178
Auf  je  1000  Blinde  jeder  Gruppe  kamen  im  Deutschen  Reich:

Blinde
Später  blind  Blinde
eit  Summen
Et  er  Gewordeneohne  Angabe
m.  w.  m.  w.  m.  w.  m.  w.  szusammen
1.  Haushaltungsvorstände  2128  721  548,162,428,,12144465,149½=2.
  Ehegatten  0,  89,  3,„  195,4  4  2%  163,  1  80,
3.  Großeltern  und  Eltern  des  Haushaltungs-Borstande
  5“:  1%  384,%  51
4.  Kinder  und  Enkel  des  Haushaltungs-Vorstandees
  437  45%%  %%%1%  162,
5.  Sonstige  Verwandte  des  Haushaltungs-Borstandde..
  13  187,  1
6.  Dienstbbtn  2,  7,0  2,  5,h  5“%  11  2,8  6,  4,0
7.  Gewerbs=  und  Arbeitsgehilfen  .  13,  2,8  5,  1,/  5,n5„  6,8  7,5  1½  4,6
8.  Aftermieter,  Schlafgänger,  fremde  «
Psikgllnsc,PcllsivUätc.......  184,4214,1149,o174,2240,1230,0160,sls4,4172,2
9.0htlcUngabe..........».»  3,5  4,s  4,0  5,8  5,ü5  1,  3,5  5½  4T

Die  Blinden  nach  Bernfsarten  und  Stellung  im  Beruf.
Bgl.  hierzu  die  Tabelle  F  auf  S.  374"  bis  416"  der  Anlagen.

In  wie  hohem  Grade  das  Gebrechen  der  Blindheit  den  von  ihm  Betroffenen  die
Möglichkeit  eines  Erwerbs  oder  einer  produktiven  Tätigkeit  abschneidet,  geht  daraus  hervor,
daß  nach  dem  vorliegenden  Material  von  allen  bei  der  Volkszählung  ermittelten  über  15  Jahre
alten  !1)  und  nicht  in  Anstaltspflege  befindlichen  Blinden  (29  642)  nicht  weniger  als  23240
ohne  Beruf  —  oder  Berufsangabe  —  waren;  nur  6  402  oder  21,6  %  von  ihnen  übten
einen  Beruf  aus,  während  bei  den  Taubstummen  fast  67  %  der  betreffenden  Personen
einem  Erwerb,  wenn  auch  vermutlich  nicht  mit  dem  gleichen  Geschick  oder  Erfolg  wie  die
Vollsinnigen,  nachzugehen  imstande  waren.

Die  Ziffer  der  Berufsfähigen,  welche  wie  oben  erwähnt  im  Durchschnitt  21/6  %  betrug,
sich  bei  den  männlichen  Blinden  auf  34)  erhöhte  und  bei  den  weiblichen  Blinden  nur  auf
7,  stellte,  war  in  den  einzelnen  Reichsgebieten  von  verschiedener  Höhe,  doch  sind  die  Unterschiede
  lange  nicht  so  bedeutend,  als  es  bei  den  Taubstummen  der  Fall  war.  Vergleichsweise
  viele  erwerbsfähige  Blinde  zählten  u.  a.  das  Königreich  Sachsen  (26,6  %)  und  die
acht  thüringischen  Staaten  mit  ihrer  stark  entwickelten  Hausindustrie  (durchschnittlich  25,,  %),
aber  auch  einzelne  Bundesstaaten  und  Landesteile  mit  vorzugsweise  ackerbautreibender  Bevölkerung,
  wie  Württemberg  (23,1  %),  Oldenburg  (34/6  %)  und  die  preußischen  Provinzen
Schleswig-Holstein  (25,1)  und  Posen  (24,  ⅝%).  In  Preußen  waren  durchschnittlich  21,7%
der  erwachsenen  Blinden  berufstätig,  in  Bayern  dagegen  nur  18,2  ,  also  nicht  unbeträchtlich
weniger  als  der  Reichsdurchschnitt  betrug.

Angaben  über  die  zeitliche  Entstehung  des  Gebrechens  lagen  für  28522  der
hier  in  Betracht  kommenden  29  642  über  15  Jahre  alten  Blinden  vor.  Von  den  5  178
an  angeborener  oder  frühzeitig  entstandener  Blindheit  leidenden  Personen  waren  1  734  oder
33,  Prozent,  von  den  23  344  später  blind  Gewordenen  4  429  oder  nur  19  Prozent  mit
Berufsangabe  versehen.  Diese  letztere  Ziffer  würde  jedenfalls  bedeutend  höher  ausfallen  und

1)  Nach  dem  Wortlaute  der  Zählkarten  (S.  156)  waren  nur  bei  den  im  Jahre  1884  oder  früher
geborenen  Blinden  Angaben  über  den  Beruf  und  die  Stellung  in  demselben  zu  machen.