch
Geburtsland):  *-Für
  Gebrechliche  die  1884  oder  früher  geboren  sind:  Beruf  und  Stellung  in  demselben
Religionsbekenntnis  (Konfession):
Muttersprache:
Staatsangehörigkeit: