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Ziffern  stellten  sich  hier  auf  74,,  bezw.  78,  und  74%  %  gegen  55,6  %  im  Reiche  und
56,,  ⅝%%0  in  Preußen.  In  Bayern  und  Elsaß-Lothringen  waren  verhältnismäßig  zahlreiche
Blinde,  nämlich  31,#  bezw.  41,8  /%  gegen  24,6  %0  im  Reiche,  noch  in  der  Berufsgruppe  24
(bürgerlicher  Dienst  rc.,  freie  Berufsarten)  verzeichnet.

Weit  häufiger  als  die  taubstummen  scheinen  die  blinden  erwerbstätigen  Personen
den  etwaigen  Beruf  in  selbständiger  (leitender)  Stellung  auszuüben.  Es  hängt  dies
offenbar  damit  zusammen,  daß  die  Blindheit  im  ganzen  mehr  ein  Leiden  der  späteren  Lebensjahre
  ist  und  ein  geringeres  Hindernis  für  die  Tätigkeit  als  Unternehmer  oder  Betriebsseiter,
als  für  die  praktische  Berufsausübung  bildet.  Demgemäß  sehen  wir  die  Mehrzahl  der
berufsfähigen  Blinden  (60,6  von  den  berufsfähigen  Taubstummen  nur  14,/1  %%)  in  selbständiger
  Berufsstellung.  Die  Höhe  dieser  Ziffer  unterlag  in  den  verschiedenen  Reichsgebieten
  gleichfalls  einigen  Abweichungen  und  stellte  sich  beispielsweise  für  Bayern,  Sachsen
und  Württemberg  auf  66,  bezw.  72,,  und  77,1,  in  den  preußischen  Landesteilen  durchschnittlich
  auf  nur  55,.  Wie  aus  der  letzten  Spalte  der  nebenstehenden  tabellarischen
Zusammenstellung  ersichtlich  ist,  nahmen  in  dem  Handelsgewerbe,  den  freien  Berufsarten  2c.,
der  Industrie  der  Holz=  und  Schnitzstoffe  und  der  Textilindustrie  besonders  viele  Blinde
eine  selbständige  Stellung  ein;  in  den  übrigen  Berufsarten,  bei  denen  die  Ziffer  der  selbständig
  erwerbstätigen  Blinden  den  Reichsdurchschnitt  überragt,  waren  überhaupt  verhältnismäßig
  wenige  blinde  Personen,  in  zwei  Berufsgruppen  sogar  nur  je  ein  Blinder,  beschäftigt.
Die  Landwirtschaft,  welcher  von  insgesamt  6  402  erwerbstätigen  Blinden  allein  1  640
angehörten,  gab  nur  wenig  mehr  als  der  Hälfte  der  letzteren  Gelegenheit  zu  selbständiger

Berufsbetätigung.
f  gung  (Val.  die  Tabelle  auf  S.  180.)

Die  Blinden  in  den  Blindenanstalten.
Bgl.  hierzu  die  Tabellen  G  und  H  auf  S.  417“  bis  419/  der  Anlagen.

Während  in  den  Tabellen  A  bis  D  sämtliche  Blinde  aufgeführt  sind,  einerlei  ob  sie
zurzeit  der  Erhebung  außerhalb  oder  innerhalb  von  Anstalten  lebten,  enthalten  die  Tabellen  B
und  F  nur  Angaben  über  die  nicht  in  Anstaltspflege  befindlichen  Blinden  und  die  Tabellen  G
und  H  nur  Angaben  über  die  blinden  Anstaltspfleglinge.  Die  letzteren  sollen  im  nachstehenden
  gesondert  noch  kurz  besprochen  werden;  denn  zu  eingehenderen  Untersuchungen  über
den  Stand  der  Fürsorge  und  des  Bildungswesens  für  Blinde  im  Jahre  1900  erscheint  das
Volkszählungsmaterial  aus  folgenden  Gründen  nicht  geeignet.

Die  Fragestellung  der  Zählkarten,  welche  auf  den  etwaigen  Aufenthalt  der  betreffenden
Person  in  einer  Blindenanstalt  Bezug  hat,  lautet  „wenn  Anstaltspflegling:  Adresse  der
Anstalt“,  jedoch  sind  diese  beiden  Begriffe  nicht  näher  erläutert.  Es  finden  sich  daher  vielfach
nicht  nur  die  Zöglinge  der  Blindenerziehungs-  und  Unterrichtsanstalten,  deren  es  im  Deutschen
Reiche  damals  35  gab,  sondern  auch  die  zeitweisen  oder  vorübergehenden  Pfleglinge  von
Augenheilanstalten,  Blindenheimen,  Arbeits=  oder  Versorgungsanstalten  rc.  entsprechend  verzeichnet.
  Bei  der  Bearbeitung  der  Zählkarten  sind  nach  Möglichkeit  nur  die  Insassen  der
eigentlichen  Ausbildungsanstalten  für  Blinde  berücksichtigt,  jedoch  ließ  sich  eine  Trennung
der  verschiedenen  Arten  von  „Anstaltspfleglingen“  um  so  weniger  streng  durchführen,  als
manche  Bildungsanstalten  und  Blindenerziehungsinstitute  mit  Arbeits=  oder  Beschäftigungsanstalten
  verbunden  sind.

Unter  den  26635  hier  in  Betracht  gezogenen  Anstaltspfleglingen  waren  1  431  männlichen
und  1204  weiblichen  Geschlechts.  Dem  Religionsbekenntnisse  nach  waren  1  782  evangelischer
(protestantischer),  842  katholischer  Konfession  und  10  waren  Juden.  Angaben  über  die