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Alle  nicht  aufgeführten  Bundesstaaten,  sowie  die  Reichslande  hatten  niedrigere  Blindenquoten
  als  der  Reichsdurchschnitt  von  61  betrug.  Näheres  über  die  Blindenhäufigkeit  in
den  Einzelstaaten  und  größeren  Verwaltungsbezirken  ist  aus  der  vorletzten  Längsspalte  der
vorstehend  abgedruckten  tabellarischen  Übersicht  zu  entnehmen;  die  letztere  enthält  zugleich
Angaben  über  die  später  zu  besprechende  Gliederung  der  Blinden  nach  Alter  und  Geschlecht.

(Vol.  die  Tabelle  auf  S.  158  und  159.)

Ein  besserer  Einblick  in  die  Unterschiede  der  örtlichen  Verbreitung  der  Blindheit  in
Deutschland  wird  gewonnen,  wenn  man  bei  der  Feststellung  der  Blindenquoten  nicht  den
oft  zufälligen  Aufenthalts=  und  Zählungsort,  sondern  den  Geburtsort  der  Blinden  berücksichtigt.
  Es  fallen  dann  die  Störungen  hinweg,  welche  durch  den  Ortswechsel  der  Blinden,
namentlich  durch  ihre  Verbringung  in  andere  als  in  ihrer  Heimatsgemeinde  gelegene  Anstalten
  oder  etwa  durch  das  Verziehen  nach  anderen  Gegenden  mit  günstigeren  Erwerbsverhältnissen
  für  die  Ermittelung  der  örtlichen  Blindenhäufigkeit  notwendig  entstehen.  y

Bei  der  Feststellung  der  Ziffern  der  ortsgebürtigen  Blinden  waren  die  außerhalb
des  Deutschen  Reichs  geborenen  373  Blinden  unberücksichtigt  zu  lassen;  auf  209  Blindenzählkarten
  fehlten  genauere  Angaben  über  den  Geburtsort.  Hinsichtlich  der  Höhe  dieser
gleichfalls  auf  je  10  000  Einwohner  berechneten  Blindenziffern  (vergl.  die  letzte  Längsspalte
der  vorstehenden  Übersicht)  folgen  sich  die  einzelnen  Bundesstaaten  in  nachstehender,  von  der
früheren  etwas  abweichenden  Reihenfolge:

Walde  II#I,/Mecklenburg-Schwerin  75,
Schwarzburg-Rudolstdtt  10,,  Mecklenburg-Strellzszs  75,
Schwarzburg-Sondershausen  94,  Sachsen-Coburg--Gotoa  77,
Sachsen-Weimierer  8,8,  Reuß  SS  7,8,
Sachsen-Altenburg  .............  ....  8,  Preußen  6,2.
Reuß  j.  L........................  8,6,

In  Württemberg  entsprach  die  Ziffer  der  ortsgebürtigen  Blinden  der  des  Reiches  (6,0),
im  Königreich  Sachsen  betrug  sie  5%,  in  Bayern  55,  in  Elsaß-Lothringen  5,6.  Alle  anderen
Bundesstaaten  hatten  gleichfalls  geringere  Blindenziffern  als  das  Reich,  besonders  niedrig
waren  sie  in  Oldenburg  (3,,),  Bremen  (2/)  und  Hamburg  (290.

Unter  den  größeren  Verwaltungsbezirken  (Regierungsbezirken,  Kreishauptmannschaften
  usw.)  hatten  die  nachstehenden  höhere  Ziffern  der  ortsgebürtigen  Blinden  als  der
Reichsdurchschnitt  von  6,0  auf  je  10  000  Einwohner  beträgt:

Preußen  (6,2).  Reg.-Bez.  Gumbinnen  12,  (besonders  hohe,  den  Durchschnitt  für  den  Bezirk
überragende  Ziffern  hatten  hier  die  Kreise  Ragnit  17,,,  Niederung  15,0,  Goldap  14,1,  Darkehmen  14,0,
Tilsit  Land  13,,,  Angerburg  12,,,  Gumbinnen  12,,,  Insterburg  und  Johannisburg  je  12,8,  Pillkallen  12,),

Reg.-Bez.  Erfurt  9,0  (Kreise  Heiligenstadt  14,,  Mühlhausen  Land  13,,,  Weißensee  11/6,
Worbis  11,1,  Grasschaft  Hohenstein  9,,,  Schleusingen  9,,,  Langensalza  9,,),

Reg.-Bez.  Königsberg  8,  (Kreise  Labiau  13,1,  Friedland  12,,,  Gerdauen  118,  Memel  11,,
Wehlau  11,,  Rastenburg,  Fischhausen,  Neidenburg,  Pr.  Eylau,  Rössel,  Mohrungen  und  Osterode  je  zwischen
10,°  und  11,0,  Braunsberg  9),,,  Ortelsburg  988),

Reg.-Bez.  Stralsund  8,,  (Kreise  Grimmen  13,0,  Franzburg  10)/0),

Reg.-Bez.  Marienwerder  8,,  (Kreise  Stuhm  14,0,  Rosenberg  12,,,  Graudenz  Land  12,,,  Kulm
und  Löbau  je  10,,,  Marienwerder  und  Schwetz  je  99,  Briesen  9,0),

Reg.-Bez.  Danzig  8,  (Kreise  Karthaus  11,0,  Berent  11,,  Elbing  Land  10,,  Putzig  9,
Marienburg  900,  Pr.  Stargard  8,6),

1)  Noch  wertvoller  wäre  es  für  die  Fesistellung  der  Blindenverbreitung  in  den  verschiedenen  Reichsgebieten,
  wenn  außer  den  Aufenthalts-  und  den  Geburtsorten  der  Blinden  auch  die  Orte,  an  welchen  die
Blindheit  entstanden  oder  erworben  ist,  bekannt  wären,  jedoch  gibt  das  vorliegende  Erhebungsmaterial
hierüber  keinen  Aufschluß.