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auf  je  10000  Lebende  errechneten  Durchschnittsziffern  wie  8,6  zu  9,7,  bei  der  Blindheit
wie  61  zu  8,6.  Dieses  Verhältnis  erklärt  sich  unschwer  daraus,  daß  die  Blindheit  zumeist
erst  im  späteren  Leben  durch  allgemeine  oder  Augenkrankheiten  oder  durch  Unfall  erworben
wird  und  daher  leichter  als  die  Taubstummheit  vermieden  und  bekämpft  werden  kann.

Wie  aus  der  nachstehenden  Übersicht  erhellt,  waren  alle  Bundesstaaten,  bei  denen  der
Vergleich  mit  früheren  Jahren  möglich  ist,  an  der  Verminderung  der  Blindenziffern  beteiligt
mit  alleiniger  Ausnahme  von  Baden,  welches  eine  unbedeutende  prozentuale  Zunahme
aufwies.

Auf  je  10  000  Einwohner  kamen  ortsanwesende  Blinde:

im  Jahre  im  Jahre
1900  )  1871)  1900  /1871y

Deutsches  Reich.....  ...  .  .  .  66  Sachsen-Coburg-Gotha  7“  9,
Preußßßßen  6,“  t“ê",  fiAnhalt  42  7,1
Bahern  ...................  58t  Schwarzburg-Sondershausen  8,"  10,
Sachen  6,  8,0  Schwarzburg-Rudolstadnt  108
Württemberg  60%%7%  (1861)  Waldegagagaa  9  15
Baden  5½  5,  1  Reuß  ä.  22.—  5%  11
Hessen  4,8  7,/,  (1867)  Reuß  j.  L.  ......  .........  ..  ...  9,  10,,
Mecklenburg-Schwerin.  7,6  Schaumburg-Lippe  ..............  3.  .
Sachsen-Weimar............  9,1l2,2  iLippe.........................  4,s  8,0
Mecklenburg-Strelit  6,#  .  Lübeck........................  5,912,s
Okdcnbutg«..«.....»..  8%  6,,  (1875)  rezennnn  4  5,6
Braunschweiig  5,5  8,1  Hamburegeg  3,  .
Sachsen-Meiningen  4%  100%  (1875))  Elsaß-Lothringen  5,6  8,0
Sachsen-Altenburg  ..........  8s10,

In  den  18,  den  weitaus  größten  Teil  des  Reichsgebietes  ausmachenden  Bundesstaaten,
aus  welchen  Angaben  für  die  beiden  Volkszählungsjahre  1871  und  1900  vorliegen,  war
die  Gesamtzahl  der  Blinden  von  32  849  auf  31  429  gesunken;  ein  Ansteigen  der  absoluten
Blindenzahl  zeigten  außer  Baden  noch  das  Königreich  Sachsen  und  5  kleinere  Bundesstaaten.
In  Preußen  allein  wurden  bei  den  Erhebungen  von  1871,  1880  und  1900:  22  978  bezw.
22  677  und  21  614,  also  jedesmal  erheblich  weniger  Blinde  ermittelt.  ·

Die  Bliuden  in  Stadt  und  Land.
Bgl.  hierzu  die  Tabellen  A,  B  und  B“  auf  S.  246“  bis  330°  der  Anlagen.

Schon  bei  der  Auszählung  der  Erhebung  karten  ist  die  auffallend  geringe  Zahl  der
ortsanwesenden  und  der  ortsgebürtigen  Blinden  in  den  meisten  Stadtgemeinden  des  Reichs
zu  Tage  getreten;  die  absoluten  Zahlen  der  Tabellen  A  und  B  lassen  dies  leicht  erkennen,
indem  die  dort  besonders  (mit?)  bezeichneten  Stadtkreise  und  selbständigen  Städte  fast  durchweg
  niedrige  Blindenzahlen  haben.  Trifft  man  gelegentlich  Stadtgemeinden  mit  besonders
vielen  ortsanwesenden  Blinden,  so  kann  man  sich  in  der  Regel  darauf  verlassen,  daß  sich
dort  eine  Blindenanstalt  mit  zahlreichen  auswärtigen  Zöglingen  vorfindet.

An  dieser  geringen  Blindenhäufigkeit  erscheinen  alle  Arten  von  städtischen  Gemeinwesen,
  die  Klein=  und  Mittelstädte  so  gut  wie  die  Großstädte  und  die  Industrieorte  be-1)

  Bgl.  v.  Mayr  a.  a.  O.  S.  3811  f.  —  In  denjenigen  Fällen,  in  welchen  die  Erhebungen  nicht
1871  stattfanden,  ist  das  Erhebungsjahr  in  Klammern  beigefügt.

2)  Ohne  Mecklenburg-Schwerin,  Mecklenburg-Strelitz,  Schaumburg-Lippe  und  Hamburg.

8)  Ohne  Lauenburg.