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Zeitliche  Entstehung  der  Blindheit.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  D  auf  S.  356“  bis  357*  der  Anlagen.

Die  Fragestellung  der  Blindenzählkarten,  welche  sich  auf  den  Beginn  des  Gebrechens
bezieht,  lautet:  „Blind  auf  beiden  Augen:  seit  frühester  Jugend?  oder  später  entstanden?“
Die  bei  derartigen  Erhebungen  bisher  üblichen  Bezeichnungen  „angeboren“  oder  „erworben“
waren  bei  Feststellung  des  Wortlautes  der  Zählblätter  für  die  Volkszählung  von  1900
nicht  angewendet  worden,  weil  angenommen  wurde,  daß  eine  genaue  Feststellung,  ob  das
Gebrechen  der  Blindheit  bei  der  Geburt  schon  vorhanden  war  oder  ob  es  erst  einige  Zeit
nachher  bemerkbar  geworden  ist,  sich  nicht  immer  ermöglichen  läßt.  Nach  den  zu  den  Zählkarten
  gegebenen  Erläuterungen  war  unter  „frühester  Jugend“  die  erste  Kindheit,  insbesondere
die  Zeit  bis  zum  vollendeten  2.  Lebensjahre  zu  verstehen.

Unter  den  vorliegenden  34  334  Blindenzählkarten  entbehrten  im  ganzen  1324  der  Angaben
über  die  zeitliche  Entstehung  des  Gebrechens.  Besonders  lückenhaft  waren  in  dieser  Hinsicht  die
Zählkarten  aus  den  preußischen  Landesteilen  (ausgenommen  diejenigen  aus  Berlin  und  etwa
noch  aus  Hannover,  Schleswig-Holstein  und  Pommern),  von  denen  allein  1263  bezügliche
Mitteilungen  nicht  enthielten.  Weit  vollständiger  erwiesen  sich  die  nicht  preußischen  Zählkarten,
indem  von  diesen  nur  insgesamt  71  ohne  Angaben  über  den  Beginn  der  Blindheit  waren.

Aus  der  Betrachtung  der  nachstehenden  tabellarischen  Übersicht  ergibt  sich  zunächst,
daß  im  Durchschnitt  bei  drei  Viertel  der  gezählten  Blinden  das  Gebrechen  „später“  entstanden
  war  und  nur  etwa  ein  Viertel  aller  Blinden  an  angeborener  oder  in  frühester
Jugend  erworbener  Blindheit  gelitten  hat.))

.  .  »
Blind  u  jinelch  ginen  Blind  ne  füluter  duchken
Staaten  sest  Später  gabe  über  welche  An-  Staaten  Ett  Später  gabe  über  welche  Anblind
  des  Be.  gaben  vorliegen,  1  blind  d#8Be.  gaben  vorliegen.
bezw.  frühe.  ewor.  ginns  war  das  Gebrechen  bezw.  frühe-  gewor.  ginns  war  das  Gebrechen
F  seasden  der  sakne  wäer  Landesteile  r  s  den,  der  tuhager  wäter
Landestei  gend  Blind.]  Jugend  gend  Blind  Jugend
heit,  entstanden  heit  entstanden
Ostpreußgeen  450  1269  1644  *  Mecklenb.-Streli10  60  —  14885,
Westpreußen  2144.08  211420  79,  Oldenbung  3.1/1112  —21,
Stadtkreis  Berlin261½½  2  74  Braunschweig  .....  58  185  1123,  76
Brandenbunrg.43413451202  75.6.achsen-Meiningen5  97  —  20,  79/
Pommern  ..  .  .  .  .  312  7945228,  718  (Sachsen-Altenburg  33  129  —204  79,,
Posen  2949766  7523  17Sachsen-Coburg-  .
Schleseien  6962153  168  24.  75,,Gothaa  26  140  —  15,;  84,
Sachsen  468  128006626  73,2  Anhalt  ..  ..  ..  ...  37  103  —26,  73.
Schleswig-Holstein1918644  Schwarzburg-Son-  1T
Hannovbbeer  392  10344%  2  72,  dershausen  15  52  —I  22,
Westfalen  365  1019764  26,  73,  Schwarzburg-Hessen-Nassau
  .  .  ...  273  728  86  27,  72,  Rudolstadt  17  82  —i.  17,:82,
Rheinproviz  7642363  1591  244  75,Waldecck  14  42  1  25%75,
Hohenzollern.  ..  .  .  .  11  30  1  26,6  73,2  Reuß  ä.  ..  .  ...  10  27  —  27,0  73,
Preußße  5  125  15  236  12587  255  74,,Reuß  ji.  •  39  94  —  29,  T0,
Bayern  825  2  565.  54  244  75,,Schaumburg-Lippre4  115%  75%
Sachsen  855|1853  7  31%  68,  Lippme  12  49  i19,  80,
Warttemberg  404  892  6  31,  68,Lübeck.4  7  50  —  12%  87,
Baden  207  796  —  20  79,.  Bremen  18  82—18  82%
Hessen  .....  .  .  .  ...  155  382  —.  28“"  71,m  Oamburg  60  208  —  19,  80)½
Mecklenb.  Schweriniido  357  —  21,  78,  Elsaß-Lothringen.  296  701  —  292  70,
Sachsen-Weimar.  14  257  —  22,  77%  Deutsches  Reich  8447  2  563  1  324  2505  74,

1)  Bei  den  Taubstummen  hatte  umgekehrt  die  frühzeitige  Entstehung  des  Gebrechens  weitaus  überwogen.
  Bgl.  Med.-statist.  Mitteil.  a.  d.  Kais.  Gesundheitsamt  IX.  Bd.  1.  Heft,  S.  21.