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striche),  nämlich  die  Hansestädte,  Oldenburg  und  Braunschweig,  beide  Fürstentümer  Lippe,
ganz  Westfalen,  alle  hannoverschen  Regierungsbezirke  außer  Hildesheim  und  Aurich,  ferner
3  der  5  rheinpreußischen  Bezirke,  den  Reg.-Bez.  Wiesbaden  und  einen  großen  Teil  von  Süddeutschland
  in  sich  begreift.  Die  geringe  Blindenhäufigkeit  unter  der  ortsgebürtigen  Bevölkerung
Berlins  (2,9)  und  seiner  dem  Reg.-Bez.  Potsdam  angehörenden  Nachbarstädte  (durchschnittlich
etwa  0,1)  beruht  sicher  zum  Teil  darauf,  daß  in  diesen  durch  Zuzug  von  außerhalb  in
starkem  Anwachsen  begriffenen  Gemeinden  überhaupt  verhältnismäßig  wenige  ortsgebürtige
Angehörige  der  höheren,  der  Erblindung  besonders  ausgesetzten  Altersklassen  sich  vorfinden.
Ahnliche  Verhältnisse  mögen  für  Hamburg  und  Bremen  (sowie  für  zahlreiche  andere  Großstädte
  und  Industrieorte)  maßgebend  sein.  Die  niedrigen  Blindenziffern  in  den  übrigen
oben  erwähnten  Reichsgebieten  erklären  sich  vielleicht  aus  folgendem:

Sehr  viele,  wenn  nicht  die  meisten  der  von  Blindheit  relativ  wenig  heimgesuchten
Staaten  und  Landesteile  gehören  denjenigen  Gegenden  Deutschlands  an,  in  welchen  sich
der  urgermanische  Rassetypus  (der  blonden  Haare  und  blauen  Augen)  am  reinsten  erhalten
hat.  Auf  der  anderen  Seite  zeichnen  sich  die  Gebiete  des  Reichs,  welche  eine  zahlreiche
rein  slavische  Bevölkerung  besitzen,  oder  in  denen  die  im  übrigen  deutschen  Bewohner
starke  Beimengungen  slavischen  oder  keltischen  Blutes  zeigen,  fast  durchweg  durch  höhere,
zum  Teil  durch  sehr  hohe  Blindenziffern  aus.  Bereits  früher  ist  von  sehr  beachtenswerter
  Seite  auf  einen  Zusammenhang  der  Volksrasse  mit  der  Blindenhäufigkeit  hingewiesen
und  die  Vermutung  ausgesprochen  worden,  daß  die  blauen  Augen  der  rein  deutschen  Bevölkerung
  der  Erblindung  von  vornherein  in  weit  geringerem  Grade  ausgesetzt  sind,  als
die  dunklen  oder  grauen  Augen  der  übrigen  im  Reiche  vertretenen  reinen  oder  gemischten
Volksrassen.  ))  In  der  Tat  scheint  es  festzustehen,  daß  einzelne  zur  Erblindung  häufig  Anlaß
  gebende  Augenkrankheiten,  wie  das  Glaukom,  vorzugsweise  dunkeläugige  Personen  befallen.
  Die  Ergebnisse  der  Blindenzählung  vom  Jahre  1900  stehen  mit  dieser  Annahme
einer  relativen  Erblindungsimmunität  der  rein  germanischen  Rasse  nicht  in  Widerspruch.

Jedenfalls  sind  in  der  Frage  der  örtlichen  Blindenhäufigkeit  neben  Eigentümlichkeiten  der
Abstammung  noch  solche  des  Altersaufbaues  sowie  pathologische  und  namentlich  soziale  Einflüsse
  von  Bedeutung.  So  läßt  die  starke  Verbreitung  des  Gebrechens  im  östlichen  Deutschland,
  in  zahlreichen  Gegenden  des  deutschen  Mittelgebirges  und  seiner  mehr  oder  minder
unfruchtbaren  Hochebenen  sowie  in  den  bayerischen  Alpen  darauf  schließen,  daß  die  Entstehung
  der  Blindheit  durch  eine  relativ  ungünstige  wirtschaftliche  Lage  der  Bevölkerung
wesentlich  gefördert  wird.

Bei  vielen  Reichsgebieten  läßt  sich  die  größere  Gefährdung  der  Gebirgsbewohner  und
der  Bevölkerung  von  slavischer  oder  keltischer  Abstammung  an  der  Hand  des  vorliegenden
Materials  deutlich  verfolgen.  Näheres  hierüber  ist  aus  der  Betrachtung  der  im  Vorstehenden
  gegebenen  Blindenziffern,  namentlich  der  Verhältniszahlen  der  einzelnen  Kreise  rc.
und  aus  deren  Vergleich  mit  den  Ziffern  der  betreffenden  größeren  Verwaltungsbezirke  leicht
zu  ersehen.  Um  hier  nur  einige  Beispiele  anzuführen,  so  erscheinen,  ganz  abgesehen  von
den  von  einer  zahlreichen  slavischen  Bevölkerung  bewohnten  östlichen  Grenzbezirken,  die  mit
wendischen  Elementen  stark  durchsetzten  Einwohner  einiger  Kreise  der  von  Blindheit  sonst
wenig  heimgesuchten  Regierungsbezirke  Potsdam  und  Lüneburg,  sowie  die  wallonische  Bevölkerung
  der  beiden  Kreise  Malmedy  und  Montjoie  des  Reg.-Bez.  Aachen  häufig  von  Erblindung
  betroffen.  Im  Vergleich  mit  den  übrigen  Teilen  der  betr.  Verwaltungsbezirke

1)  v.  Mayr,  Die  Verbreitung  der  Blindheit  2c.  in  Bayern;  35.  Heft  der  Beiträge  zur  Statistik

des  Königreichs  Bayern,  S.  77.  —  Vergl.  auch  Magnus  a.  a.  O.  S.  59  ff.
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