—  177  —

Stellt  man  diese  Ziffern  unter  sich  und  mit  den  entsprechenden  Ziffern  der  Taubstummen
  1)  in  Vergleich,  so  kommt  in  ihnen  wieder  das  Überwiegen  der  Blindheit  im  späteren
Lebensalter  deutlich  zum  Ausdruck;  die  Gruppen  1,  2,  3  und  5,  welche  ganz  oder  fast  ganz
Personen  der  hohen  und  höchsten  Altersklassen  umfassen,  sind  bei  den  Blinden,  im  Verhältnis
zu  den  übrigen  Gruppen,  sehr  stark  und  weit  mehr  als  doppelt  so  stark  als  bei  den  Taubstummen
  besetzt,  während  in  den  zumeist  jugendlichere  Personen  enthaltenden  Gruppen  4,  6
und  7  „Kinder,  Enkel,  Dienstboten,  Gewerbsgehilfen"  vergleichsweise  wenig  Blinde  (171,2  %),
aber  sehr  viele  Taubstumme  (490,1  %  verzeichnet  sind.

Die  durchschnittlichen  Gruppenziffern  der  Blinden  unterlagen,  wie  die  folgende,  die
größeren  Reichsgebiete  umfassende  Übersicht  zeigt,  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  verschiedenen
Abweichungen.  So  zählten  Preußen  und  das  Königreich  Sachsen  unter  ihren  Blinden
besonders  viele  Haushaltungsvorstände  und  Ehegatten,  ersteres  auch  viele  blinde  Dienstboten
und  häusliche  Arbeitsgehilfen,  die  andererseits  in  Sachsen  und  Württemberg  relativ  sehr
schwach  vertreten  waren.  In  Bayern  waren  unter  den  blinden  Familienmitgliedern  die
Großeltern,  Eltern,  sonstigen  Verwandten  des  Haushaltungsvorstandes  und  die  Pensionäre  2c.
im  Vergleich  mit  den  anderen  Staaten  häufig  vertreten.  Auffallend  viele  blinde  jugendliche
Familienangehörige  (Kinder  und  Enkel)  hatten  Sachsen,  Elsaß-Lothringen  und  namentlich
Württemberg.

Von  je  1000  Blinden  in  den  Familien  entfielen  auf:

g  Preußen  Bayern  Sachsen  ei-  galblaenr

1.  Haushaltungsvorstände  809,n  315,P  259,#  366,1  294,6  312,
2.  Ehegatten  80,X  83,  70,  95,0  51  67,6
3.  Großeltern  und  Elten  97,  94,6  116,1  75,1  90,0  72,5
4.  Kinder  und  Eunkel  162,0  157,6  144,  187,1  201,  182,1
5.  Sonstige  Berwandtt  1646  158,  188,6  127%  184,  198,
6.  und  7.  Dienstboten  u.  Arbeitsgehilfen  9.  11,  r**  2,“4  3,5  6,5
8.  Penfionäre,  fremde  Pfleglinge,

Schlafgänger  uius.  172  175,  206,  142,  174,0  158,1
9.  Ohne  Angabe...................  4  3,  6,“  4,0  —  2,

Soweit  bei  den  außerhalb  der  Anstalten  befindlichen  Blinden  Angaben  über  die  zeitliche
Entstehung  des  Gebrechens  vorliegen,  litten  durchschnittlich  21,5  %  von  ihnen  an  frühzeitig
  und  78./1  an  später  entstandener  Blindheit;  die  letztere  war  also  unter  ihnen  relativ
häufiger  als  unter  der  Gesamtzahl  der  Blinden,  bei  denen  die  entsprechende  Ziffer  nur  74,
betrug.  Aus  der  nachstehenden  tabellarischen  Zusammenstellung  ist  weiter  ersichtlich,  daß,
wie  natürlich,  unter  den  in  den  Gruppen  1,  2,  3  und  zum  Teil  auch  in  5  ausgeführten
erwachsenen  männlichen  und  weiblichen  Familiengliedern  die  später  entstandene  Blindheit  im
Verhältnis  zu  der  frühzeitig  entstandenen  weit  stärker  vertreten  war,  als  unter  den  Angehörigen
  der  übrigen  Gruppen.  Außer  bei  den  Kindern  und  Enkeln  (Gruppe  4)  überwog
die  angeborene  oder  in  frühester  Jugend  erworbene  Blindheit  noch  bei  den  Dienstboten
und  den  Arbeitsgehilfen  (Gruppen  6  und  7),  ein  Beweis,  daß  diese  Formen  des  Gebrechens
an  und  für  sich  kein  Hindernis  für  die  Ausfüllung  einer,  wenn  auch  nicht  selbständigen
Erwerbsstellung  bilden;  indessen  war  die  absolute  Zahl  dieser  Personen  (291)  eine
beschränkte.

Med.  statist.  Mitt.  a.  a.  O.  S.  26.
Mediz.-Ktat.  Mitteil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundbeitsamte.  Bd.  IX.  12