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zeigen  ferner  sehr  hohe  Blindenziffern  neben  den  thüringischen  Bundesstaaten  einige  auf  dem
Thüringer  Walde,  dem  Eichsfelde  und  im  Harz  gelegene  Kreise  der  Regierungsbezirke  Merseburg,
  Erfurt  und  Hildesheim,  sowie  zahlreiche  den  Regierungsbezirken  Trier  und  Coblenz
angehörende  Gegenden  der  Eifel  und  des  Hunsrückens,  weiter  die  im  Alpengebiete  oder  in
dessen  unmittelbarer  Nähe  gelegenen  oberbayerischen  Bezirksämter  Berchtesgaden,  Miesbach,
Traunstein,  Mühldorf,  Wasserburg  und  Rosenheim,  deren  Bewohner  größtenteils  den  grauäugigen
  und  dunkelhaarigen  Stammtypus  zeigen.!)  Hier  wie  in  den  Eifelkreisen  Malmedy
und  Montjoie  scheinen  also  mehrere  die  Blindenhäufigkeit  anscheinend  besonders  begünstigende
Umstände,  nämlich  die  nicht  rein  germanische  Abstammung  und  die  Gebirgslage  gemeinsam
zur  Geltung  zu  kommen.  Daß  aber  diese  beiden  Umstände  für  die  Entstehung  und  Verbreitung
des  Gebrechens  allein  nicht  maßgebend  sein  können,  geht  weiter  daraus  hervor,  daß  sich
neben  den  durchgängig  stark  belasteten  Gebirgsgegenden  des  Reichs  auch  auf  dem  ebenen
Lande  eine  ganze  Anzahl  vereinzelter  oder  unter  sich  zusammenhängender  Bezirke  mit  besonders
  hohen  Blindenziffern  nachweisen  läßt.  Hierzu  gehören  beispielsweise  zahlreiche
Bezirksämter  Niederbayerns  sowie  auffallenderweise  so  gut  wie  alle  Marschgegenden  Niedersachsens
  von  Ostfriesland  und  Oldenburg  an  bis  nach  dem  Norden  der  Provinz  Schleswig-Holstein.)
  Die  Bewohner  dieses,  ebenso  wie  die  bayerische  Tiefebene  mit  zu  den  fruchtbarsten
  Gegenden  Deutschlands  zählenden  Flachlandes  sind  ganz  vorwiegend  rein  deutscher
Abstammung  und  befinden  sich  in  nichts  weniger  als  dürftigen  Verhältnissen.  Zwar  mag
ihre  Lebenshaltung  namentlich  in  den  vom  Verkehr  abgeschlosseneren  Landstrichen  strengen
hygienischen  Anforderungen  nicht  immer  entsprechen  und  dadurch  die  Blindenhäufigkeit  ungünstig
  beeinflussen,  doch  würde  dies  dann  ebensogut  für  die  Bevölkerung  der  benachbarten
durch  niedrige  Blindenziffern  ausgezeichneten  Geestkreise  und  für  die  Landbewohner  überhaupt
  zutreffen,  welche  so  ziemlich  in  ganz  Deutschland  unter  minder  günstigen  gesundheitlichen
  Verhältnissen  besonders  in  bezug  auf  die  Wohnungen  zu  leiden  haben.  —

Stellt  man  an  der  Hand  der  beiden  letzten  Längsspalten  der  tabellarischen  Übersicht
auf  S.  158—159  die  Ziffern  der  ortsgebürtigen  mit  denjenigen  der  ortsanwesenden  Blinden
in  Vergleich,  so  ergibt  sich,  daß  in  25  der  56  besonders  angegebenen  Verwaltungsbezirke
der  4  Königreiche  und  der  Reichslande  und  in  11  der  einzeln  aufgeführten  Staaten  am  Tage
der  Volkszählung  mehr  Blinde  anwesend  waren,  als  dort  geboren  sind;  Württemberg  und
Hessen  zählten  im  Verhältnis  zu  ihrer  Bevölkerung  ebensoviele  ortsanwesende  wie  ortsgebürtige
  Blinde,  in  allen  anderen  Bundesstaaten  und  Landesteilen  überwogen  die  Ziffern
der  ortsgebürtigen  Blinden.  Im  ganzen  ist  der  in  dem  Höhenunterschied  der  beiden  Zahlenreihen
  zum  Ausdruck  kommende  Ortswechsel  bei  den  Blinden  viel  weniger  häufig  in  Erscheinung
  getreten,  als  bei  den  Taubstummen.  Es  erscheint  dies  in  der  Natur  des  Gebrechens
der  Blindheit  begründet,  welches  die  von  ihm  Befallenen  zur  größeren  Seßhaftigkeit  zwingt,
als  dies  bei  den  Taubstummen  der  Fall  ist.  Auf  einen  selteneren  Ortswechsel  der  ersteren
weist  übrigens  schon  der  Umstand  hin,  daß  sich  die  ortsgebürtigen  Blinden  des  Inlandes
auf  19  413  Gemeinden,  die  ortsanwesenden  Blinden  auf  14  607,  also  auf  4  806  Gemeinden
weniger  verteilten,  während  diese  Differenz  bei  den  Taubstummen  6  827  betrug.

Abnahme  der  Blindheit.  Vergleicht  man  die  Blindenhäufigkeit  in  dem  Volkszählungsjahre
  1900  mit  der  bei  früheren  Erhebungen  festgestellten,  so  zeigt  es  sich,  daß  sie
im  Deutschen  Reich  neuerdings  erheblich  und  zwar  relativ  stärker  als  die  Taubstummheit
abgenommen  hat;  bei  der  letzteren  stellten  sich  die  betreffenden  für  die  Jahre  1900  und  1871

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1)  Nach  v.  Mayr  a.  a.  O.  S.  25  soll  an  den  hohen  Blindenquoten  dieser  Gebirgsgegenden  auch
die  dort  nachgewiesene  starke  Vertretung  der  hohen  Altersklassen  einigen  Anteil  haben.
2)  Die  Blindenziffern  der  betreffenden  Kreise  2c.  finden  sich  weiter  oben  angeführt.