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In  8  Bundesstaaten  kamen  hiernach  Familien  mit  mehr  als  je  1  blinden  Mitgliede
überhaupt  nicht  vor.  Abgesehen  von  einigen  kleineren  mitteldeutschen  Fürstentümern  ist  das
Auftreten  der  Blindheit  bei  mehreren  Mitgliedern  einer  und  derselben  Familie  oder  Haushaltung
  besonders  häufig  in  Baden,  Hessen,  Bremen  und  Hamburg  in  Erscheinung  getreten.
In  Preußen  wich  der  Prozentsatz  der  Familien  mit  mehr  als  je  1  Blinden  nur  wenig  von
dem  des  Reichs  ab;  von  den  preußischen  Landesteilen  zeigten  folgende  Regierungsbezirke
relativ  viele  Fälle  von  mehrfachem  Vorkommen  des  Gebrechens  in  derselben  Familie:  Lüneburg
(36  %),  Sigmaringen  (3,2),  Osnabrück  (2,),  Stettin  (2,),  Cöln  (2,2),  ferner  Königsberg,
Berlin,  Wiesbaden  und  Düsseldorf  (je  2/0).  Ein  Einfluß  örtlicher  Verhältuisse  auf  die  Verbreitung
  der  Blindheit  in  den  Familien  ist  aus  diesen  Ziffern  nicht  zu  erkennen.

Familienstand  der  Blinden.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  C  auf  S.  3317  bis  855*  der  Anlagen.

Das  überwiegende  Auftreten  der  Blindheit  im  späteren  Lebensalter  bringt  es  mit  sich,
daß  sich  unter  den  Blinden  ungleich  mehr  verheiratete  oder  verheiratet  gewesene  und  weniger
ledige  Personen  finden,  als  im  Verhältnis  unter  den  Taubstummen.  Von  insgesamt  34  283
Blinden,  bei  denen  Angaben  über  den  Familienstand  vorliegen,  waren  18  801  oder  54,  Prozent
verheiratet,  verwitwet  oder  geschieden  und  nur  15  482  oder  45,2  (nach  Aussonderung
der  blinden  Kinder  beiderlei  Geschlechts  bis  zum  15.  Lebensjahre  sogar  nur  39),)  Prozent
ledigen  Standes;  bei  den  Taubstummen  waren  dagegen  85,  (81,)  Prozent  ledige  Personen
ermittelt  worden.

Zieht  man  die  Gesamtzahl  der  Lebenden  desselben  Familienstandes  zum  Vergleiche
heran,  so  kamen  auf  je  10  000  derselben  im  Mittel  4,6  ledige  Blinde,  5,  verheiratete  Blinde,
27,0  verwitwete  und  15¼  geschiedene  Blinde.  Die  auffällig  hohe  Ziffer  der  verwitweten
Blinden  steht  mit  dem  durchschnittlich  besonders  hohen  Lebensalter  derselben  in  Zusammenhang.
  Die  Betrachtung  der  nachstehenden  Übersicht,  welche  zugleich  die  Verschiedenheiten
  der  Zivilstandsverhältnisse  der  Blinden  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  und  größeren
Verwaltungsbezirken  zur  Anschauung  bringt,  zeigt  ferner,  daß  die  Durchschnittsziffer  der
blinden  Witwen  erheblich  niedriger  ist  als  die  der  blinden  Witwer,  während  die  absolute
Zahl  der  ersteren  diejenige  der  letzteren  an  Höhe  bedeutend  übertrifft  (5700  gegen  2  836,
vgl.  Tabelle  C);  es  erklärt  sich  dies  daraus,  daß  es  überhaupt  unter  der  Gesamtbevölkerung
beträchtlich  mehr  verwitwete  Frauen  als  verwitwete  Männer  gibt  (1900:  2  352  921  Witwen
und  809  238  Witwer).

Vergleichsweise  wenige  ledige  und  dementsprechend  viele  verheiratete,  verwitwete  und
geschiedene  Blinde  unter  ihren  Einwohnern  hatten,  abgesehen  von  einer  Anzahl  kleinerer
mittel-  und  norddeutscher  Reichsgebiete,  fast  alle  Regierungsbezirke  der  preußischen  Provinzen
Hannover  und  Westfalen,  sowie  die  Regierungsbezirke  Liegnitz,  Magdeburg,  Düsseldorf  und
Trier,  sodann  Berlin,  die  drei  Hansestädte,  Oldenburg  und  Hessen;  besonders  wenige  verheiratete
  2c.  Blinde  zählten  u.  a.  Württemberg,  Baden,  die  Reichslande  und  sämtliche  Bezirke
der  Provinzen  Ostpreußen,  Westpreußen  und  Posen  außer  dem  Regierungsbezirk  Marienwerder.

(Val.  die  Tabelle  auf  S.  175  und  176.)

Die  Stellung  der  Blinden  in  den  Familien.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  E  auf  S.  358“  bis  373“  der  Anlagen.
Die  Tabelle  E  umfaßt  die  Blinden  ohne  die  2685  zurzeit  der  Erhebung  in  den

Blindenanstalten  im  engeren  Sinne  lebenden  und  dort  gezählten  Pfleglinge  der  letzteren.
(Fortsetzung  des  Tertes  S.  176.)