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Alter.  Die  Erhebungen  von  1900  haben  die  bereits  früher  gemachte  Wahrnehmung
bestätigt,  daß  die  Blindenhäufigkeit  mit  dem  steigenden  Lebensalter  sehr  erheblich  zunimmt.
Wie  aus  der  tabellarischen  Zusammenstellung  auf  S.  158—159  und  deutlicher  noch  aus  der
nachstehenden  Übersicht  hervorgeht,  war  dieses  Anwachsen  bis  ungefähr  zum  80.  Lebensjahre
durchschnittlich  ein  beständiges  und  regelmäßiges;  auch  trat  es  in  dieser  Weise  bei  beiden
Geschlechtern  zutage.

Von  je  100  Blinden  im  Reiche  waren  alt:

über  über  über  mehr
60  bis  7070  bis  80  80  bis  90  als  90
Jahre  Jahre  Jahre  Jahre

wenigerber  über!  über  über  über  iber  über
als  5  5bis  10  H110  bis  15815  bis  20|20  bis  300  bis  404  bis  500  bis  60

Jahre  Jahre  Jahre  Jahre  Jahre  Jahre  Jahre  Jahre

1,  2,0  3,  4,0  8,5  9.1.  11,1  14,6

17,  17,  8,5  0,

—  —  -
N—...N1  —-4,8

  7,.

Während  also  diese  Blindenziffer  bis  zum  50.  Lebensjahre  in  ziemlich  mäßigen  Grenzen
zunahm,  zeigte  sie  in  den  nächsten  10jährigen  Altersstufen  bis  zum  80.  Lebensjahre  einen
wesentlich  beschleunigten  Anstieg;  nahezu  60  Prozent  aller  gezählten  Blinden  entfielen  auf
die  Altersklassen  vom  50.  Lebensjahre  an,  mehr  als  44  Prozent  der  Blinden  waren  älter
als  60  Jahre.  Zwar  erscheint  für  diese  höheren  Altersklassen  eine  gewisse  Einschränkung
der  Ziffern  durch  den  Umstand  geboten,  daß  etwa  vom  50.  Lebensjahre  an  die  Fälle  von
Erblindung  durch  Altersstar,  welche  großenteils  operativ  geheilt  zu  werden  pflegen,  besonders
häusig  sind.  Aber  selbst  wenn  man  diese  heilbaren  Fälle  in  Abrechnung  bringen  könnte,
so  erscheint  das  Zusammendrängen  der  Blinden  auf  das  höhere  und  höchste  Lebensalter,
wie  es  für  alle  Bundesstaaten  nachweisbar  ist,  doch  sehr  auffallend,  umsomehr,  als  in
diesen  Altersklassen  der  Altersaufbau  der  Gesamtbevölkerung  durchweg  vergleichsweise  niedrige
Ziffern  an  Lebenden  aufweist.

Die  sehr  geringe  Besetzung  der  Altersklasse  bis  zu  5  Jahren  zeigt,  daß  die  Blindgeborenen
  nur  einen  mäßigen  Bruchteil  aller  Blinden  ausmachen  können;  zu  berücksichtigen
bleibt  dabei  immerhin,  daß  die  Feststellung  des  Gebrechens  in  der  frühesten  Kindheit  selbst
für  den  Fachmann  oft  schwierig  ist;  die  Ergebnisse  der  Volkszählung  können  daher  für  diese
Altersstufe  nur  als  annähernd  richtig  gelten.

Wichtiger  noch  als  die  Kenntnis  der  Verteilung  der  vorhandenen  Blinden  nach  ihrem
Alter  wäre  die  genaue  Feststellung  des  Lebensalters  und  Lebensjahres,  in  welchem  die  Erblindung
  eingetreten  ist;  indessen  läßt  sich  diefe  Frage  aus  dem  vorliegenden  Volkszählungsmaterial
  nicht  beantworten.  (Über  die  Erblindungsgefahr  in  den  einzelnen
Lebensperioden  vgl.  v.  Mayr  und  Magnus,  a.  a.  O.  S.  14  bezw.  S.  234.)

Staatsangehörigkeit  und  Muttersprache  der  Blinden.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  B  auf  S.  298“  bis  328“  der  Anlagen.

Staatsangehörigkeit.  Von  den  34  334  ortsanwesenden  Blinden  waren  34  136
Reichsangehörige  und  nur  198  oder  0,6  (von  der  Gesamtbevölkerung  1,4)  Prozent  Reichsausländer.
  In  11  Bundesstaaten  sowie  in  den  preußischen  Landesteilen  Ostpreußen,  Pommern
und  Hohenzollern  waren  zur  Zeit  der  Volkszählung  ausländische  Blinde  überhaupt  nicht
anwesend.  Vergleichsweise  viele  solcher  Blinden  zählten  Bayern,  Sachsen  und  Elsaß-Lothringen,
  ferner  die  Hansestädte  Bremen  und  Hamburg  und  einige  thüringische  Reichs-