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Das  auf  diese  Weife  im  Gesundheitsamte  zusammengekommene  umfangreiche  Material
—  48750  Taubstummen-  und  34  334  Blindenzählkarten  —  wurde  hier  nach  den  durch
die  einzelnen  Fragestellungen  gegebenen  Gesichtspunkten  geordnet  und  zu  einem  Tabellenwerke
zusammengestellt.  Letzteres,  soweit  es  auf  die  Taubstummen  Bezug  hat,  findet  sich  in  den
Medizinal-statistischen  Mitteilungen  aus  dem  Kaiserlichen  Gesundheitsamte  im  IX.  Bande,
1.  Heft  abgedruckt  und  besprochen,  während  die  Tabellen  über  die  Blinden  der  nachstehenden
  textlichen  Bearbeitung  der  betreffenden  Erhebungsergebnisse  als  Anlagen  A  bis  H
beigefügt  sind.

Bei  der  Betrachtung  und  Beurteilung  der  in  dem  Texte  und  den  Tabellen  gegebenen
Zahlenwerte  ist  folgendes  zu  bedenken.  Die  nichtärztlichen  Personen,  denen  das  Zählgeschäft
fast  ausschließlich  oblag,  konnten  eine  richtige  Entscheidung  darüber,  ob  im  einzelnen  Falle
Blindheit  vorhanden  war,  auch  bei  größter  Gewissenhaftigkeit  nicht  immer  mit  Sicherheit
treffen.  Bereitet  doch  die  Feststellung  des  Gebrechens  in  früher  Kindheit  oder  die  Unterscheidung
  zwischen  vollkommener  Blindheit  und  hochgradiger  Schwachsichtigkeit  im  späteren
Lebensalter  sogar  den  augenärztlich  gebildeten  Fachmännern  nicht  selten  Schwierigkeiten,
umsomehr,  als  der  Begriff  des  „Blindseins“  in  der  Praxis  verschiedener  Deutung  fähig
ist.!)  Dazu  kommt,  daß  manche  „Blinde“  geneigt  sind,  ihr  Gebrechen  als  erheblicher  oder
auch  als  weniger  erheblich  hinzustellen,  als  es  in  Wirklichkeit  ist,  und  daß  bisweilen  die
Angehörigen  etwaige  Gebrechen  unter  ihren  Familiengliedern  der  Offentlichkeit  ungern  preisgeben.
  Die  vorliegenden  Blindenzahlen  können  daher  auf  unbedingte  Genauigkeit  keinen
Anspruch  machen,  wenn  auch  das  Urteil  einiger  Fachmänner,  daß  eine  lediglich  auf  die
Ergebnisse  einer  Volkszählung  gestützte  Blindenstatistik  vielmehr  eine  Blindenschätzung  als
eine  wirkliche  Zählung  bedeute  ),  sicherlich  zu  weit  geht.

Anzahl  der  Blinden  nach  Ortsanwesenheit  und  Ortsgebürtigkeit.
Bgl.  hierzu  die  Tabellen  A  und  B  auf  S.  246"  bis  328°“  der  Anlagen,  sowie  die  Kartentafeln  V  und  VI.

Am  1.  Dezember  1900  wurden  im  Deutschen  Reich  in  14  607  verschiedenen  Gemeinden  s)
zusammen  34  334  Blinde  festgestellt;  von  diesen  entfielen

21614  oder  63,0  %  auf  Preußen,  997  oder  2,,  %  auf  Elsaß-Lothringen,
3444  „  10,  „  „  Bayern,  537  „  1,6  „  „,  Hessen,

2715  „  7,"  „  „  Sachsen,  457  „  1,  „  „.  Mecklenburg-Schwerin,
1302  „  3,,  „  „  Württemberg,  331  „  1,0  „  „  Sachsen-Weimar;
10038  „  2,  „  „  Baden,

die  übrigen  Bundesstaaten  hatten  weniger  als  je  300,  8  Staaten  sogar  weniger  als  je  100  Blinde.
Ordnet  man  die  Bundesstaaten  nach  der  auf  je  10  000  Einwohner  berechneten  Ziffer
ihrer  ortsanwesenden  Blinden,  so  ergibt  sich  die  nachstehende  Reihenfolge:

Schwarzburg-Rudolstadt  10,0,C  Mecklenburg-Schwern  7,8,
Waldekecece  9,Sachsen-Coburg--Gotaa  7,2,
Reuß  j.  L.  ...  ................  ...  9,,  Mecklenburg-Strells  6,6,
Sachsen-Weimier  9,  Sachssen  6,,,
Sachsen-Altenbussg  8,5,  Preußen  6,.
Schwarzburg-Sondershausen  8,3.

1)  Nach  Schmidt-Rimpler  gilt  derjenige  im  gewöhnlichen,  nichtwissenschaftlichen  Sinne  für  „blind“,
der  nur  bis  zu  einer  Entfernung  von  höchstens  1½8  m  Finger  zu  zählen  vermag;  andere  Autoren  erklären
in  ähnlicher  Weise  nicht  nur  die  Personen  für  blind,  welche  das  Sehvermögen  vollständig  eingebüßt  haben,  sondern
auch  solche,  die  noch  Lichtempfindung  aus  nächster  Nähe  haben,  sofern  ihr  Gebrechen  einer  Besserung  nicht  mehr
zugänglich  ist.  —  Bgl.  Magnus,  Die  Blindheit,  ihre  Entstehung  und  ihre  Verhütung.  Breslau  1883,  S.  8ff.

2)  Magnus  a.  a.  O.  S.  23.

8)  Die  Gesamtzahl  der  Gemeinden  im  Reich  betrug  damals  76959.