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Unter  den  süd-  und  südwestdeutschen  Reichsgebieten  zählten  Bayern  und  Baden  relativ
viele  Fälle  von  später  erworbener  Blindheit,  während  in  dem  hinsichtlich  Bodenbeschaffenheit,
Zusammensetzung  der  Bevölkerung  und  gesundheitlichen  Einrichtungen  ziemlich  mit  ihnen
übereinstimmenden  Württemberg,  Hessen  und  Elsaß-Lothringen  die  frühzeitig  entstandene
Blindheit  verhältnismäßig  mehr  vertreten  war.  Auch  aus  den  Ziffern  der  übrigen  Bundesstaaten
  und  preußischen  Landesteile  läßt  sich  auf  eine  etwaige  Einwirkung  örtlicher  Verhältnisse
  auf  die  zeitliche  Entstehung  der  Blindheit  mit  Sicherheit  nicht  schließen.  Auffallend
könnte  nur  erscheinen,  daß  in  einzelnen  preußischen  Landesteilen  mit  einem  sehr  großen
Prozentsatz  slavischer  Bevölkerung  wie  in  Westpreußen  und  Posen  die  später  entstandene
Blindheit  vergleichsweise  häufig  ist,  während  die  Nachbarprovinzen  Ostpreußen  und  Pommern
ein  umgekehrtes  Verhalten  zeigen.  Man  wird  nicht  fehlgehen,  wenn  man  das  Vorwalten
der  später  erworbenen  Blinbheit  in  den  erstgenannten  Landesteilen  zum  guten  Teil  mit  allgemeinen
  sanitären  und  wirtschaftlichen  Mißständen  in  Zusammenhang  bringt.!1)  Ohne
Zweifel  haben  auch  die  in  diesen  Gegenden  seit  einer  Reihe  von  Jahren  vorgekommenen
Massenerkrankungen  an  Granulose  wesentlich  zur  Erhöhung  der  betreffenden  Ziffern  beigetragen;
  in  anderen  gleichfalls  von  kontagiösen  Bindehauterkrankungen  stark  heimgesuchten
Landesteilen  und  Reichsgebieten  ist  übrigens  ein  derartiger  Einfluß,  wenigstens  aus  dem
Volkszählungsmaterial,  nicht  erkennbar.  Überhaupt  ist  das  letztere  nicht  geeignet,  den  Ursachen,
  welche  in  Deutschland  für  die  Entstehung  der  Blindheit  maßgebend  sind,  im  einzelnen
nachzugehen.  Es  liegen  hierüber  indessen  aus  früheren  Jahren  andere  auf  eingehenderen
fachmännischen  Erhebungen  beruhende  Untersuchungen  vor,  welche  die  Bedeutung  der  zur
Erblindung  führenden  Ursachen  hinreichend  genau  erkennen  lassen.  Nach  Magnus
(a.  a.  O.  S.  87  ff.)  war  als  Hauptursache  der  in  frühester  Jugend  erworbenen  Blindheit
die  Blennorrhoea  neonatorum  anzusehen,  welcher  damals  —  die  Erhebungen  hatten  anfangs
  der  1880er  Jahre  stattgefunden  —  etwa  11  bis  14  Prozent  der  Fälle  von  vollständiger
  und  wahrscheinlich  noch  weit  mehr  von  einseitiger  oder  teilweiser  Erblindung  zur
Last  fielen;  9  bis  10  Prozent  aller  doppelseitigen  Erblindungen  waren  durch  die  ansteckenden
Konjunktinalerkrankungen  der  Erwachsenen  (Trachom,  Granulose)  bewirkt.  Diese  Ziffern
haben  zweifellos  inzwischen  eine  Einschränkung  erfahren?),  während  die  Verletzungen  des  Augapfels,
  welche  vordem  10  bis  11  Prozent  der  Erblindungsursachen  ausmachten,  in  der  Neuzeit
  vermutlich  häufiger  als  früher  vorkommen.  Erkrankungen  der  Hornhaut  und  solche
des  Uvealtraktus  (Iritis,  Irido-Chorioiditis,  Cyclitis)  sowie  Glaukom  hatten  je  zwischen
8  und  9  Prozent  aller  Erblindungen  veranlaßt,  nicht  ganz  so  viel  die  idiopathische  sowie
die  im  Gefolge  von  Meningitis  auftretende  Atrophie  des  Sehnerven.  Die  Pocken  waren
in  etwas  mehr  als  2  Prozent,  Typhus,  Scharlach  und  Masern  nur  in  je  zwischen  0,  bis
1  Prozent  die  Erblindungsursache.

Angeborene  d.  h.  schon  während  des  intrauterinen  Lebens  entstandene  Formen  der
Blindheit  wurden  bei  3,  nach  einer  anderen  Aufstellung  bei  58  Prozent  der  untersuchten
Personen  festgestellt.  v.  Mayr  (a.  a.  O.  S.  13)  berechnete  den  Prozentsatz  der  Blindgeborenen
  etwas  höher,  nämlich  auf  6,  bis  11,7.  Bei  der  Volkszählung  von  1880  waren
in  Preußen  unter  22  677  Blinden  1704  oder  7,5%  blindgeboren,  doch  fehlten  damals  auf
nicht  weniger  als  7129  Zählkarten  Angaben  über  den  Beginn  des  Gebrechens.  Für  die

1)  Die  slavischen  Volksstämme  (und  die  Juden)  sollen  nach  Bonvetsch  und  Schmidt--Rimpler  eine
ganz  besondere  Disposition  für  das  Glaukom  besitzen  (zitiert  nach  Magnus  a.  a.  O.,  S.  56  u.  57);  vgl.
auch  oben  S.  163.

2)  Nach  Paly  „Die  Blinden  in  der  Schweiz“,  S.  42  waren  dort  im  Jahre  1896  nur  7,  Prozent
der  Erblindungen  auf  die  Blennorrhoe  der  Neugeborenen  zurückzuführen.