—  172  —

Schweiz  hat  Paly  (a.  a.  O.  S.  35)  6,  Prozent  angeborene  Erblindungen  berechnet.  Das
Zahlenverhältnis  der  wirklich  angeborenen  zu  der  später  entstandenen  Blindheit  steht  also
ganz  genau  nicht  fest,  auf  jeden  Fall  ist  aber  der  Prozentsatz  der  ersteren  unvergleichlich
niedriger  als  die  entsprechende  Ziffer  der  Taubstummen.

Die  Blinden  nach  dem  Religionsbekenntnis.
Vgl.  hierzu  die  Tabelle  D  auf  S.  356°"  bis  357“  der  Anlagen.
Unter  den  34  314  mit  bestimmter  Angabe  der  Konfession  verzeichneten  Blinden  waren
22  096  oder  64/  Prozent  evangelische  Christen  (Unierte,  Lutheraner,  Reformierte,  andere

Protestanten),  11  699  oder  34,  Prozent  waren  Katholiken,  30  oder  O,09  Prozent  gehörten
einem  anderen  christlichen  Bekenntnisse  an  und  489  oder  1,1  Prozent  waren  Juden.

Auf  je  10  000  Konfessionsgenossen  kamen  bei  den

evangelischen  Christen  6,
katholischen  „  5,3
Juden.  36  Blinde.

Die  Tatsache  der  durchschnittlich  etwas  stärkeren  Belastung  der  evangelischen  gegenüber
der  katholischen  Bevölkerung  steht  nicht  ganz  im  Einklang  mit  den  bei  früheren  Erhebungen
allerdings  aus  einem  kleineren  Material  gewonnenen  Ergebnissen.  So  berechnet  v.  Mayr
(a.  a.  O.  S.  11)  für  Bayern  1871  die  entsprechenden  Ziffern  auf  7,  für  die  Protestanten,
auf  8,  für  die  Katholiken  und  auf  13,/6  für  die  Juden;  in  Preußen  befanden  sich  im
Jahre  1880  unter  den  Evangelischen  8,2,  unter  den  Katholiken  8,4,  unter  den  Juden  11,0  %00
Blinde.!)  Wie  die  nachstehende  Ubersicht  zeigt,  zählten  übrigens  im  Jahre  1900  acht
Bundesstaaten,  darunter  Bayern,  Baden  und  Oldenburg,  sowie  Elsaß-Lothringen  im  Gegensatz
zu  dem  Reichsdurchschnitt  v##erhältnismäßig  mehr  Blinde  unter  ihrer  katholischen  als  unter
ihrer  evangelischen  Bevölkerung.  In  3  zumeist  kleineren  Bundesstaaten  lebten  überhaupt
keine  katholischen,  in  7  Staaten  keine  jüdischen  Blinden;  eine  Anzahl  anderer  Reichsgebiete,
welche  in  der  betreffenden  Längsspalte  der  Übersicht  sehr  hohe  Verhältniszahlen  zeigen,
hatten  nur  je  einen  oder  wenig  mehr  als  einen  blinden  Israeliten.

Die  relativ  größere  Häufigkeit  des  Gebrechens  unter  der  jüdischen  Bevölkerung  tritt
bei  der  Blindheit  weniger  stark  als  bei  der  Taubstummheit  hervor,  auch  zeigt  der  Vergleich
der  diesmaligen  bayerischen  und  preußischen  Ziffern  mit  den  oben  aus  den  Jahren  1871
und  1880  angeführten,  daß  die  Erblindungsgefahr  bei  ihr  neuerdings  mindestens  in  demselben
  Grade  abgenommen  hat,  als  bei  den  Angehörigen  der  evangelischen  und  der  katholischen
Konfession.  Ob  die  im  Vergleich  mit  diesen  auch  für  1900  immer  noch  sehr  deutliche
stärkere  Belastung  der  israelischen  Bevölkerung  auf  die  größere  Disposition  des  semitischen
Stammes  für  gewisse  zur  Erblindung  Anlaß  gebenden  Augenkrankheiten  (Glaukom  s.  S.  171)
zurückgeführt  werden  darf,  muß  dahingestellt  bleiben.  Mit  erblichen,  etwa  auf  den  bei  den
Juden  häufigen  Ehen  unter  Blutsverwandten  beruhenden  Momenten  kann  sie  kaum  in
Zusammenhang  gebracht  werden,  da  die  angeborene  Blindheit  gerade  unter  den  Juden
relativ  selten  zu  sein  scheint.  Nach  den  diesmaligen  Erhebungen  waren  nämlich  von  je
100  blinden  evangelischen  Christen  25,7,  von  je  100  blinden  Katholiken  22,,,  von  je  100
blinden  Juden  aber  nur  15,5  von  Geburt  oder  frühester  Jugend  blind.

1)  Guttstadt,  Die  Verbreitung  der  Blinden  und  Taubstummen  nach  der  Volkszählung  von  1880  in
Preußen.  Separatabdruck  a.  d.  Zeitschrift  d.  Kgl.  Preuß.  Statist.  Bureaus  Jahrgang  1888,  S.  195.